…Dies mit der Begründung, dass die Tochter des Bf. mit Wintersemester 2023 ihr Studium nach dem sechsten Semester gewechselt habe und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe innerhalb der Stehzeit von sechs Semestern bestehe. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 30. Juni 2025. Zur Begründung wird…
…Ab November 2025 stehe für beide Kinder keine Familienbeihilfe zu, weil "vom AMS-Sachbearbeiter ein ,anderer' Grund angekreuzt" worden sei und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Mit Eingabe vom 2. Februar 2026 erhob die Beschwerdeführerin gegen die Ablehnung der Weitergewährung der Familienbeihilfe ab November…
…der Stiefvater der beiden Kinder, in Österreich erwerbstätig seien und kein Anspruch auf die ungarische Familienbeihilfe bestehe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 6.3.2023 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Begründend wurde auf die Prioritätsregeln des Art 68 Abs 1 der Verordnung (EG) Nr…
…Internationalen Atomenergie-Organisation hat der Ehemann der Beschwerdeführerin nach dem Personalstatut und den Personalvorschriften der IAEO sowie gemäß seinem Einstellungsangebot vom 09.04.2010 Anspruch auf Unterhaltsleistungen für die gemeinsamen Kinder. Die in der Bestätigung der IAEO vom 03.05.2024 Bezeichnung "KBH" steht für…
…für Migrationspolitik-Entwicklung (in der Folge kurz: ICMPD) mit Sitz in Wien beschäftigt ist, nach dem Amtssitzabkommen Anspruch auf die österreichische Familienbeihilfe für ihre im August 2013 geborene Tochter, die nach dem Vater die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt und mit der die Bf in einem gemeinsamen…
…RV/7101034/2023, wurde der Beihilfenanspruch einer Drittstaatsangehörigen ebenso ausschließlich nach dem Amtssitzabkommen IAEO / IAEA geprüft und verneint (einfache Prüfung). Einen Anspruch auch nach Unionsrecht verneinte der unabhängige Finanzsenat in UFS 19.01.2011, RV/1231-W/10, ebenfalls in einem Fall mit dem Amtssitzabkommen…
…Zulassungsprüfungen im Rahmen der Externistenreifeprüfung gemeldet, wobei er zur ersten Zulassungsprüfung im September 2023 antrat. Nach Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen forderte das Finanzamt mit Bescheid vom 09.01.2024 die für den Zeitraum Juli 2021 bis Mai 2023 bezogene Familienbeihilfe, Erhöhungsbeträge zur Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge unter…
…883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit dahin auszulegen sei, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Fiktion dazu führen könne, dass der Anspruch auf Familienleistungen einer Person zustehe, die nicht in dem Mitgliedstaat wohnt, der für die Gewährung dieser Leistung zuständig sei…
…sich die Wartezeit um ein Semester. Der Anspruch auf Familienbeihilfe wäre somit ab 03/2024 wieder gegeben. Mit Anbringen vom 9.1.2025 (eingelangt am 10.1.2025) wurde fristgerecht ein Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde an das Bundesfinanzgericht gestellt (Vorlageantrag). Begründend wurde angeführt…
…RIS-Justiz RS0068547). Laut Sachverhalt liegen im Beschwerdefall keine unmittelbar benachbarten Wohnungen vor. Da jedoch unstreitig keine andere Person betreffend Familienbeihilfe anspruchsberechtigt ist und der überwiegende Lebensunterhalt der Tochter laut festgestelltem Sachverhalt von der Beschwerdeführerin finanziert wurde, kann die Frage der Haushaltszugehörigkeit der Tochter bzw…
…hätten, und dies nach dem 21. und 25. Lebensjahr erfolgte und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe sowie erhöhte Familienbeihilfe bestünde. Mit Anbringen vom 29.01.2025 wurde beantragt die Beschwerden dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen (Vorlageantrag). Begründend wurde im Wesentlichen angeführt, dass die Selbsterhaltungsfähigkeit, trotz…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die beschwerdegegenständlichen im Spruch näher bezeichneten Bescheide wurden begründet wie folgt: Abweisungsbescheid Kind ***1*** (kurz: Kind2 oder Tochter2) betreffend: "Der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen liegt nicht in Österreich. Daher haben Sie keinen Anspruch auf Familienbeihilfe (§ 2 Abs…
…bis Mai 2025 zu Recht: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrenslauf: In Beantwortung eines Auskunftsersuchens der belangten Behörde betreffend Überprüfung des Anspruchs auf Familienbeihilfe…
…für: Name des Kindes VNR/Geb.dat. Zeitraum (Bf.) …0896 ab Sep. 2024 Begründung Anspruch auf den Erhöhungsbetrag wegen erheblicher Behinderung besteht, wenn: • Der festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt • Die Behinderung nicht nur vorübergehend ist, sondern mehr als 6 Monate (für…
Aus medizinischer Sicht haben psychische Erkrankungen unterschiedliche Ausprägungen und treten in unterschiedlichen Verläufen auf. Bei der Mehrzahl der Patienten verschlechtert sich das Krankheitsbild (erst) im Verlauf. Vor allem durch eine medikamentöse Behandlung kann auch eine längerdauernde oder sogar dauerhafte Verbesserung erreicht werden. Bei einer derartigen…
…der halbe Familienbonus Plus einem Unterhaltsverpflichteten zu, der Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag hat. Die Aufteilung erfolgt durch Antragstellung in der Steuererklärung (s. ErlRV 190 BlgNR 26. GP, 10 ff). Der Anspruch besteht jedoch nur für die Anzahl der Monate, in denen der Unterhalt vollständig geleistet…
…Begründung, dass 1) er von 13.05. - 12.10.2023 lt. beiliegendem Bescheid des Sozialministeriumservice vom 11.05.2023 Familienhospizkarenz in Anspruch nehme und bei der ÖGK angemeldet sei. Das Arbeitsverhältnis bleibe lt. der Vereinbarung über Familienhospizkarenz bestehen, nur die gegenseitigen Hauptpflichten würden ruhen. Das…
…Spruches dieses Erkenntnisses. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Mit Eingabe vom 23.11.2023 übermittelte die Beschwerdeführerin der belangten Behörde ein ausgefülltes Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe für ihren Sohn A***…
…Dies im Wesentlichen mit der Begründung, dass Anspruch auf Familienbeihilfe grundsätzlich nur für die Dauer einer Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit im Inland oder bei Bezug einer Geldleistung infolge dieser Beschäftigung oder selbständigen Erwerbstätigkeit bestehe. Da der Bf. und seine Ehegattin Einkünfte in Ungarn erzielen würden…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob für den Beschwerdeführer (Bf.) ein Anspruch auf das große Pendlerpauschale bzw. auf den Pendlereuro besteht. Die Abgabenbehörde verneint dies, weil die Zumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nach deren Ansicht beim gegebenen…