…15/0046). Die Ermessensübung ist ein charakteristisches Rechtsmerkmal für eine im Einhebungsverfahren festzusetzende Abgabe. Für die Zuordnung von nach § 95 Abs 4 EStG 1988 ergehenden Bescheiden zum Verfahrensabschnitt der Abgabeneinhebung (6. Abschnitt BAO) spricht neben der ins Ermessen gestellten Inanspruchnahme des Abgabenschuldners, dass der Bescheidadressat…
…sachlich unrichtig sind oder solche formelle Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen.“ Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so sind sie zu schätzen. Die Schätzungsbefugnis erstreckt sich neben dem Sachverhalt der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch AUDITAX Steuerberatungsgesellschaft mbH, Guntramsdorfer Straße 103, 2340 Mödling über die Beschwerde vom 25.05.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden…
…selbst ein, dass es sich damals um Abfälle handelte (siehe seine Antwort zur zweiten Frage auf Seite 3 der Niederschrift über den Verlauf der mündlichen Verhandlung vom 13.06.2024). Zur Schätzung und Mengenermittlung: Können die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermittelt (berechnet) werden, so…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, ***4***, vom 18. Februar 2021, Postaufgabe 19. Februar 2021, gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 28. Jänner 2021, mit welchem der Antrag vom 18…
…BMfF) gemäß § 48 BAO durch individuellen Verwaltungsakt anordnen, bestimmte Gegenstände der Abgabenerhebung ganz oder teilweise aus der Abgabepflicht auszuscheiden oder ausländische, auf solche Gegenstände entfallende Abgaben auf die inländischen Abgaben anzurechnen. Aufgrund des Antrages der Beschwerdeführer hat der BMfF mit Bescheid vom 16. Mai 2014…
…erweist. Für den Streitzeitraum beträgt der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag in Wien 0,4% der Beitragsgrundlage. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die…
…auf die §§ 144 und 147 der Bundesabgabenordnung (BAO) welche lauten: "§ 144. (1) Für Zwecke der Abgabenerhebung kann die Abgabenbehörde bei Personen, die nach abgabenrechtlichen Vorschriften Bücher oder Aufzeichnungen zu führen haben, Nachschau halten. Nachschau kann auch bei einer anderen Person gehalten werden, wenn Grund zur…
…das Zollamt Feldkirch Wolfurt hinsichtlich der fünf Schuh-Lieferungen ein Eingangsabgabenbescheid, in dem dem Beschuldigten Eingangsabgaben i.H.v. EUR 4.611,89 zuzüglich einer Abgabenerhöhung von EUR 115,36 vorgeschrieben wurden. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. Die Eingangsabgaben wurden am 10.12.2014 entrichtet. …
…§ 1,2 und 5 WAOR. Damit fällt die Abgabenerhebung für Parkkleber und folglich für die Anrainerzone in die alleinige Zuständigkeit des BFG. Die gesonderte Bestrafung des Halte- und Verbots durch das VwG Wien ist unzulässig. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs 8 VwGVG sind der beschwerdeführenden Partei…
…z.B. daran, möglichst wenig Zeit für die Befragung zu opfern) mit dem Interesse der Behörde (Erreichung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bzw. der Abgabenerhebung samt -Einbringung, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit des Verwaltungshandelns abzuwägen. In Abwägung dieser Interessen erscheint die Entscheidung des Beamten, bspw. zur Überprüfung der…
…wurden (s. Reservierungen u. Sonderveranstaltungen). Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde, soweit sie die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, diese zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Tz.03 Schätzung gem. §…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
Auch hier gebe es keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung gleicher Tatbestände: der Besteuerung von "Zufallsgewinnen" von Energieerzeugern. Auch hier könne die EU-Notfallmaßnahmen-VO nicht als Rechtfertigung dienen, da Österreich explizit von der Möglichkeit von der Verordnung abzuweichen Gebrauch gemacht habe, und der EKB…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ursula Leopold in der Beschwerdesache Bf, Adr., vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Porzellangasse 51, 1090 Wien, gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 30. Juli 2009, betreffend Verspätungszuschlag zu Recht erkannt…
…Abs 1 BAO sind Scheingeschäfte und andere Scheinhandlungen für die Erhebung von Abgaben ohne Bedeutung. Wird durch ein Scheingeschäft ein anderes Rechtsgeschäft verdeckt, so ist das verdeckte Rechtsgeschäft für die Abgabenerhebung maßgebend. § 23 Abs 1 gilt nicht nur für Scheingeschäfte, sondern auch für andere Scheinhandlungen…
Soweit die Abgabenbehörde die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese zu schätzen. Dies gilt gemäß § 269 Abs. 1 BAO auch für das Verwaltungsgericht (vgl. VwGH 27.10.2025, Ra 2025/13/0014), Im Besteuerungsverfahren besteht die Schätzung darin, Besteuerungsgrundlagen…
Die Abgabenbehörde hat die Grundlagen für die Abgabenerhebung zu schätzen, wenn der Abgabepflichtige Bücher oder Aufzeichnungen, die er nach den Abgabenvorschriften - so auch § 8 AlSAG - zu führen hat, nicht vorlegt oder wenn die Bücher oder Aufzeichnungen sachlich unrichtig sind oder solche formellen Mängel aufweisen, die…
Die Steuerermittlung anhand einer Kontrollrechnung führt zu nachstehendem Ergebnis: | Gesamtbetrag Einkünfte lt FA | 36.815,41 | | ALG | 15.357,12 | | Krankengeld | 1.580,88 | | Krankengeld | 282,30 | | Gesamtbetrag Eink. m. Transferzlg. |…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…