IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Mag. Gernot Steier, Rathausplatz 108, 3040 Neulengbach, vom 14. Oktober 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. September 2013 betreffend…
Dass die Bf. die mit Herrn XY2 (mündlich) abgeschlossenen Vereinbarungen (wiederholt) ausdrücklich als "Werkvertrag" bezeichnet hat, kommt daher keine entscheidungsrelevante Bedeutung zu. Ebenso wenig dem Umstand, dass die Beschäftigung des Herrn XY2 nach dem ASVG nicht als versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beurteilt worden ist (zur mangelnden Bindungswirkung…
…Verwaltungsgerichtshofes - VwGH vom 30.06.2015, Geschäftszahl 2012/15/0045). Erlassmäßige Zufristungen führen zu keiner Änderung der gesetzlichen Erklärungsfrist (vgl. VwGH 23.02.2010, 2006/15/0092). Der Verwaltungsgerichtshof hat zur Anmerkung der Quote beim Finanzamt ausgesprochen, sie bewirke nach der Verwaltungspraxis eine Zufristung und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Michaela Schmutzer in der Beschwerdesache S, (Bf.), vertreten durch LeitnerLeitner GmbH, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 11.11.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7…
… 68 EStG 1988 führen, da Nichtleistungslöhne (hier: Unfalltaggeld) vorliegen würden und derartige Lohnersatzleistungen keine Basis für einen möglicherweise steuerfreien Lohnzuschlag sein könnten. Im Zuge der Berufungsvorentscheidung (Anmerkung der Richterin: nunmehr richtigerweise Beschwerdevorentscheidung, kurz BVE) seien die im Erstbescheid um 26,10 CHF zu hoch angesetzten…
…Belastung anzusetzen und den Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Die belangte Behörde übermittelte dieses Schreiben an den Unabhängigen Finanzsenat. Im Begleitschreiben führte sie aus, dass sich aus Sicht des Finanzamtes keine Änderung der rechtlichen Beurteilung ergäbe. Soweit vom Gegner Zahlung geleistet worden sei, liege keine Vermögensminderung vor…
…Änderungen oder auch nur ansatzweise erkennbare Anträge finden sich auf diesem nicht. Dessen ungeachtet wertete das Finanzamt den retournierten Überprüfungsbogen als Antrag auf (Weiter-)Gewährung des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe für den Sohn des Beschwerdeführers und wies mit Bescheid vom 15.4.2014 den "Antrag vom…
…Tage | Jahres- zinssatz | Tages- zinssatz | Aussetzungszinsen | 06.12.2016 | 22.020,00 | 22.020,00 | 150 | 1,38 | 0,0038 | 125,51 (Anmerkung: bei vier Kommastellen des Tageszinssatzes errechnet sich ein Tageszinsbetrag von 0,8368…
Zusätzliche Anmerkung bei Kapitel 21, Z.6: "Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate oder Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus mit einem Zuckergehalt von 97 GHT oder mehr, bezogen auf die Trockenmasse, sind von der Einreihung in die Position 2101 ausgeschlossen und werden…
Im Übrigen verweist dieses Schreiben lediglich auf eine Wiederaufnahme der Verfahren (Anmerkung: im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung dieser Dienstnehmer) und ist mit keinem Wort von einem Rückzahlungsantrag gemäß § 240 Abs. 3 BAO die Rede. Zumal dieses Schreiben von der steuerlichen Vertretung stammt, kann dieses Schreiben entgegen…
Die belangte Behörde unterstellte daher die Rückstellung des Kleingartenhauses an den Beschwerdeführer ( Anmerkung BFG: = Generalpächter) gegen Zahlung des auf das Gebäude entfallenden "Entschädigungsbetrages" von ... zu Recht dem Tatbestand nach § 1 Abs. 1 Z.1, Abs. 2, § 2 Abs. 2 Z. 2 GrEStG" Aufbauend auf…
Bezüglich der Ausführungen des Sachverständigen in der Stellungnahme vom 04.07.2023, wonach die Aussage (Anmerkung: der Abgabenbehörde im Schriftsatz vom 16.06.2023), dass "für eine 'nicht als Wohnraum genehmigte Räumlichkeit' kein Mietwert anzusetzen sei, jeglicher Logik entbehre, zumal auch ein Rohdachboden (im unausgebauten…
Dass dabei dann Zweifel auftreten ist mehr als logisch. Bezeichnend ist auch nachstehende Anmerkung im Schreiben der Behörde vom 15.7.2019: ,Falls es sich bei den in der Liste angeführten Daten um unrichtige Daten ihrer Ansicht handelt, werden sie gebeten dies mitzuteilen. Ebenso bei…
Änderung der Positionsnummer gemäß aktuellem fachärztlichen Befund, Intelligenzminderung fachärztlich nicht mehr angeführt GdB liegt vor seit: 09/2014 Begründung - GdB liegt rückwirkend vor: Gemäß SV-GA FÄ ***1*** seit 09/2014 (Der Bf.) ist voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen: JA Dies…
36. Deshalb ist auch nicht beurteilbar, ob die Voraussetzungen der Anmerkung 2 zu Kapitel 87 der KN erfüllt sind. Das in Rede stehende Fahrzeug muss im Wesentlichen zum Ziehen oder Schieben anderer Fahrzeuge, Geräte oder Lasten gebaut sein, um in die Position 8701 eingereiht zu…
…von Art. 5 Abs. 1 der 6. EG-RL (Anmerkung: nunmehr Art 14 MwSt-RL) nicht auf die Eigentumsübertragung in den im anwendbaren nationalen Recht vorgesehenen Formen bezieht, sondern jede Übertragung eines körperlichen Gegenstandes durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen…
…freier Beweiswürdigung festgestellt - die Grundlage für die Erstellung der Ausgangsrechnungen dar. Die elektronisch erfassten Grundinformationen zum jeweiligen Reparaturfall werden in der Werkstatt um händische Anmerkungen von Materialverbrauch und zusätzlich erbrachten Leistungen ergänzt. Erst die händischen Ergänzungen über Materialverbrauch und Leistungserbringung am Reparaturauftrag ermöglichen die vollständige…
…In Anlehnung an die BFG Entscheidung zur Umsatzsteuer 2014 vom 20.10.2023 sei eine Nichtfestsetzung erfolgt. Es werde für 2021 von einer Liebhabereitätigkeit ausgegangen. Anmerkung Richter: BFG 20.10.2023, RV/5100739/2022: Abweisung Beschwerde betreffend Umsatzsteuer 2014 In Anlehnung an das BFG Erkenntnis…
…E Aufschläge ausbezahlt wurden und letztendlich Gelder in Höhe von 383.667,06 € an den Bf. zugeflossen sind (Anmerkung des BFG: verfahrensgegenständlich ist ein Betrag von 353.971,23 €, da 29.695,83 € betreffend das Jahr 2002 bereits verjährt sind). Aufgefunden wurden…
…die im Verfahren strittigen Positionen). Mit Datum vom 10. Jänner 2018 wurde vom Finanzamt mittels Ergänzungsersuchen I (Anmerkung: die Nummerierung der Ergänzungsersuchen erfolgt aus Übersichtsgründen durch das Gericht) eine detaillierte Aufstellung der Krankheitskosten, Kopien der Rechnungen und Zahlungsnachweise und Nachweise über eventuell erhaltene Kostenersätze angefordert…