…verrechnet worden sind. Die ***Primärschuldnerin*** beschäftigte im Prüfzeitraum insgesamt 38 Personen im Rahmen eines Werkvertrages bzw. auf Honorarbasis. Diese Personen übten folgende Tätigkeiten aus: Studioumbau, Cutter, Kameramann, Kameraassistenz, Maskenbildner, Grafiker, Bildmeister und Tontechniker. Nach Erhebung der Beschäftigungsumstände bei ***EF*** musste festgestellt werden, dass eine höhere…
…Personen im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß § 4 Abs. 4 ASVG als freie Dienstnehmer (Tätigkeiten: Kabelhilfe, Maskenbildner, Studioassistent, Sekretariat (***Primärschuldnerin***), Kameraassistenz und Autocue-Operator) beschäftigt. Ebenso waren mehrere Personen im Rahmen eines Werkvertrages (Tätigkeiten: Studioumbau Cutter, Kameramann, Kameraassistenz, Maskenbildner, Grafiker, Bildmeister und Tontechniker) für die Gesellschaft…
…einer weiteren Vorfrage zu klären, ob der Abgabenanspruch hinsichtlich Dienstgeberbeitrag bzw. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag überhaupt entstanden ist. Abgabenanspruch: Den Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu bezahlten, die im Inland Dienstnehmer beschäftigen. Gemäß § 41 Abs 2 FLAG 1967 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd…
…teilte das Finanzamt AB dem Abgabepflichtigen mit, dass er den vorgelegten monatlichen Lohnabrechnungen zufolge das ganze Jahr 2013 bei der X-AG mit dem Sitz in O beschäftigt gewesen sei und der Arbeitslohn von diesem Unternehmen bezahlt worden sei. Er habe jeweils weniger als 183…
…einer Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat ausgehen. Kann eine steuerliche Erfassung im Beschäftigerstaat durch einen Besteuerungsnachweis dokumentiert werden, ist davon auszugehen, dass die genannte Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite erfüllt ist. Erfolgt hingegen im Beschäftigerstaat keine Besteuerung, liegt die (widerlegbare) Vermutung vor…
…***2*** von Juli 2006 bis September 2009 bzw. von 2010 bis 2011 mit kurzen Unterbrechungen bei der ***Bf*** unselbstständig als Elektriker beschäftigt. Durch die Arbeit bei der ***Bf*** wurden der Kontakt zur ***dt GmbH*** hergestellt und die Kenntnisse für die spätere Tätigkeit für die ***dt…
…und Abfuhr von Lohnsteuer, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages und Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag für die Jahre 2020 bis 2024 erlassen. Laut Bescheidbegründung habe die Bf Arbeitnehmer über längere Zeiträume an ein und denselben Beschäftigerbetrieb überlassen. Es sei keiner der beiden Dienstreisetatbestände des § 26 Z 4…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflichten hinsichtlich der vorgenannten Firmen bzw. seitens deren tatsächlichen Machthabern einerseits und der tatsächlichen Beschäftiger andererseits für die Jahre 2007 - 2011 massive Verkürzungen an Körperschaft-, Kapitalertrag- und Umsatzsteuer sowie an lohnabhängigen Abgaben in und im Einzelnen noch festzustellender Höhe über einen langen Zeitraum…
…geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw. Deckungsrechnungen - Scheinanmeldungen von Arbeitern bei einer nicht (mehr) tätigen Gesellschaft anstatt der Anmeldung beim tatsächlichen Beschäftiger. Auf Grund dieser Betrugsszenarien gelangten bei *** ***S***, geb. ***R***, Einkünfte aus Gewerbebetrieb "Verkauf von Rechnungen und Dienstnehmeranmeldungen" und…
…Dienstverhältnis begründet wird. Die Tätigkeit der überlassenen Arbeitskräfte ist dem aufnehmenden Unternehmen zuzurechnen, da diese Tätigkeiten auch auf dessen Gefahr durchgeführt werden. Daher bieten die Räumlichkeiten des Beschäftigers, in denen die überlassenen Arbeitskräfte zum Einsatz kommen, keine Betriebsstätte des überlassenden Unternehmens (Bendlinger/Kanduth-Kristen, ua.…
…gebeten. (2) Sachverhalt Taggelder Im Vorlageantrag vom 27.09.2010 sei ua. auch ausgeführt worden, dass spätestens bei Verlassen des Beschäftigerbetriebes Dienstreisen nach lohngestaltenden Vorschriften vorliegen würden, was z.B. bei XY6-7 und bei vielen Auslandseinsätzen anderer Mitarbeiter der Fall gewesen sei. Die Bf…
…wobei der Schuldner der Einkünfte (also der Gestellungsnehmer, der inländische Beschäftiger) für die Einbehaltung und Abfuhr der Steuerabsetzbeträge haftet. Nach dieser innerstaatlichen Rechtslage ist somit bei gegebener Sachlage zweifelsfrei davon auszugehen, dass die in Frage stehenden Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung…
…vorgeschrieben. Dagegen brachte die ***Bf***. fristgerecht Beschwerde ein und wandte ein, dass die Sonderzahlungen entsprechend der Bestimmungen für bei in Österreich ansässigen Arbeitgebern beschäftigten vergleichbaren Arbeitnehmern als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 mit der festen Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels besteuert…
…vorgeschrieben. Dagegen brachte die ***Bf***. fristgerecht Beschwerde ein und wandte ein, dass die Sonderzahlungen entsprechend der Bestimmungen für bei in Österreich ansässigen Arbeitgebern beschäftigten vergleichbaren Arbeitnehmern als sonstige Bezüge iSd § 67 Abs. 1 und 2 EStG 1988 mit der festen Lohnsteuer innerhalb des Jahressechstels besteuert…
…der inländische Gestellungsnehmer (Beschäftiger) für die überlassenen Arbeitskräfte die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen habe und insbesondere auch § 82 EStG 1988 (= Arbeitgeberhaftung) zur Anwendung komme. Mit der Quellenentlastung bei grenzüberschreitender Arbeitskräfteüberlassung gehe daher auch eine Haftung des ausländischen Beschäftigers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer…
…übermittelt worden seien, die Rechnungslegung an die Beschäftigerunternehmen anhand der erfassten Stunden im Büro in ***StGem*** erfolgt sei und die unternehmensstrategischen Entscheidungen in der Zentrale in ***Ort2*** getroffen worden seien. Der Zeuge gab auch an, dass Bewerbungsgespräche mit Fach- und Führungskräften zur Wahrung der Anonymität…
…Bestätigungen über die Anmeldung zur Sozialversicherung bzw der arbeitsmarktrechtlichen Berechtigungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz der Bauleitung zu übergeben, denn schließlich treffen den Generalunternehmer neben dem eigentlichen Beschäftiger auch Pflichten auf Einhaltung von Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes. Es war daher spruchgemäß zu befinden. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…Dienstleistungscheck vergütet werden, erfüllen ihrer Natur und ihres Zwecks nach (befristete einfache Gelegenheits- und Gefälligkeitsarbeiten im Haushalt einer Privatperson zu verrichten) nicht die Kriterien einer Beschäftigung iSd VO (EG) 883/2004 und lösen nach geänderter Rechtsauslegung keine Zuständigkeit Österreichs aus." Am 24. Jänner 2024 brachte…
…Geschäftsführer habe sein Organisationsteam (Lohnverrechnung, Buchhaltung etc.) zentral in ***11*** angesiedelt. In der Gemeinde ***7*** seien nur 1 bis 2 Dienstnehmer beschäftigt, die kleine organisatorische Dinge für die an die ***8*** GmbH überlassenen Arbeitskräfte erledigen würden. Daher sei festzuhalten, dass der Sitz der Geschäftsleitung sich…
…Die Bestätigung muss jedenfalls enthalten? • Die Bezeichnung der Berufsgruppe, in der Sie tätig sind • Das Datum von wann bis wann Sie diese Tätigkeit ausgeübt haben • Das Beschäftigungsausmaß und welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang ausgeübt wurden • Alle Unterbrechungen Ihrer Tätigkeit z.B. durch Karenzurlaub, Krankenstand…