Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer 12 Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland eingesetzt, wobei die Baustelleneinsätze an den Baustellen insgesamt nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr dauern, dann steht das…
…aufgetreten sind, sondern die Arbeiten im Rahmen angeblicher Dienstverhältnisse durchgeführt haben. Die als ihre Arbeitgeber bzw. Personalgesteller bekanntgegebenen Firmen haben sich als bloße Scheinfirmen erwiesen, die in Wahrheit keine Dienstnehmer beschäftigten. Nach § 47 Abs. 1 EStG 1988 ist Arbeitgeber, wer Arbeitslohn im Sinn des § 25…
…verrechnet worden sind. Die ***Primärschuldnerin*** beschäftigte im Prüfzeitraum insgesamt 38 Personen im Rahmen eines Werkvertrages bzw. auf Honorarbasis. Diese Personen übten folgende Tätigkeiten aus: Studioumbau, Cutter, Kameramann, Kameraassistenz, Maskenbildner, Grafiker, Bildmeister und Tontechniker. Nach Erhebung der Beschäftigungsumstände bei ***EF*** musste festgestellt werden, dass eine höhere…
…Personen im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß § 4 Abs. 4 ASVG als freie Dienstnehmer (Tätigkeiten: Kabelhilfe, Maskenbildner, Studioassistent, Sekretariat (***Primärschuldnerin***), Kameraassistenz und Autocue-Operator) beschäftigt. Ebenso waren mehrere Personen im Rahmen eines Werkvertrages (Tätigkeiten: Studioumbau Cutter, Kameramann, Kameraassistenz, Maskenbildner, Grafiker, Bildmeister und Tontechniker) für die Gesellschaft…
…einer weiteren Vorfrage zu klären, ob der Abgabenanspruch hinsichtlich Dienstgeberbeitrag bzw. Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag überhaupt entstanden ist. Abgabenanspruch: Den Dienstgeberbeitrag haben alle Dienstgeber zu bezahlten, die im Inland Dienstnehmer beschäftigen. Gemäß § 41 Abs 2 FLAG 1967 sind Dienstnehmer alle Personen, die in einem Dienstverhältnis iSd…
…der totalen Eingliederung der betreffenden Dienstnehmer in den Betrieb der VA GesmbH & Co KG liege eine Betriebsstätte vor. Die in der Betriebsstätte in der Stadtgemeinde K beschäftigten Dienstnehmer der Z GmbH würden die gesamte Infrastruktur wie Werksangehörige der VA GesmbH & Co KG (Umkleide- und Aufenthaltsräume…
…Rz 923: Bei der Überlassung (Gestellung) von Arbeitskräften an Dritte ist derjenige als Arbeitgeber anzusehen, der die Arbeitnehmer dem Dritten überlassen hat und sie entlohnt (Überlasser), und nicht jener (Beschäftiger), der diese Arbeitskräfte in seinem Betrieb zur Arbeitsleistung einsetzt (VwGH 20.12.1972, 2340/71)…
…teilte das Finanzamt AB dem Abgabepflichtigen mit, dass er den vorgelegten monatlichen Lohnabrechnungen zufolge das ganze Jahr 2013 bei der X-AG mit dem Sitz in O beschäftigt gewesen sei und der Arbeitslohn von diesem Unternehmen bezahlt worden sei. Er habe jeweils weniger als 183…
…einer Zuteilung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat ausgehen. Kann eine steuerliche Erfassung im Beschäftigerstaat durch einen Besteuerungsnachweis dokumentiert werden, ist davon auszugehen, dass die genannte Voraussetzung für die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite erfüllt ist. Erfolgt hingegen im Beschäftigerstaat keine Besteuerung, liegt die (widerlegbare) Vermutung vor…
…österreichische Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, welche nach dem EStG 1988 auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht steuerbefreit seien. Soweit eine Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Leistung aus Liechtenstein mit dem österreichischen Wochengeld (§ 162 ASVG), welches nach…
… 29 Abs. 2 lit. b BAO (zB Zweigniederlassung, Fabrikationsstätte) des Arbeitgebers bzw. des Beschäftigers erfolgen; Entsendungen zu Bauausführungen (§ 29 Abs. 2 lit. c BAO) des Arbeitgebers sind von der Begünstigung nicht ausgeschlossen. Rz 70l59: Die Tätigkeit im Ausland darf ihrer Natur nach nicht auf Dauer…
…sofern sie den Angestellten günstiger stellen als bei der Beurteilung der Dienstreise nach § 26 Z 4 EStG 1988. Ein Angestellter wird im Überlasserbetrieb selbst beschäftigt, er unterliegt deswegen nicht dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und wird auf Dienstreise entsandt (zB die Buchhalterin des Überlasserbetriebes wird auf ein Seminar…
… 15 Abs. 2 EStG 1988 - Fahrten von Außendienstmitarbeitern vom Wohnsitz in die Firmenzentrale - Vorliegen einer Dienstreise gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 oder Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rz 736) (2011) Ein Unternehmen beschäftigt Außendienstmitarbeiter (Kundenbetreuer, es gilt KV für Angestellte), denen ein bestimmtes Gebiet…
… 26 Z 4 EStG 1988 vorzunehmen. Ein allenfalls vorhandener Dienstreisebegriff gemäß lohngestaltender Vorschrift des Beschäftigerbetriebes gelte für die überlassenen Arbeitskräfte nicht. Durch die unrichtige Versteuerung der Reisekostenersätze ergäbe sich daher (für die Kalenderjahre 1999 und 2000) eine Nachforderung-Lohnsteuer in Höhe von S 1.523…
…***2*** von Juli 2006 bis September 2009 bzw. von 2010 bis 2011 mit kurzen Unterbrechungen bei der ***Bf*** unselbstständig als Elektriker beschäftigt. Durch die Arbeit bei der ***Bf*** wurden der Kontakt zur ***dt GmbH*** hergestellt und die Kenntnisse für die spätere Tätigkeit für die ***dt…
…28. Juli 2009 betreffend Zurückweisung des Antrags vom 7.7.2009 auf Rückerstattung der in den Jahren 1998, 1999 und 2000 für die Beschäftigungsverhältnisse von ABC entrichteten Lohnabgaben entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 24.9.2008, 2006/15/0119…
…Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter der Voraussetzung, dass sich die entliehenen Arbeitskräfte in Deutschland weniger als 183 Tage während des betreffenden Kalenderjahres aufhalten, wird demnach das…
…GmbH (lit. c). Die derzeit international bestehende Kontroverse, ob im Fall von Arbeitskräfteüberlassungen der Überlasser oder der Beschäftiger als "Arbeitgeber" zu werten ist, wurde durch Ziffer 6 des Protokolls über die österreichisch-schweizerischen Konsultationen vom 10.12.1999 (BMF 18.01.2000, 04 4282/3…
…RL zeigt eine Reihe von Kriterien auf, die im Fall einer Arbeitskräftegestellung die Beurteilung erleichtern sollen, ob der Arbeitskräfteüberlasser oder der Beschäftiger als wirtschaftlicher Arbeitgeber anzusehen ist. Wenn nun zwischen beiden Staaten die Kriterien für die wirtschaftliche Arbeitgebereigenschaft nicht deckungsgleich sind, dann kann dies - im…
…Doppelbesteuerungsabkommen (Art. 15 Abs. 2 OECD-Musterabkommen) im Sinn eines "wirtschaftlichen Arbeitgebers" zu verstehen ist. Im Fall einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung (Arbeitskräftegestellung) kommt daher die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu. Dies hat zur Folge, dass die 183-Tage-Klausel nicht mehr wirksam werden kann, weil…