…Aussage des Abgabepflichtigen die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer befürchtet wurde. Durch die Funktion als habe er dazu einschlägige Informationen gehabt. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verschenkung war noch kein Gesamtüberschuss erzielt. Rechtsansicht der Behörde: 1. (Nicht) von vornherein geplante Beendigung der Vermietung Im Erkenntnis vom…
…beschäftigen (solche „Unwägbarkeiten“ seien nach der jüngsten Rechtsprechung jedoch überholt). Die Behörde meint nur lapidar, sie zweifle an der ursprünglichen Absicht bezüglich der von vornherein geplanten Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses deswegen, da eine neue Schenkungs- bzw Erbschaftssteuer nicht rückwirkend bzw „überraschend“ in Kraft…
…nicht aus, um eine Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass im gegenständlichen Fall die objektive Ertragsfähigkeit des Objektes nicht in Zweifel gezogen wurde. VwGH vom 24.06.2010, 2006/15/0343 zum Thema (nicht) von vornherein geplante Beendigung der Vermietung…
…die Beendigung der Vermietung im Jahr 2002 sei von vornherein so geplant gewesen, stützt. Eine solche Annahme hätte konkreter und stichhältiger Hinweise bedurft. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführer, die das Vorliegen einer solchen Absicht bereits zu Beginn der Vermietung in Abrede stellen…
…dass nicht bereits bei Beginn der Vermietung ein Plan zur Sondertilgung bestanden hat. So weisen die beiden ersten Prognoserechnungen für diesen Kredit über den gesamten Prognosezeitraum Zinsaufwendungen aus. Für eine bei Aufnahme der Vermietung fix geplante Sondertilgung fehlen jegliche Indizien. Vorzeitige Beendigung: Der Bf hat…
…der Abgabepflichtige in den Jahren 1992 und 1993 aus der Vermietung einer Wohnung Verluste, die im Wesentlichen auf hohe Bankzinsen zurückzuführen gewesen seien, erklärt.)". Ebenso wird im Erkenntnis des VwGH vom 28.02.2012, 2008/15/0312, zu einer von vornherein nicht geplanten Sondertilgung von…
…Vermietung nur Werbungskostenüberschüsse erzielt hat, war die in Rede stehende Betätigung auch unter diesem Gesichtspunkt als Liebhaberei zu beurteilen. Bei vorzeitiger Einstellung der Betätigung obliegt dem Steuerpflichtigen der Nachweis, dass diese nicht von vornherein (latent) auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung…
…und zur Beendigung der Vermietungstätigkeit: Dass der Wohnsitzwechsel von Stadt nach Oberösterreich aufgrund des Berufswechsels des Bf's notwendig wurde, ist unstrittig. Wie der Bf in seinem Vorlageantrag ausführte, bestand die Absicht, in ferner Zukunft wieder in die Wohnung zurückzukehren, weshalb ein Verkauf nicht zur…
…zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben habe. Der Beschwerdeführer habe aus privaten Gründen die Mietobjekte vor Erzielung eines Gesamtüberschusses an die X GmbH verkauft. Dass…
…die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 27.4.2000, Zl. 99/15/0012 mwN). Erfolgt die vorzeitige Einstellung der Vermietungstätigkeit aufgrund von Unwägbarkeiten…
…zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Dabei wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich…
…die Vermietung für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Daher wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung…
…vorgelegen sind, die zur Beendigung geführt haben (vgl. Jakom, EStG 2015 Rz 276 sowie VwGH 27.04.2000, 99/15/0012; 11.11.2008, 2006/13/0199). Der Steuerpflichtige habe nachzuweisen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, die…
…zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Dabei wird es, wenn der Steuerpflichtige die Vermietung tatsächlich vorzeitig einstellt, an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich…
…die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe. Mit Erkenntnis vom 27. Juni 2017, Ra 2017/13/0029 hat der Verwaltungsgerichtshof weiter präzisiert, dass der Steuerpflichtige, der…
…Gesamtüberschusses nicht gelungen ist. Gelingt dieser Nachweis nicht, stellt die Beendigung der Vermietungstätigkeit ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von vornherein für eine begrenzte Dauer beabsichtigt war (Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, 20. Lfg., § 2 Rz 373). Selbst wenn eine ursprünglich zeitlich unbegrenzt geplante…
…erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, ergeben hat. 9. Für das Bundesfinanzgericht besteht kein Zweifel daran, dass die Vermietung des Chalets in der vom Bf…
…1996, 95/13/0018). Wird die Vermietung allerdings - wie im konkreten Fall - in einer Art und Weise betrieben, die von vornherein auf Dauer gesehen keinen Gesamtüberschuss erwarten lässt, liegt ungeachtet der Gründe, die zur Beendigung der Vermietung geführt haben, jedenfalls Liebhaberei vor (Doralt/Renner, EStG…
…die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 27.4.2000, Zl. 99/15/0012 mwN). Erfolgt die vorzeitige Einstellung der Vermietungstätigkeit aufgrund von Unwägbarkeiten…
…der Bf im gesamten Verfahren nicht zu entnehmen. - Die vorzeitige Beendigung der Tätigkeit mit dem Verkauf der Liegenschaft sei auf Unwägbarkeiten zurückzuführen, welche die Annahme einer von vornherein befristeten Betätigung nicht erlaubten. Das unerwartete Auftreten schwerer Erkrankungen des Miteigentümers J habe die geplante langfristige Vermietung…