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KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen) Rz 1505: Bei Kraftfahrzeugen der Klasse M1 bis 3,5 Tonnen höchstes zulässiges Gesamtgewicht (Personenkraftwagen) richtet sich der Steuersatz auch nach dem Datum der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges. Dabei ist es unerheblich, in welchem Land die erstmalige Zulassung…

GebR 2025 Rz 60–653.1.2.1. Entrichtungsvermerk
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Gebühren und Verwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Rz 61: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Geordnet nach dem Datum der Selbstberechnung haben diese für jedes Rechtsgeschäft insbesondere zu enthalten: die Nummer der Aufschreibung, die Art des Rechtsgeschäftes, die Gebührenschuldner oder die für die Gebühr Haftenden, den Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff), die Bemessungsgrundlage und die Höhe…

VPR 20215. Teil: Anhang
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…EAS 3055, EAS 3140. | EAS-Nr. | Datum | DBA-Partner | Stichwort | VPR 2021 | EAS 18 | 31.07.1991 | - | Konzerninterne Dienstleistungsgebühr, Fremdvergleichsgrundsatz allg. | - | EAS 55 | 05.12.1991 | Japan | Verlustabdeckung einer Service-Tochtergesellschaft…

KfzBStR 2021 Rz 1413–1418C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…mehr gesondert auf. Steuerfrei bleiben aufgrund der Übergangsbestimmung des § 132 Abs. 29 Z 2 KFG 1967 vor diesem Datum bereits als Invalidenkraftfahrzeuge genehmigte oder zugelassene Kraftfahrzeuge. Ab diesem Datum neu zugelassene Kraftfahrzeuge, die in diese Kategorie gefallen wären, sind nicht befreit. C.2.2.6…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Erfüllt der Selbstnachweis diese Anforderungen, sind die nachgewiesenen ausschüttungsgleichen Erträge der Besteuerung zu Grunde zu legen. Darüber hinaus wird der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge (unabhängig vom Datum der Abgabe des Selbstnachweises) vom 31.12. auf sieben Monate nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres verschoben; damit ist der…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt ist, nicht erforderlich ist die Bezeichnung der nach außen vertretungsbefugten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 Z 3 lit b Variante 1 oder Variante 2 WiEReG). Siehe hierzu die Ausführungen zur subsidiären Meldung in Abschnitt 5 (Meldung der Daten durch die Rechtsträger). Die Fälligkeit der jährlichen Meldung bestimmt sich grundsätzlich nach dem Datum der letzten jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eines Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich, ist Rz 62 f sinngemäß anzuwenden. Rz 72: Verbleibt die gebührenpflichtige Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Urkundsperson sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu enthalten. 3.1.3…

GebR 2025 Rz 80–873.2.3. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…elektronischer Datenverarbeitung als auch händisch geführt werden, müssen aber jedenfalls enthalten: eine fortlaufende Nummer, den Namen des Vertragspartners, Art des Rechtsgeschäftes, die Bemessungsgrundlage, den Gebührenbetrag und das Datum des Entstehens der Gebührenschuld (siehe Rz 1046 ff). 3.2.3.2. Vermerk auf den Urkunden Rz…

GebR 2025 Rz 535–53710.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…steht dieser Gebietskörperschaft je Reisedokument ein Pauschalbetrag zu. Die Höhe des Pauschalbetrages variiert nach dem jeweiligen Datum der Antragstellung. Wurde der Antrag ab dem 1. Dezember 2023 gestellt, gelten die in Rz 536 dargestellten Beträge (Beachte: Das ursprüngliche Datum des 1. Juli 2023 wurde mit …

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

GebR 2025 Rz 573–57610.10. Waffendokumente (§ 14 TP 11 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Sie, dass der Rückzahlungsantrag schriftlich (nicht per E-Mail) zu stellen ist und Folgendes zu beinhalten hat: Unterlagen, mit denen die Zahlung der Gebühren belegt werden kann Geschäftszahl des Verfahrens und Datum der Antragstellung Behörde, die die Gebühren eingehoben hat Bankverbindung des Antragstellers Name, Adresse…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den Gebührenbetrag, das Datum der Selbstberechnung und die Unterschrift des Bestandgebers enthalten muss. Rz 1375: Bei elektronischen Urkunden ist der Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung samt Gebührenbetrag und Datum der Selbstberechnung in einer Beilage zur elektronischen Urkunde zu dokumentieren. Diese Beilage…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu entrichten (siehe Rz 6). Rz 1645: Auf dem Wechsel ist ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung anzubringen, der den berechneten Gebührenbetrag, das Datum des Tages der Selbstberechnung und die Unterschrift des Gebührenschuldners, der die Selbstberechnung durchgeführt hat, enthält. Rz 1646: Der Gebührenschuldner…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verbleibt die Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Z 9 VersStG 1953innerhalb der zweiwöchigen Frist ab Lieferung bzw. Zulassung (siehe Rz 223 sowie Rz 230) bei einer Zulassungsstelle gestellt wird. Das Datum, an dem das Ansuchen um Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer gestellt wurde, wird auf der rückwirkend ausgestellten Bescheinigung über die Inanspruchnahme…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…(Firmenname, Anschrift/Geschäftsadresse des Unternehmens) bestätigt hiermit, dass für die Lieferung des Kraftfahrzeuges ...................... (Marke/Modell) ....................................................... (Fahrzeugidentifikationsnummer) lt. Kaufvertrag vom .................................................................... (Datum des Kaufvertrages) die Normverbrauchsabgabe gemäß §§ 5 und 6 NoVAG 1991 idgF wie folgt ...................................................... (Angabe der Bemessungsgrundlage/Nettoverkaufspreis) ...................................................... (Tarif/Steuersatz) ...................................................... (Normverbrauchsabgabe) abzüglich Bonus .........…....... zuzüglich Malus…

InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…50 je Fondsanteil zzgl. 3,5 Euro Ausgabeaufschlag. Fondsgeschäftsjahresende: 30.6. Sämtliche Fondsanteile werden am 21.8.2014 um Euro 139,50 je Fondsanteil veräußert. OeKB-Veröffentlichte Daten des Fonds (Daten bezogen auf einen Fondsanteil in Euro): | Ausschüttungsgleiche Erträge | Datum | Agl. ordentl…