…Aussage des Abgabepflichtigen die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer befürchtet wurde. Durch die Funktion als habe er dazu einschlägige Informationen gehabt. Zum Zeitpunkt der vorzeitigen Verschenkung war noch kein Gesamtüberschuss erzielt. Rechtsansicht der Behörde: 1. (Nicht) von vornherein geplante Beendigung der Vermietung Im Erkenntnis vom…
…beschäftigen (solche „Unwägbarkeiten“ seien nach der jüngsten Rechtsprechung jedoch überholt). Die Behörde meint nur lapidar, sie zweifle an der ursprünglichen Absicht bezüglich der von vornherein geplanten Vermietung bis zur Erzielung eines Gesamtüberschusses deswegen, da eine neue Schenkungs- bzw Erbschaftssteuer nicht rückwirkend bzw „überraschend“ in Kraft…
…nicht aus, um eine Tätigkeit als Liebhaberei zu qualifizieren. In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass im gegenständlichen Fall die objektive Ertragsfähigkeit des Objektes nicht in Zweifel gezogen wurde. VwGH vom 24.06.2010, 2006/15/0343 zum Thema (nicht) von vornherein geplante Beendigung der Vermietung…
…Für den vorliegenden Fall vermag daher allein die Tatsache der Beendigung der Wohnungsvermietung im Jahre 2011 mit einem Gesamtverlust die Einschätzung der Betätigung als Liebhaberei nicht zu stützen. Das FA stellte auch nicht fest, dass der Bw. von vornherein eine zeitlich begrenzte Vermietungstätigkeit plante (vgl…
…zur Beendigung geführt haben, ist zu prüfen, ob sich die Betätigung (Vermietung) unter Ausklammerung der Auswirkungen der Unwägbarkeiten und unter Annahme der Fortführung (in der ursprünglich gewählten Bewirtschaftungsart) im absehbaren Zeitraum als objektiv ertragsfähig erwiesen hätte. Ob es sich dabei um eine von vornherein geplante…
…Ergebnisses) fortzusetzen, oder ob er die Vermietung für einen zeitlich begrenzten Zeitraum geplant hat. Dabei wird es an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere…
…die Beendigung der Vermietung im Jahr 2002 sei von vornherein so geplant gewesen, stützt. Eine solche Annahme hätte konkreter und stichhältiger Hinweise bedurft. Es ist auch nicht ersichtlich, dass die Beschwerdeführer, die das Vorliegen einer solchen Absicht bereits zu Beginn der Vermietung in Abrede stellen…
…dass nicht bereits bei Beginn der Vermietung ein Plan zur Sondertilgung bestanden hat. So weisen die beiden ersten Prognoserechnungen für diesen Kredit über den gesamten Prognosezeitraum Zinsaufwendungen aus. Für eine bei Aufnahme der Vermietung fix geplante Sondertilgung fehlen jegliche Indizien. Vorzeitige Beendigung: Der Bf hat…
…Einstellung der Betätigung sei ein Nachweis erforderlich, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere nach Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (unter Hinweis auf VwGH 1.11.2002, 99/15/0012). Von der…
…aufgrund der erzielten Werbungskostenüberschüsse liege Liebhaberei im steuerlichen Sinne vor. Die Bw habe auch keinen Nachweis dafür erbracht, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei. Die Beendigung stelle ein Indiz für eine von vornherein geplante zeitlich begrenzte Vermietung dar…
…Höhe und Zeitpunkt der Tilgung von vornherein konkretisiert und nachweisbar seien, kein Widerspruch zum Tilgungsplan laut Kreditvertrag bestehe und allfällige außerordentliche Tilgungen in einem überschaubaren Zeitraum von max. 10 Jahren geplant seien. Diese Voraussetzungen seien hier aber nicht erfüllt. 5.) Im Schreiben des Unabhängigen Finanzsenates…
…der Abgabepflichtige in den Jahren 1992 und 1993 aus der Vermietung einer Wohnung Verluste, die im Wesentlichen auf hohe Bankzinsen zurückzuführen gewesen seien, erklärt.)". Ebenso wird im Erkenntnis des VwGH vom 28.02.2012, 2008/15/0312, zu einer von vornherein nicht geplanten Sondertilgung von…
…die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt unvorhergesehener Umstände, ergeben hat (VwGH vom 14.12.2005, 2002/13/0001). Der Bw. hat die Eigentumswohnung mit d 2003 noch vor der Erzielung…
…daher nicht mit Reparaturarbeiten zu rechnen sei, nichts ändern, da es bei der Vermietung eines Einfamilienhauses abgesehen von den auf den jeweiligen Mieter überwälzten Reparaturarbeiten auch andere Instandhaltungs- und Sanierungsaufwendungen gibt, die zu Lasten des Vermieters gehen (z.B. Ausmalen des Hauses nach Beendigung des…
…Vermietung nur Werbungskostenüberschüsse erzielt hat, war die in Rede stehende Betätigung auch unter diesem Gesichtspunkt als Liebhaberei zu beurteilen. Bei vorzeitiger Einstellung der Betätigung obliegt dem Steuerpflichtigen der Nachweis, dass diese nicht von vornherein (latent) auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung…
…Anlaufzeitraum von vornherein eine zeitliche Begrenzung erkennbar sein müsse. Die alleinige Tatsache der Beendigung spreche noch nicht für eine von vornherein geplante zeitliche Begrenzung. Sie ersuche daher die obigen Bescheide zu korrigieren und ihre Einkünfte laut Erklärung zu veranlagen bzw ihr das Ergebnis der Kriterienprüfung…
…auch die Weiterführung der Betätigung nicht zu einer solchen geführt hätte. Im Fall privater Motive liegt ab dem Entschluss grundsätzlich Liebhaberei vor, sofern diese sich nicht den Unwägbarkeiten annähern. Die vorzeitige Beendigung spricht dabei für sich allein nicht für eine von vornherein geplante zeitliche Begrenzung…
…die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177; VwGH 14.12.2005, 2002/13/0001). Die zufolge der Mitteilung…
…und zur Beendigung der Vermietungstätigkeit: Dass der Wohnsitzwechsel von Stadt nach Oberösterreich aufgrund des Berufswechsels des Bf's notwendig wurde, ist unstrittig. Wie der Bf in seinem Vorlageantrag ausführte, bestand die Absicht, in ferner Zukunft wieder in die Wohnung zurückzukehren, weshalb ein Verkauf nicht zur…
…zwanzigjährigen Beobachtungszeitraumes die Vermietung nicht zur Liebhaberei mache, wenn im Falle des Nichtverkaufes eine stichhältige Prognoserechnung die Liebhabereivermutung widerlege. Eine Ausnahme läge nur dann vor, wenn der Verkauf von vornherein geplant gewesen wäre. Der Verkauf der Eigentumswohnung sei zunächst überhaupt nicht geplant gewesen und sei…