IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** über die Beschwerde vom 6.10.2016 der Bf Bf2 GmbH , vertreten durch die Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Klagenfurt , gegen die Bescheide des Finanzamtes F A vom 13.9.2016 (Gesamtrechtsnachfolger und Amtspartei FA…
Hätte es tatsächlich im Zeitraum 2009-2015 die von der bf GmbH in ihrem Schreiben vom 14.11.2022 erwähnten Anpassungsvereinbarungen, die zwischen 2009 und 2012 datiert waren, gegeben (die angeblichen Anpassungsvereinbarung von 2012 habe angeblich bis einschließlich 2013 gewirkt, vgl Anpassungsvereinbarung, datiert vom 9…
-dass die Bf der OG lt. Konto Managementkosten ***1*** im Jahr 2013 84.000 € bezahlt hat, obwohl sie lt. Managementvereinbarung vom 19.5.2006 nur 72.000 € hätte bezahlen müssen. Erst bei dieser Außenprüfung im September 2016 wurde dem FA das Konto Managementkosten…
69.600 € der DB- und DZ-Besteuerung in Bezug auf das Jahr 2014 zu unterwerfen gewesen. Das FA hatte daher in Bezug auf das Jahr 2014 das Recht, davon auszugehen, dass § 303 BAO sinngemäß anwendbar ist. Das FA hatte daher das Recht, nach der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 2005-3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, den Richter Dr. Roman Galehr und die fachkundigen Laienrichter Mag.a Patricia Kathan-Simma und Karl-Heinz Dobler in Gegenwart der Schriftführerin Claudia Zengin in der Finanzstrafsache gegen…
…Ein sorgfältiger Unternehmer im Bereich des Bauwesens hat in den Jahren 2013 und 2014 diese Überprüfungsschritte kumulativ ausgeführt und dokumentiert. A) Vor Beauftragung des Subunternehmers Firmenbuchauszug Mittels Auszug aus dem Firmenbuch kontrollierte der sorgfältige Unternehmer den korrekten Firmenwortlaut und sonstige wesentliche Eintragungen und stellte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Manfred Mühr Steuerberatung GmbH, Plenergasse 1 Tür 6, 1180 Wien, und Mag. Robert Bitsche, Nikolsdorfergasse 7-11/Top 2, 1050 Wien, über die Beschwerde…
Aus den dargelegten Gründen war die Beschwerde abzuweisen. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Manfred Mühr Steuerberatung GmbH, Plenergasse 1 Tür 6, 1180 Wien, und Mag. Robert Bitsche, Nikolsdorfer Gasse 7-11 Tür 15, 1050 Wien, über die…
- Die Bf. hat durchwegs größere Barzahlungen an Personen geleistet, deren Identitäten unklar waren. Denn die Unterschriften auf den vorgelegten Zahlungsbestätigungen stimmen - klar erkennbar - in keinem Fall mit jenen in den Reisepasskopien (soweit vorhanden) bzw. jenen der vorliegenden Musterzeichnungen überein. Von jenen Personen, die die Zahlungsbestätigungen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***2***, ***3***, über die Beschwerde vom 17.5.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***4*** vom 16.4.2018 betreffend Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO der Einkommensteuerbescheide…
Ein solches nach außen hin und für jedermann erkennbares Scheinunternehmen ("Briefkastenfirma") könne aber nur dann vorliegen, wenn im Vergleich zu den ausgeübten Geschäftsgepflogenheiten keine angemessenen oder unzureichenden Kontrollmaßnahmen getätigt würden. Wie in Punkt B. und C. detailliert beschrieben sei dieses "Missverhältnis" zwischen unüblicher Geschäftstätigkeit und…
Eine auf § 162 BAO gestützte Aufforderung zur Empfängerbenennung ist ein Bescheid, konkret eine verfahrensleitende Verfügung iSd §§ 94 und 244 BAO (Ritz, BAO6, § 162 Rz 1). Sie werden nun aufgefordert, darzulegen und nachzuweisen, in welcher Form und wann Verlangen iSd § 162 Abs. 1 BAO an den…
…oft nicht nur innerbetrieblich, sondern auch in der Kommunikation bzw. in Entscheidungen nach außen gegeben - somit auch in der Beauftragung von Subunternehmern. 5. Fremdleistungen 2013 und 2014 Anbei finde man folgende Unterlagen: Auflistungen Fremdleistungen 2013 und 2014, Kontenblätter Fremdleistungen 2013 und 2014, Erläuterung Umbuchungen Abgrenzung…
…Dadurch haben sie sich aber nicht von der Generalunternehmerhaftung befreit. 4.2 Bei der Beauftragung und Auftragsabwicklung 4.2.1 Lichtbildausweis des/der Zeichnungsberechtigten Bei der Unterzeichnung des schriftlichen Werkvertrages kontrollierte der sorgfältige Unternehmer den amtlichen Lichtbildausweis des/der Zeichnungsberechtigten und legte Ausweiskopien gemeinsam mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 15.10.2010 gegen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen vom 16.9.2010, Zl MA 6/DII/R1-2225…
…Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, dass es hinsichtlich der Unterlassung dieser Beauftragung durch den Depotinhaber auf ein Verschulden ankommt oder etwa die abzugsverpflichtete Bank zu prüfen hätte, warum der Depotinhaber keinen Auftrag erteilt hat. Übertragungen auf ein Depot desselben Steuerpflichtigen sollen systematisch dann vom…
…(Vertragsabwicklung) ist festgehalten, dass die Käufer Herrn RA C mit der Errichtung, treuhändigen Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages beauftragen (XIII.1.). Die Käufer verpflichten sich, die damit verbundenen Kosten (1,5 % + USt) über entsprechende Rechnungslegung durch den Vertragsverfasser zu bezahlen (Pkt.XIII.2.). 2…
…(Vertragsabwicklung) ist festgehalten, dass die Käufer Herrn RA C mit der Errichtung, treuhändigen Abwicklung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages beauftragen (XIII.1.). Die Käufer verpflichten sich, die damit verbundenen Kosten (1,5 % + USt) über entsprechende Rechnungslegung durch den Vertragsverfasser zu bezahlen (Pkt.XIII.2.). 2…
…Die Fa. X-GmbH sei zwar vermittelnd tätig gewesen, aber aufgrund der direkten Beauftragung des Vertragserrichters durch den Bf nicht von einer eigenen Entgeltpflicht befreit worden, insoweit keine "sonstige Leistung" des Bf an die Verkäuferin vorliege, welche Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sein könne…