…gemeldet. Wird ein Bachelorstudium mit einem Master- oder Doktorratsstudium fortgeführt, werden alle Ausbildungsstufen als Studienabschnitte eines Gesamtstudiums gewertet. Gemäß § 2 Abs. 9 FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise…
…des § 2 Abs 9 lit b FLAG, insbesondere soweit er die Altersgrenze betrifft, nicht von Belang: § 2 Abs 9 lit b FLAG lautet: "Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit, d bis i verlängert sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig…
…werden. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis (zB Krankheit) oder nachgewiesenes Auslandsstudium verlängert. […] § 2 Abs. 9 FLAG 1967 lautet auszugsweise: Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j verlängert sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise…
…allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Die Rechtsprechung gewährt daher eine Verlängerung der Anspruchsdauer "in Zusammenhang mit der C0VID-19-Krise" auch für andere Semester. So führte etwa das BFG (30.5.2022…
…dass die Bestimmung des § 2 Abs. 9 FLAG 1967 im konkreten Fall anwendbar sei und es somit zur Verlängerung der Anspruchsdauer um ein Semester nach Erreichen der Altersgrenze kommen müsse. Dies nach Ansicht der Beschwerdeführerin ungeachtet dessen, dass die konkrete Beeinträchtigung durch die COVID-Krise…
…vollendet haben, dieses Studium begonnen haben, und bb) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums bis zum erstmöglichen Studienabschluss zehn oder mehr Semester beträgt, und cc) die gesetzliche Studiendauer dieses Studiums nicht überschritten wird, ….. (9) Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis…
…betriebenen Studiums im Gesamtumfang von acht Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten nachgewiesen wird; […]" § 2 Abs. 9 FLAG 1967 lautet auszugsweise: "Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j verlängert sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise…
…sei seit Beginn des Wintersemesters 2024 im Masterstudium Pharmazie inskribiert (4 Semester Mindeststudiendauer). Aufgrund der Corona-Pandemie sei eine neue Gesetzesbestimmung im Familienlastenausgleichsgesetz geschaffen worden, wonach sich die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise für volljährige Kinder, die ein Studium betreiben…
…obwohl sich gemäß § 2 Abs. 9 lit. b FamLAG die Anspruchsdauer infolge der COVID-Krise um ein weiteres Semester verlängert hat. Es ist offenkundig, dass die sog. COVIDKRISE von 2020 bis etwa Frühling 2022 gedauert hat und auch Studenten, die erst mit WS 2020 das…
…1 Studienförderungsgesetz 1992 können österreichische Staatsbürger als ordentlich Studierende an österreichischen Universitäten Förderungen erhalten. Gemäß § 2 Abs 9 lit b FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise für volljährige Kinder…
…des Studienförderungsgesetzes 1992 genannten Einrichtungen zu erbringen. Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß, Nach § 2 Abs. 9 FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j im Zusammenhang mit…
…hat oder das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt hat und nicht die die gesamten Vorstudienzeiten für Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden. Ihre Tochter **1** hat vom Wintersemester 2011/12 bis Sommersemester 2015 das Diplomstudium Pharmazie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3*** ***4***, ***4*** ***5***, ***6***, vom 10.12.2019 gegen den Bescheid des Finanzamts Bruck Eisenstadt Oberwart, nunmehr Finanzamt Österreich,2460 Bruck an der Leitha, Stefaniegasse 2…
…ins Treffen geführten anderen Verlängerungsbestimmungen ist hier die Kausalität betreffend der COVID-19-Krise vorrangig relevant. Wie die Beschwerdeführerin selbst ausführt, ist die Verlängerung der Anspruchsdauer aufgrund der COVID-19-Krise auf die Studienphase bezogen, in der die Beeinträchtigung - egal wie lange sie dauert - erfolgt…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. (9) Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j…
…Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben. Eine Person hat den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in dem Staat, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat. (9) Die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j…
…3). § 6 Abs. 7 FLAG 1967 idf. BFGl. I Nr. 220/2021 lautet: "Die Anspruchsdauer nach Abs. 2 lit. a und c und lit. f bis i verlängert sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise…
…Lebensjahres. Ich zitiere die Bestimmung auf der Internet-Seite der Regierung (https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/familie_und_partnerschaft/familienbeihilfe/Seite.080712:) Die Anspruchsdauer kann sich darüber hinaus bis zum Alter von 25 Jahren verlängern, wenn ein Kind ein Studium mit einer Mindeststudiendauer…
…fortgebildet werden, wenn ihnen durch den Schulbesuch die Ausübung des Berufes nicht möglich ist. Gemäß § 2 Abs. 9 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs. 1 lit. b und lit. d bis j im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig…
…Lebensjahr noch nicht vollendet haben unter den im Gesetz näher genannten Voraussetzungen. Gem § 2 Abs 9 lit b FLAG 1967 verlängert sich die Anspruchsdauer nach Abs 1 lit b im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise…