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Findok · Richtlinien

GebR 2025 Rz 535–537

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge

geltende FassungRichtlinie2025-0.288.445gilt ab 01.04.2025

Inhaltsverzeichnis der GebR 2025

Wortlaut laut Findok

10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an. Einen Anteil an der Pauschalgebühr erhält der Rechtsträger der ausstellenden Behörde. Im Verfahren allenfalls vorzulegende Zeugnisse sind jedoch von der Pauschalgebühr nicht umfasst und daher von der Gebührenpflicht gemäß § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) nicht ausgenommen. Rz 536: | Reisepässe § 14 TP 9 Abs. 1 GebG | Pauschalbetrag ab 1. Dezember 2023 | Z 1 | gewöhnlicher Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass | 75,90 Euro | 59,10 Euro | Z 2 | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 erster Satz Passgesetz 1992 (Expresspass) | 100 Euro | 85,07 Euro | Z 2a | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz 1992 (Ein-Tages-Expresspass) | 220 Euro | 205,07 Euro | Z 3 | Reisepass für Minderjährige ohne Papillarlinienabdrücke gemäß § 8 Abs. 5 Passgesetz 1992 | 30 Euro | 30 Euro | Z 4 | Reisepass für Minderjährige ohne Papillarlinienabdrücke gemäß § 8 Abs. 5 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 erster Satz Passgesetz 1992 (Expresspass) | 45 Euro | 45 Euro | Z 4a | Reisepass für Minderjährige ohne Papillarlinienabdrücke gemäß § 8 Abs. 5 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz 1992 (Ein-Tages-Expresspass) | 165 Euro | 165 Euro | Z 5 | Erweiterung des Geltungsbereiches | 66 Euro | 34,50 Euro | Z 7 | sonstige über Antrag erfolgte Änderungen oder Ergänzungen, ohne Rücksicht auf deren Anzahl | 28,50 Euro | - | Z 8 | Ausstellung eines Identitätsausweises | 61,50 Euro | 30,50 Euro | Passersätze § 14 TP 9 Abs. 2 GebG | Z 1 | Personalausweis | 61,50 Euro | 40,13 Euro | Z 1a | Personalausweis für eine Person, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat | 26,30 Euro | 26,30 Euro | Z 2 | sonstiger Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein) | lit. a | Bewilligung zum einmaligen Grenzübertritt | 1,10 Euro | 1,10 Euro | lit. b | Bewilligung zum mehrmaligen Grenzübertritt | | bei einer Gültigkeitsdauer bis zu einem halben Jahr | 2,30 Euro | 2,30 Euro | | bei einer Gültigkeitsdauer von mehr als einem halben Jahr | 3,50 Euro | 3,50 Euro | lit. c | Bewilligung zum mehrmaligen Grenzübertritt im Ausflugsverkehr für mehrere Personen (Sammelausflugsschein) je Person | 2 Euro | 2 Euro Rz 537: Erfolgt die Ausstellung des Reisedokuments durch eine Behörde eines Landes oder einer Gemeinde, steht dieser Gebietskörperschaft je Reisedokument ein Pauschalbetrag zu. Die Höhe des Pauschalbetrages variiert nach dem jeweiligen Datum der Antragstellung. Wurde der Antrag ab dem 1. Dezember 2023 gestellt, gelten die in Rz 536 dargestellten Beträge (Beachte: Das ursprüngliche Datum des 1. Juli 2023 wurde mit § 14a Passgesetz-Durchführungsverordnung iVm § 14 Tarifpost 9 Abs. 5 Z 3 GebG auf den 1. Dezember 2023 verschoben). Für frühere Zeiträume sind folgende abweichende Beträge zu beachten: | Betroffene Schrift | Antragstellung vor dem 2. August 2021 | Antragstellung nach dem 1. August 2021 | Abs. 1 Z 1 | gewöhnlicher Reisepass, Fremdenpass, Konventionsreisepass | 53,03 Euro | 53,03 Euro | Abs. 1 Z 2 | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 erster Satz Passgesetz 1992 (Expresspass) | 79 Euro | 79 Euro | Abs. 1 Z 2a | Reisepass gemäß § 17 Abs. 2 zweiter Satz Passgesetz 1992 (Ein-Tages-Expresspass) | 199 Euro | 199 Euro | Abs. 1 Z 5 | Erweiterung des Geltungsbereiches | 34,50 Euro | 34,50 Euro | Abs. 1 Z 8 | Ausstellung eines Identitätsausweises | 30,50 Euro | 30,50 Euro | Abs. 2 Z 1 | Personalausweis | 35 Euro | 40,13 Euro

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2025-0.288.445
GZ der Erstfassung
2025-0.125.283
Amtl. Veröffentlichung
AV Nr. 24/2025
Stammnummer
83420
Enthalten in Fassung
1, 2 (geltend: 2)
Gültig
01.04.2025 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF