IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Martin Friedl, Wirtschaftsprüfer - Steuerberater Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen der Beteiligung an Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß §§ 11, 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) bzw…
…29]; VwGH 27.1.2012, 2010/02/0185 [R 11/3]). Jedes Mittel, das einen Handlungsentschluss eines anderen auslösen kann, ist somit als Bestimmungshandlung denkbar. Der Schriftenverfasser, der Käufer und Verkäufer eines Grundstückes überredet, in den Kaufvertrag nicht den wahren, sondern einen niedrigeren Kaufpreis einzusetzen…
…welche zu entrichten wären. Sie hätte hiedurch entsprechende Tatbeiträge zu den den Beschuldigten vorgeworfenen Abgabenhinterziehungen, allenfalls bei tatsächlicher Ahnungslosigkeit der Gesellschafter wohl sogar Bestimmungstäterschaft zu verantworten. Ohne dem massiven Beitrag von Frau K, einer mit Buchhaltungen von Taxiunternehmen bereits wohl vertrauten Bilanzbuchhalterin (Empfehlung von Bekannten…
Erfordert es die Verständlichkeit der Sache, kann der Vorsitzende auch anordnen, dass die Fragen an einen Zeugen und dessen Antworten ausnahmsweise wortwörtlich zu protokollieren sind. Andernfalls wird in der Regel eine zusammenhängende Darstellung der Zeugenaussage ohne Protokollierung der Fragen ausreichen. Will der Vorsitzende lediglich eine…
…ABl. Nr. L 253, idgF. (ZK-DVO), jeweils eine abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt wurde, und dadurch jeweils (als Bestimmungstäter) die Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeit nach §§ 51 Abs. 1 lit. a iVm 11 1. Fall FinStrG begangen, eingeleitete Finanzstrafverfahren, im Zweifel zugunsten des Beschuldigten gemäß…
…4; 7, sowie 9 bis 14 bzw. EXP 8) gewonnenen Artikelpreise die tatsächliche Marktsituation im Bestimmungsland nur unvollständig abbilden (Stichwort: „Lockangebote“ im Internet) bzw. die vorliegenden Vergleichsrechnungen für die Warengruppe Alttextilien keine, allenfalls aber erforderliche weitere Diversifikation für die Ermittlung eines echten "Durchschnittspreises" zulassen, sind…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, Angestellter und…
…Körperschaftssteuer nach § 34 Abs. 1 FinStrG in Form eines sonstigen Tatbeitrages (aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat lediglich vorsätzlich begangen werden kann) hinsichtlich der Veranlagungsjahre 2007 und 2008 ist betreffend 2007 gemäß § 31 Abs. 2 FinStrG jedoch bereits am 24. August 2014…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag. Peter Maurer als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Christiane Riel-Kinzer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, whft…
…dass sein Klient solcherart die Schenkung nicht melden werde, hätte er eine Bestimmung seines Klienten zur Pflichtverletzung und betreffend seine eigene Person eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a FinStrG in Form einer Bestimmungstäterschaft zu verantworten; auch eine Qualifizierung eines solchen Handelns als sonstiger Tatbetrag im Sinne der §…
A hätte daher diesbezüglich einen sonstigen Tatbeitrag oder eine Bestimmungstat nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm § 11 2. oder 3. Alternative FinStrG in Bezug auf die zu Unrecht zu hoch geltend gemachte Umsatzsteuergutschrift betreffend die B-GmbH zu verantworten; dies ist jedoch nicht Sache…
…500,00 festgesetzt. Hinsichtlich der Anschuldigung für 6/2018 mit einem Betrag von Null wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2) ***33*** schuldig erkannt wird, als Machthaber der ***4*** und Bestimmungstäter vorsätzlich dazu beigetragen zu haben, dass unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem …
…werten. Ob seine wirtschaftliche Lage tatsächlich so schlecht ist wie behauptet zieht der Senat in Folge der Feststellungen zum Bankkonto 2 der ***4*** in Zweifel. Als erschwerend ist die Bestimmungstäterschaft zu 15 Taten zu werten gewesen. Da er zumindest weitere Firmen in seinem Einflussbereich hatte…
…Geltendmachung einer ex lege USt-befreiten Firma von Vorsteuer, ist diese Tatsache, nämlich der kollusiven Vorgangsweise von ***A.*** und ***B.*** als Bestimmungstäter noch nicht aufgefallen. Die Antragstellerin bittet daher um die vollinhaltliche Aufhebung, jedenfalls aber die Umsatzsteuer betreffend, des belangten Bescheids. Beweis für das Vorbringen…
…dass er - aus welchen Gründen auch immer - einerseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen seines Mandanten C und damit als unmittelbarer Täter und anderseits als Bestimmungstäter in Bezug auf die seinen Mandanten treffende abgabenrechtliche Verpflichtung - ganz gewollt im Sinne eines Vorsatzes - die erforderliche Schenkungsmeldung unterlassen hat…
…andernfalls diese Personen ebenfalls im Verdacht nach § 35 Abs. 1 lit. a FinStrG stünden und in diesem Fall hinsichtlich des Beschuldigten zu prüfen wäre, ob nicht der Tatbestand des Schmuggels im Form einer Bestimmungstäterschaft (§ 35 Abs. 1 lit. a iVm § 11 FinStrG) in Betracht käme…
…dazu bestimmt, es auszuführen oder der sonst zu seiner Ausführung beiträgt. Aus der Begrifflichkeit "bestimmen" ist abzuleiten, dass eine Bestimmungstat nur vorsätzlich (dazu siehe sogleich) begangen werden kann. Beitragstäter hingegen ist, wer sonst zur Ausführung eines Finanzvergehens eines anderen vorsätzlich oder fahrlässig beiträgt, indem er…
…bereits am 15. Dezember 2008 zu Unrecht ein Umsatzsteuerguthaben von -€ 29.371,18 für den Voranmeldungszeitraum November 2008 geltend machen bzw. am 15. Jänner konnte. Es liegt daher diesbezüglich ein sonstiger Tatbeitrag oder eine Bestimmungstat der A nach § 33 Abs. 2 lit. a iVm…
…Sollte das gegenständliche Erkenntnis auch vom Beschuldigten bekämpft werden und sich im Zuge dessen herausstellen, dass ihm nur Beitragstäter- oder auch Bestimmungstäterschaft zuzurechnen gewesen wäre, werde die Feststellung der tatsächlich vorwerfbaren Täterschaft beantragt. Im Falle einer seitens des Beschuldigten nicht erfolgten Beschwerde gegen das Erkenntnis…
…treffen die Beschwerdeführerin als Unternehmerin und Abgabenschuldnerin. Diese Pflichten hat die Beschwerdeführerin mit der Sorgfalt einer ordentlichen Unternehmerin erfüllt. Die Beschwerdeführerin ist weder unmittelbare Täterin einer Abgabenhinterziehung noch Bestimmungstäterin noch Beitragstäterin. Die Beschwerdeführerin ist somit nicht Vorsatztäterin einer Abgabenhinterziehung. Die Beschwerdeführerin ist vielmehr schuldloses Opfer…