…Senatsvorsitzende ***75***, die Richterin ***74*** und die fachkundigen Laienrichter ***76*** und ***77*** in der Finanzstrafsache gegen A) ***Bf2*** und B) die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Bf2***, ***58***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1, Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit ***24*** Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…die Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen das Ermessen zu üben. Der Vertreter der belangten Behörde brachte ergänzend vor, dass noch ein Finanzstrafverfahren wegen Abgabenhinterziehung anhängig sei. Die Bescheide über die Nachforderung seien Anfang Februar 2017 ergangen. Ein PKW (BMW mit Listenpreis 2013 ohne Extras 75…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21.04.2022 sowie der Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 14.04.2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 17. September…
…der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…vertreten durch Dr. Patrick Ruth und MMag. Daniel Pinzger, Rechtsanwälte, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der (teils vollendeten, teils versuchten) Abgabenhinterziehungen nach §§ 13, 33 Abs. 1 und der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die…
…in Höhe von € 22.000,00, im Falle der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 44 Tagen verhängt. Der Bf. hat unter Berücksichtigung der Änderung der Bemessungsgrundlage im Bereich der Umsatzsteuer eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG in Höhe von gesamt €…
…92 A, 8010 Graz, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3.10.2024 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde als Organ des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom…
…Verfahrens. Im Zuge der abgabenbehördlichen Prüfungen sind lediglich Auffälligkeiten konstatiert, jedoch keine Malversationen festgestellt worden. Es gibt keine Nachweise für durch meinen Mandanten begangene Abgabenhinterziehungen. Im Zuge eines Finanzstrafverfahrens bedarf es einer Überzeugung der entscheidenden Organe, dass es eben zu finanzstrafrechtlich relevanten Vorgängen gekommen ist…
Ein Auszug vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger ergab, dass im Zeitraum der behaupteten Leistungserbringung lediglich zwei Arbeiter zur Sozialversicherung angemeldet waren. Deren Anmeldung bestand aber auch nur bis Ende September 2016, weshalb im vermeintlichen Leistungszeitraum Oktober u. November 2016 überhaupt keine angemeldeten Arbeitnehmer. Auszug GISA Zum…
…wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. § 33 Abs. 5 FinStrG: Die Abgabenhinterziehung wird mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…
…gelöscht), ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch Treuhand-Union Innsbruck Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Anton-Melzer-Straße 7, 6020 Innsbruck, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes jeweils vom 4. September 2020…
…Adr***, vertreten durch Fetz & Partner Rechtsanwälte, Hauptplatz 11, 8700 Leoben, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. August 2022 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Amt für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 31. Mai…
…ist dem Beschuldigten zwar ein Auswahlverschulden bei der Auswahl seiner Berater anzulasten. Dieses Auswahlverschulden stellt jedoch "nur" eine (grob) fahrlässige Vorgangsweise dar, sodass im Zweifel zu Gunsten des Beschuldigten davon auszugehen ist, dass eine vorsätzliche Handlungsweise - wie für eine versuchte Abgabenhinterziehung gemäß §§ 13, 33 Abs…
…durch tws rechtsanwälte og, Josefstraße 13, 3100 St.Pölten und 2) ***1*** (Bf. 1), ebenfalls vertreten durch die tws rechtsanwälte og wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. März 2023 und…
…fachkundigen Laienrichter ***27*** und ***28*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 26.8.2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde als…
…Adr***, vertreten durch Dr. Bernhard Kettl, Nonntaler Hauptstraße 1, 5020 Salzburg, wegen Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Juli 2021 gegen das Erkenntnis des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 8. Juni 2021, Geschäftszahl…
…Adr***, geb. 1970, vertreten durch Mag. Harald Herbert Houdek, Sillgasse 19, 6020 Innsbruck wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung und der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 33 Abs. 1 und 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. April 2022 sowie die…
…Verhandlung vor dem Spruchsenat am 2. März 2022 wurde der Beschuldigte ***Bf1*** zu einer Geldstrafe in Höhe von € 25.000,-, im Nichteinbringungsfall zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt. Dem zugrunde liegen die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 sowie der Finanzordnungswidrigkeit gemäß…
…sich die Abgabenbehörde intern schon nicht entscheiden kann, welcher objektive Sachverhalt welche abgabenrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, somit welcher objektive und subjektive Tatbestand einer möglichen Abgabenhinterziehung erfüllt sein könnte, hier die ursprüngliche Nachforderung aufgrund von Immobilienertragsteuer festgesetzt wurde, zwischenzeitig eine Nachforderung aufgrund von gewerblichen Grundstückshandel…