…eine mündliche Berufungsverhandlung 3. Wir beantragen die Entscheidung des Senates 4. Zur Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wird entgegnet, dass alle Empfänger der Zahlungen, soweit Barquittungen vorliegen, an den Geschäftsführer des jeweils beauftragten Sub-Unternehmers gingen bzw. diese Zahlungsempfänger sind. Es sind keine Informationen…
…die vom Bundesfinanzgericht übernommen wurden, für als nicht ausreichend erachtet, um die Feststellung, der Aufforderung zur Empfängerbenennung nach § 162 BAO wäre die Bf (Revisionswerberin) nicht nachgekommen, zu tragen: Diese beschränken sich im Wesentlichen darauf, dass die Subunternehmer an der im Firmenbuch ausgewiesenen Anschrift keine Geschäftstätigkeit…
…der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet. Auf Basis der begründenden Ausführungen sind aus Sicht der Behörde die Tatbestandsmerkmale des § 162 BAO betreffend die streitgegenständlichen Fremdleistungen erfüllt. Anders als von der Beschwerdeführerin dargelegt, erfolgte die Aufforderung zur Empfängernennung zudem nicht nur…
…den Zuschlag gemäß § 22 Abs. 3 KStG 1988 verhängt, weil - so die Abgabenbehörde - der Aufforderung zur Empfängerbenennung gemäß § 162 nicht habe entsprochen werden können (siehe Seite 10). Zur Begründung führt die Abgabenbehörde aus, dass den Aufwendungen, welche in der Buchhaltung festgehalten wurden, keine Leistung gegenübersteht…
…Durch den Konkurs und die Änderung der Geschäfts- und Wohnadresse des Leistungsempfängers ist die Aufforderung der Abgabenbehörde zur Empfängernennung zu einer für die Beschwerdeführerin unverschuldeten und tatsächlichen Unmöglichkeit gelangt. ***T*** ***K***: ***J*** ***C*** wurde mit 11.1.2016 genannt (Beilage 4) In weiter Folge agiert…
…nicht explizit darauf eingegangen. Bei sämtlichen Geschäftsführern kann nur davon ausgegangen werden, dass es sich um Scheingeschäftsführer handelt- es wird auf die Aufforderung zur Empfängerbenennung verwiesen. In der Berufung wird nur hingewiesen, dass die Firmen nur aufgrund von abverlangten Unterlagen überprüft worden ist, d.h…
…der Bank oder Gläubigern sei Barzahlung nicht ungewöhnlich. Aussagen von Mitarbeitern, Projektleitern über die Tätigkeit der Fremdleistungsfirmen für die Bf. würden vorgelegt werden. In der Stellungnahme der Bp vom 14.6.13 (230/51) führt die Prüferin aus, dass die Aufforderung zur Empfängerbenennung der mm…
…Allein die Tatsache, dass den Masseverwaltern keine Informationen über die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit zur Verfügung standen, da keine Belege vorhanden waren, kann nicht zulasten von uns ausgelegt werden und die Nichtabzugsfähigkeit gemäß § 162 Abs. 2 BAO begründen. vii. Unzulässigkeit der Aufforderung zur Empfängernennung gemäß § 162…
…auf Verlangen der Abgabenbehörde die Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet." § 22 Abs. 3 KStG 1988 knüpft zwar nicht ausdrücklich an § 162 BAO an, normiert aber ebenfalls eine Rechtsfolge für den Fall, dass einem Verlangen der Behörde zur Empfängernennung nicht entsprochen wird (VwGH…
…für die Abgabenbehörde erkennbaren Mitwirkung am Verfahren des AbgPfl orientiert, sind zunächst Ermittlungsschritte nach § 161 BAO zu setzten und in weiterer Folge von der Aufforderung zur Empfängernennung nach § 162 Abs 1 BAO Gebrauch zu machen, weil bei Nichtbefolgung mit der zwingenden Rechtsfolge der Nichtanerkennung einer…
…950,00 | Übergangsverlust | | -124.860,00 Infolge der mit 30.11.2012 anzunehmenden Betriebsaufgabe ist der Übergangsverlust zur Gänze im Jahr 2012 ausgleichsfähig. Die anderen Gläubiger des Bf sind offenbar bereits 2018 befriedigt worden, sodass deren Forderungen aus heutiger Sicht nicht…
…werden, das Finanzamt verlangen, dass der Abgabenpflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Eine bestimmte Form ist für ein solches Verlangen nicht erforderlich, die Aufforderung zur Empfängerbenennung kann auch mündlich erfolgen (vgl VwGH 16.11.2021, Ra 2020/15/0019, mwN…
…Ausgenommen den nachträglich vorgelegten, wenig aussagekräftigen Werkvertrag mit der Fa. Fa.4 und einen mit 1. Oktober 2011 offenbar falsch datierten Auftrag mit der Fa. Fa.6 . Auf die Aufforderung zur Empfängernennung gem. § 162 BAO wurden vom geprüften Unternehmen folgende Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt…
…diese nicht als Empfänger iSd § 162 BAO angesehen werden. Der Aufforderung zur Empfängernennung wurde somit nicht entsprochen. Die Empfängernennung war dem BF lediglich deshalb nicht möglich, weil er die üblichen Sorgfaltspflichten bei der Gestaltung seiner Sorgfaltspflichten nicht eingehalten hat. Da somit kein offenbar unerfüllbarer Auftrag…
…BAO). Die Aufforderung zur Empfängerbenennung ist eine verfahrensleitende Verfügung iSd § 94 BAO (vgl Leitner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 § 162 BAO Rz 7 (Stand 1.3.2025, rdb.at) und Ritz/Koran, BAO8 § 162 BAO Rz 1). Eine solche Aufforderung kann demnach auch…
…der Judikatur hat sich demnach die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm bzw. an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren. Die Finanzbehörde hat im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigen, ob die Aufforderung zur Empfängerbenennung zu den Zielen der Vorschrift beitragen kann. Ritz führt dazu…
…der Abgabenbehörde nach Aufforderung (Ermessen, § 20 BAO; VwGH 03.06.1987, 86/13/0001) die Empfänger bzw. Gläubiger zu nennen. Im Falle der Verweigerung ist die Absetzung der Aufwendungen zwingend zu versagen (Empfängerbenennungsverlangen; § 162 BAO). Gefragt sind dabei stets die wahren Empfänger (Gläubiger) der betreffenden…
…der Judikatur hat sich demnach die Ermessensübung vor allem am Zweck der Norm bzw. an der Intention des Gesetzgebers zu orientieren. Die Finanzbehörde hat im Rahmen der Ermessensübung zu berücksichtigen, ob die Aufforderung zur Empfängerbenennung zu den Zielen der Vorschrift beitragen kann. Ritz führt dazu…
…belangte Behörde forderte die Bf. gemäß § 162 BAO zur Empfängerbenennung auf. Die Bf. beantwortete die Aufforderung zur Empfängerbenennung mit der X_GmbH. Dem streitgegenständlichen Bauauftrag lag eine mündliche Vereinbarung zu Grunde. Ein schriftliches Angebot über die durchzuführenden Arbeiten liegt nicht vor. Als Entgelt wurde eine…
…garantiert die Anerkennung der betreffenden Aufwendungen bzw Schulden noch nicht; diesbezüglich ist in freier Beweiswürdigung zu entscheiden ( VwGH 11.5.1983, 83/13/0030, 0031). Eine unverschuldete Unmöglichkeit der Empfängernennung ist im gegenständlichen Verfahren nicht gegeben. Die Aufforderung zur Empfängernennung war im Sinne der oben…