…gegen den Bf hätten sich entsprechend reduziert. Sowohl die Einbuchung einer "Sonstigen Verbindlichkeit" von 55.000,- € samt Rechnungsabgrenzung (RAP) im Jahresabschluss 2008, als auch die Ausbuchung der Verrechnungsverbindlichkeit gegen den Bf Ende April 2009 hätte sich dadurch erübrigt. Zugleich wäre der bei der AP…
…wieder zu stornieren gewesen sei. Das sei auch der negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft geschuldet gewesen. Von einem Forderungsverzicht bzw. der Ausbuchung einer Forderung könne somit nicht gesprochen werden. Vielmehr habe der Gesellschafter-Geschäftsführer diese Forderung in den Folgejahren schlussendlich beglichen, da die wirtschaftliche Lage…
…die in diesem Schreiben erwähnten österreichischen Literaturstellen und die darin geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken. C.3. Weitere deutsche Artikel (das Entstehen eines steuerpflichtigen Gewinnes wird jeweils von den Autoren abgelehnt): Frey/Mückl , GmbHR 2012, 980: Möglichkeit der Nachtragsliquidation verbietet erfolgswirksame Ausbuchung der Verbindlichkeit Seppelt , BB 2010…
…das Finanzamt der Ansicht, dass bei einer, wenn auch nur internen Ausbuchung einer Forderung wegen Uneinbringlichkeit, schlüssig im Sinne der Denkgesetze, davon auszugehen sei, dass die Forderung nicht mehr geltend gemacht werde, weshalb die gegenständlichen Verbindlichkeiten nicht mehr zu bilanzieren seien. Der BFH vertrete diesbezüglich…
…da bereits eine Zahlung von 50.000,00 € in 2004 erfolgt ist und eine Restforderung von 250.000,00 € vereinbart wurde, mit 300.000,00 € inklusive Umsatzsteuer festzustellen. Schuldnachlass Die von der ***Sc*** Betrieb erfolgserhöhend vorgenommene Ausbuchung der Verbindlichkeit von 376.250…
…sei eine Rechnung an die Firma Seminarverein gelegt worden, diese sei jedoch nicht als Erlös verbucht worden. Die Erlöse seien daher um diesen Betrag zu erhöhen und der Umsatzbesteuerung zum Normalsteuersatz zu unterziehen (Erlös 9.118,46 Euro). Tz 6: Darlehen B Die Verbindlichkeit an…
…167 Abs 2 BAO) zu dem Ergebnis, dass eine gewinnerhöhende Ausbuchung der gegenständlichen Verbindlichkeiten in Höhe von 3.012.354,53 € in den Büchern der "***1***" im Jahre 2014 zu erfolgen hat (siehe unten angeführte Darstellung), da diese Besteuerungsperiode von beiden Teilen des nach…
…4 Abs. 3 EStG per 1.1.1999 als Nachweis für die – vom FA im AP-Verfahren bereits anerkannte - betriebliche Veranlassung des zu beurteilenden Grundgeschäfts. Einer erfolgswirksamen Ausbuchung der Verbindlichkeit sei die 30jährige Verjährungsfrist für Geldschulden entgegengestanden. In der auf Antrag des Bf gemäß §§ 272…
…von einer Mittelzurverfügungstellung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen zu keiner Wertberichtigung kommen könne. Es seien daher alle Wertberichtigungen zu neutralisieren. Bei Beurteilung der Argumente in der Beschwerde kam die Behörde zum Schluss, dass im Fall der Bf. die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehung und die Übernahme der Verbindlichkeit der…
…Angelegenheit war daher mit den bisherigen Leistungen und Zahlungen, und somit auch der Rückzahlung unseres Mandanten als bereinigt anzusehen. Deswegen ist die Ausbuchung des Betrages von € 32.702,78 (ATS 450.000) 2008 richtig als Korrektiv zur ursprünglichen Rechnung zu sehen. Eine Berichtigung gem. …
…darin gelegen sein kann, dass eine dem Anteilsinhaber nahestehende Person begünstigt ist (vgl. VwGH 25.2.2009, 2006/13/0111). Im gegenständlichen Fall wird davon ausgegangen, dass sämtliche als Darlehenszahlung verbuchten Beträge tatsächlich Herrn KR zugeflossen sind, der damit persönliche Verbindlichkeiten abdeckte. Für die Ermittlung…
…dazu fest, dass von ihm keinerlei Handlungen gesetzt worden seien, die diesen Wunsch umgesetzt hätten. Bei einer aktiven Ausbuchung einer Darlehensforderung ohne wirtschaftlichen Grund bestehe aus steuerlicher Sicht das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Einen solchen Schritt hätte Mag. ***StB2*** daher nicht vorgenommen. Generell setze Mag. …
…betr. Faktum 1 gesamt | -1.190.208,68 (Tabelle 18) Da der Bf. im Februar 2007 einen rechtswirksamen Vergleich zur Bereinigung seiner Verbindlichkeiten mit der B3 abgeschlossen hat, ist der damit verbundene Schuldenerlass (die Betriebsvermögenserhöhung) im Veranlagungsjahr 2007 gewinnwirksam zu erfassen. Dazu wird angemerkt…
…Eine Ausbuchung kommt nur in Betracht, wenn Verbindlichkeiten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr erfüllt werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist aus Gläubigersicht und nicht aus Schuldnersicht zu beurteilen. Die Tatsache, dass der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeit zu…
…Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Zum Verfahrensgegenstand, Verfahrensgang und Vorbringen der Parteien Strittig waren im vorliegenden Fall einerseits die Beurteilung von längere Zeit unbewegter Spareinlagen als bilanziell ausgewiesene Verbindlichkeiten…
…2007 zur Kenntnis gebracht worden. Er habe daher von der Existenz etwaiger Forderungen der X-GmbH an ihn, geschweige denn von einer Ausbuchung derselben durch die X-GmbH keinerlei Kenntnis haben können. Seitens der X-GmbH seien ihm nie Rechnungen zugesandt worden; es sei auch…
…Die Verbindlichkeit ist in diesem Fall im jeweiligen Zeitpunkt der Zahlung der Ausgleichsquote insoweit auszubuchen (Verweis auf VwGH 24.5.1993, 92/15/0041: Zahlung der Ausgleichsquote als „wertbeeinflussender“ Umstand, der nicht zur Ausbuchung der Verbindlichkeit zum vorherigen Bilanzstichtag führt [FN 2257]). Eine Verbindlichkeit ist…
…sei mit 17.4.2002 die vermögensvermehrende Ausbuchung der Verbindlichkeit erfolgt. Er werde beantragt, den Enkel des verstorbenen F P , Herrn Zeuge1 , diesbezüglich als Zeugen einzuvernehmen. Erhaltene Anzahlungen zu einer noch nicht erbrachten Lieferung/Leistung wären im Geltungsbereich des Umsatzsteuergesetzes 1972 (also bis zum Ablauf…
…von Kapitalgesellschaften eine rechtlich geschützte Position, somit Gesellschafterrechte und die Tragung des Risikos der Wertminderung (BFH 15.12.1999, BStBl 2000 II, 527). Im Abtretungsvertrag vom 9.1.2009 wird der Übergang aller mit dem Geschäftsanteil des ***X*** verbundenen Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten sowie von…
…gewinnmindernd auszubuchen gewesen (bei gleichzeitiger Korrektur der Vorsteuer). Dieser "Gewinn" aus der Ausbuchung der Verbindlichkeit sei aus der Sphäre der Beschwerdeführerin in jene der ***Ehefrau*** verschoben und ihr dadurch ein Vorteil zugewendet worden. Der Prüfer gehe von einer verdeckten Ausschüttung aus, da ***Ehefrau*** aus gesellschaftsrechtlichen…