IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke als Vorsitzenden, die Richterin Mag. Gertraud Hausherr als beisitzende Richterin, Kommerzialrat Ing. Friedrich Nagl als fachkundigen Laienrichter und Mag. Johannes Denk als fachkundigen Laienrichter über die als Beschwerde weitergeltende Berufung der VNBf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache a, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz vom 6. September 2011 betreffend Einkommensteuer 2003 bis 2008 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 2004, 2005 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Volker Mayer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch INTEGRA Steuerberatungs GmbH, Sanzingasse 8, 1100 Wien und Gerhard Stich, Wirtschaftstreuhänder - Steuerberater Schulweg 2, 3442 Langenschönbichl, und Salztorgasse 5, 1010 Wien, über die Beschwerde…
…deliktische Störwert der vorgeworfenen Finanzvergehen ist, je dringlicher die erforderliche Prävention, wozu es zur Beweisführung der Einvernahme des Beschuldigten bedürfte, aber auch umso geringeres Wissen hinsichtlich der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten aus den Akten abzuleiten ist, je dürftiger die persönlichen Einlassungen des…
…Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH genügt es, dass die beschlagnahmten Gegenstände als Beweismittel "in Betracht kommen", das heißt, dass sie möglicherweise der Beweisführung dienen können (VwGH 21.2.1996, 95/14/0092). Rechtslage § 26 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG: Die Zollorgane sind bei Gefahr…
…dieses Verfahrens klar auf der Hand. Im Hinblick auf die Stellung des Verwaltungsgerichtes in einem kontradiktorischen Beschwerdeverfahren, den Anforderungen des Anklagegrundsatzes und des Grundsatzes der Waffengleichheit zwischen den beiden Parteien des Strafverfahrens, ist es in der Beweisführungspflicht der belangten Behörde gelegen, nachzuweisen, dass der Bf…
…| | | 0,00 | | ***X*** Fremdleistungsauswand | 120.994,00 | | | 17.325,00 | | nicht schlüssig | 88.480,00 | | | | TZ 7 Beweisführung und/oder Glaubhaftmachung der Fremdleistungsaufwendungen Dem Vertreter der Steuerpflichtigen wird vorgehalten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den ***Einzelrichter*** über die Beschwerden der ***Bf-GmbH***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die Gunda Eisner Steuerberatung GmbH, Dechant-Thaller-Straße 37, 8430 Leibnitz, vom 30.04.2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 10…
…zügig und ohne unnötige Verzögerungen durchzuführen. Ein reaktionsloses Zuwarten der Finanzstrafbehörde auf eine spätere Rechtskraft von Bescheiden in einem korrespondierenden Steuerverfahren kommt daher zumal ob der unterschiedlichen Beweisführung (in einem Steuerverfahren ist von mehreren in Betracht kommenden Geschehensvarianten die wahrscheinlichste der Entscheidung zugrunde zu legen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
…übergeben, die anonymisierte Ausschnitte aus anderen BP-Berichten darstellten (Beilagen 14 und 22). 4 Unzulängliche Sachverhaltsermittlung, Mangelhafte Beweisführung und Begründung 4. 1 Zu den Mängeln im Umgang mit dem Beweis durch das Finanzamt Rechtsanwendung ist die Verknüpfung von in der Lebenswirklichkeit vorgefundenen Sachverhalten mit bestimmten…
…zur Widerlegung von Geschäftsvorfällen vorzulegen, ein kaum erfüllbares und deshalb unzuverlässiges Verlangen (VwGH 05.11,1986, 85/13/0021) bzw der Bürger zur negativen Beweisführung der Mittelverwendung für Wirtschaftsgüter des übergebenen Betriebes nicht verpflichtet (VwGH 22.12.2004, 2002/15/0142). Weiters hat der VwGH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schneider Rechtsanwalts KG, Rechte Bahngasse 10 Tür 19D, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***,Land, über die Beschwerde vom 23. August 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. August 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I…
…allem die Feststellung solcher Verhältnisse, die für die Abgabenbehörde nur unter Mithilfe des Abgabepflichtigen aufklärbar sind, also Umstände, denen der Abgabepflichtige hinsichtlich der Beweisführung nähersteht als die Abgabenbehörde (zB VwGH 24.02.2004, 99/14/0247). Es handelt sich um Tatsachen, bei deren Beweisbarkeit der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***, über die Beschwerde vom 19. Februar 2026 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung vom 13. Februar 2026 betreffend die Feststellung gemäß § 8 Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, Renngasse 1 Tür Freyung, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 11.03.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Graz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, vertreten durch V, Rechtsanwältin, Adresse2, über die Beschwerde vom 13. Oktober 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt vom 11. September 2015…
…Behörde im Verwaltungsverfahren und des Bundesfinanzgerichts konnte der Beschwerdeführer keinen Nachweis für eine im Zeitpunkt der Bezahlung der Rechnungen im Jahr 2021 vorliegende Vermietungsabsicht betreffend die beschwerdegegenständliche Wohnung und den Garagenstellplatz vorlegen. In diesem Beschwerdepunkt geht die Beweisführung des Bf. über die Behauptungsebene nicht hinaus…
Der Verfassungsgerichtshof äußerte in seinem Erkenntnis vom VfGH 10.12.2007, B 700/07, keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Einschränkung der Beweisführung des Grades der Behinderung oder der voraussichtlichen dauerhaften Unfähigkeit, sich selbst den Erwerb zu verschaffen. Von Gutachten könne nur nach "entsprechend qualifizierter Auseinandersetzung"…