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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0063-Z3K/09

Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet; Beweiswürdigung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0063-Z3K/09vom 29.06.2012Teil 9 von 15
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 179/04, siehe dazu auch AS 670 ff): - Deckblatt zur Position 179/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind in der Zeile Frächter die Kennzeichen ac/vb, - Kassa-Eingang über € 6.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 135, - Rechnung Nr. 135 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 25. März 2004, - CMR-Frachtbrief mit der Mb als Transporteur in Feld 16 und dem Hinweis "ac/vb Auflieger" (h) am oberen Rand, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 18, - BVD Nr. 907 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 11, - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 25. März 2004 und - Transportauftrag (transportni nalog) der SpI an Ob. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der Fa. C erhobene unleserlich unterfertigte Versandauftrag der Fa. C (AS 674). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,35 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen ac/vb zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 2. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen ac und vb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 25. März 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen ac/vb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit den Kennzeichen ac/vb in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen ac bzw. sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen Mautdaten erfolgte die Ausreise des Gespanns mit den Kennzeichen ac/vb am 23. März 2004 über Suben nach Deutschland. Am 25. März 2004 wurde in Lübeck Tabak geladen. Das Gespann ist danach am 26. März 2004 um 13:40 Uhr über Staatsgrenze in Suben wieder eingereist und wurde am 26. März 2004 um 14:33 Uhr letztmalig in Wels-Marchtrenk registriert. Das Gespann mit den Kennzeichen ac/hc ist am 28. März 2004 über die Staatsgrenze in Suben ausgereist, hat am 30. März 2004 in Lübeck Tabak geladen und ist am 31. März 2004 um 14:43 Uhr über Suben in das Anwendungsgebiet eingereist, es wurde zuletzt um 15:35 Uhr in Wels-Marchtrenk registriert. Am 1. April 2004 ist der LKW von Marchtrenk-Wels ausgehend um 17:00 Uhr über Spielfeld nach Slowenien ausgereist. Es ist nicht möglich, dass der LKW ac den in Lübeck am 25. März 2004 verladenen Tabakfeinschnitt am 2. April 2004 in Evzoni gestellt hat, da der gleiche LKW bereits am 30. März 2004 erneut in Lübeck mit Tabak beladen wurde. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 31. März 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 43) Zum Transport vom 30. März 2004 (LKW-Kennzeichen: ac/hc): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 30.3.04 | 922 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 6.4.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 198/04, siehe dazu auch AS 675 ff): - Deckblatt zur Position 198/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, in der Zeile Frächter sind folgende Kennzeichen eingetragen: fc/hc und ac/hc, - Kassa-Eingang über € 5.000,00 betreffend Transportkosten, darunter die Rechnung Nr. 146, - Rechnung Nr. 146 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 30. März 2004, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen ac in Feld 18 und der SpI in Feld 23, - ein weiterer CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen rb in Feld 18, ausgefertigt in G am 30.3.2004 (Feld 21) mit unleserlichem Vermerk in Feld 23, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers in Feld 18, - BVD Nr. 922 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen ic (richtig wohl: hc) des Anhängers/Aufliegers in Feld 11 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 30. März 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der Fa. C erhobene unleserlich unterfertigte Versandauftrag der Fa. C (siehe dazu auch AS 675 ff, AS 2405 und AS 4172). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,20 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Kennzeichen hc des Aufliegers zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 6. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen fc, ac, hc und rb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 30. März 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen hc verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen hc in Feld 11) mit dem Auflieger mit dem Kennzeichen hc keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen Mautdaten ist das Gespann mit den Kennzeichen ac/hc am 28. März 2004 über die Staatsgrenze in Suben ausgereist. Das Gespann hat am 30. März 2004 in Lübeck Tabak geladen. Am 31. März 2004 erfolgte um 14:43 Uhr die Wiedereinreise über Suben in das Anwendungsgebiet, zuletzt wurde das Gespann um 15:35 Uhr in Wels-Marchtrenk registriert. Am 1. April 2004 ist der LKW von Marchtrenk-Wels ausgehend um 17:00 Uhr über Spielfeld nach Slowenien ausgereist. Es ist nicht möglich, dass das Gespann ac/vb den in Lübeck am 25. März 2004 verladenen Tabakfeinschnitt am 2. April 2004 in Evzoni gestellt hat, da der LKW ac mit dem Anhänger/Auflieger hc bereits am 30. März 2004 erneut in Lübeck mit Tabak beladen wurde. Der Anhänger/Auflieger mit dem Kennzeichen hc wurde selbst mit einer anderen Zugmaschine gemäß den Ermittlungsergebnissen der Mission Kosovo nicht mit Tabakfeinschnitt gestellt. Schließlich war die Gestellung des am 30. März 2004 verladenen Tabakfeinschnittes am 6. April 2004 nicht möglich, da das BVD vom österreichischen Zoll an der EU-Außengrenze nach Slowenien hätte erledigt werden müssen. Slowenien ist der EU erst am 1. Mai 2004 beigetreten. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 31. März 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 44) Zum Transport vom 2. April 2004 (LKW-Kennzeichen: gc/vb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 2.4.04 | 940 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 8.4.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 212/04, siehe dazu auch AS 680 ff): - Deckblatt zur Position 212/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, in der Zeile Frächter sind die Kennzeichen jc/vb erfasst, darüber der Vermerk "ab G", durchgestrichen ist das Kennzeichen kc, - Kassa-Eingang über € 6.000,00 betreffend Transportkosten, darunter die Rechnung Nr. 151, - stornierte Rechnung mit der Nr. 151 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 2. April 2004, - CMR-Frachtbrief mit der Nb als Transporteur in Feld 16, in Feld 18 die Kennzeichen jc/rb//vb (h) und in Feld 23 das Gespann mit den Kennzeichen gc/vb (h), - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 18, - BVD Nr. 940 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 bzw. dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 11 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 2. April 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der Fa. C erhobene mit ZeP als Lenker des LKW unterfertigte Versandauftrag, das erhobene BVD und der erhobene CMR-Frachtbrief mit der Nb als Transporteur (Feld 16) und mit den Kennzeichen gc/vb in Feld 23 (siehe dazu auch AS 680 ff). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,05 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Kennzeichen des Aufliegers vb zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 8. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen jc, vb, gc und rb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 2. April 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen vb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV auf der Ausfuhranmeldung (mit den Kennzeichen vb in Feld 18) mit dem Auflieger mit dem Kennzeichen vb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurde versucht, Mautdaten abzufragen. Der Transport ist im Mautsystem der ASFINAG nicht erfasst worden. Aus den Verwaltungsakten ergeben sich keine verwertbaren Anhaltspunkte, dass bei den Transporten im Anwendungsgebiet mautpflichtige Straßen vermieden wurden. Gemäß dem Stromverbrauch am Standort E wurden Zigaretten bis Ende Juni 2004 und am Standort F Zigaretten noch im Juli 2004 erzeugt. In Köln wurden Zigaretten erst ab dem 10. Juni 2004 erzeugt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall nicht eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der LKW nicht vom Mautsystem erfasst wurde. Bei diesem Tabaktransport ist bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel davon auszugehen, dass der Entzug nicht im Anwendungsgebiet erfolgte. 45) Zum Transport vom 6. April 2004 (LKW-Kennzeichen: gc/sb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 6.4.04 | 946 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 12.4.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 213/04, siehe dazu auch AS 685 ff): - Deckblatt zur Position 213/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, in der Zeile Frächter ist das Gespann gc/sb erfasst, - Kassa-Eingang über € 6.000,00 betreffend Transportkosten, darunter die Rechnung Nr. 152, - Rechnung Nr. 152 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 4. April 2004, - CMR-Frachtbrief mit der Nb als Transporteur in Feld 16, in Feld 23 ist das genannte Gespann gc/sb erfasst (h) - außerdem die Unterschrift des PrZ, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen sb des Anhängers/Aufliegers in Feld 18, - BVD Nr. 946 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 bzw. dem Kennzeichen sb des Anhängers/Aufliegers in Feld 11 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 6. April 2004. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,20 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen gc/sb (laut CMR-Frachtbrief Feld 23) zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 12. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen gc, sb und kc) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 6. April 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen gc/sb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit dem Kennzeichen sb in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen gc und sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurde versucht, Mautdaten abzufragen. Der Transport ist im Mautsystem der ASFINAG nicht erfasst worden. Aus den Verwaltungsakten ergeben sich keine verwertbaren Anhaltspunkte, dass bei den Transporten im Anwendungsgebiet mautpflichtige Straßen vermieden wurden. Gemäß dem Stromverbrauch am Standort E wurden Zigaretten bis Ende Juni 2004 und am Standort F Zigaretten noch im Juli 2004 erzeugt. In Köln wurden Zigaretten erst ab dem 10. Juni 2004 erzeugt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht, vor allem nicht mit dem in Lübeck mit dem Tabakfeinschnitt beladenen Auflieger mit dem Kennzeichen sb. Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall nicht eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der LKW nicht vom Mautsystem erfasst wurde. Bei diesem Tabaktransport ist bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel davon auszugehen, dass der Entzug nicht im Anwendungsgebiet erfolgte. 46) Zum Transport vom 7. April 2004 (LKW-Kennzeichen: rb/hc): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 7.4.04 | 953 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 13.4.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 234/04, siehe dazu auch AS 689 ff): - Deckblatt zur Position 234/04 mit dem Ladeort Lübeck und dem Entladeort Gjilan, in der Zeile Frächter befindet sich folgender Vermerk "lc/hc", - Kassa-Eingang über € 4.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 182, - Rechnung Nr. 182 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 3.000,00 vom 2. April 2004, - BVD Nr. 953 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers in Feld 18, - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 7. April 2004 und - Versandauftrag der Fa. C vom 7. April 2004 mit dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers und mit Bf unterfertigt. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der mit DjU als Frachtführer unterfertigte CMR-Frachtbrief vom 7. April 2004 über den Rücktransport von zwölf Paletten Kartons. Aus ihm ergibt sich das Kennzeichen der Zugmaschine mit rb (siehe dazu auch AS 693). Die Tabakkartons wurden von G (Abgangsdatum: 6. April 2004) nach Lübeck (Ankunftsdatum: 7. April 2004) mit dem Bf als Fahrer verbracht (AS 392). Am 7. April 2004 wurde sodann Tabakfeinschnitt geladen. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 14.800,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen rb/hc zur Empfängerfirma, der Fa. O verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 13. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen lc, rb und hc) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 7. April 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen rb/hc verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit dem Kennzeichen hc in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen rb bzw. hc keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zum Transport mit dem Gespann mit den Kennzeichen rb/hc wurden Mautdaten nicht abgefragt. Es ist unmöglich, dass der Anhänger/Auflieger hc in Evzoni/GR am 13. April 2004 gestellt wurde, weil er bereits am 15. April 2004 neuerlich in Lübeck mit Tabak, diesmal mit der Zugmaschine ac beladen wurde. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den in diesem Fall selbst abgeholten Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 9. April 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 47) Zum Transport vom 15. April 2004 (LKW-Kennzeichen: ac/hc): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 15.4.04 | 964 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 22.4.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 240/04, siehe dazu auch AS 695 ff): - Deckblatt zur Position 240/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ac/hc und als Frächter Ob, - Kassa-Eingang über € 11.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 184, - Rechnung Nr. 184 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 3.000,00 vom 13. April 2004, - CMR-Frachtbrief mit der Mb als Transporteur in Feld 16 und den Kennzeichen ac/hc (h) am oberen Rand, - BVD Nr. 964 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers in Feld 18, - Versandauftrag der Fa. C vom 15. April 2004 mit dem Kennzeichen hc des Anhängers/Aufliegers und - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 15. April 2004. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,20 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen ac/hc (siehe dazu auch den handschriftlichen Vermerk am CMR-Frachtbrief - AS 698) zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 22. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen ac und hc) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 15. April 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen ac/hc verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit dem Kennzeichen hc in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen ac bzw. hc keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen Mautdaten ist der LKW am 13. April 2004 über Suben ausgereist, am 16. April 2004 um 12:09 Uhr über Staatsgrenze in Suben wieder eingereist und wurde am 16. April 2004 um 13:05 Uhr letztmalig in Wels-Marchtrenk registriert, danach erstmalig wieder am 18. April 2004 um 21:14 Uhr in Marchtrenk-Wels und ist am 20. April 2004 um 20:04 Uhr über die Staatsgrenze in Spielfeld nach Slowenien ausgereist. Am 22. April 2004 soll die angebliche Ausfuhr von Griechenland nach Makedonien erfolgt sein. Es ist nicht möglich, dass das Gespann mit den Kennzeichen ac/hc den in Lübeck am 15. April 2004 verladenen Tabakfeinschnitt am 22. April 2004 in Evzoni gestellt hat, da das BVD am 20. April 2004 vom österreichischen Zoll an der EU-Außengrenze nach Slowenien hätte erledigt werden müssen. Slowenien ist der EU erst am 1. Mai 2004 beigetreten. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 16. April 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 48) Zum Transport vom 16. April 2004 (LKW-Kennzeichen: gc/vb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 16.4.04 | 970 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 22.4.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 252/04, siehe dazu auch AS 699 ff): - Deckblatt zur Position 252/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen gc/vb mit dem Vermerk "ab G ", als Frächter Hb, durchgestrichen ist das Kennzeichen mc, - Kassa-Eingang über € 11.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 191, - Rechnung Nr. 191 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 3.000,00 vom 16. April 2004, - CMR-Frachtbrief mit ZeP als Lenker des LKW unterfertigt, als Transporteur ist die Nb in Feld 16 erfasst, in Feld 23 das Gespann mit den Kennzeichen gc/vb (h), - Versandauftrag der Fa. C mit dem Kennzeichen vb des Aufliegers vom 16. April 2004, - Rechnung der Fa. C an die Fa. O vom 16. April 2004, - Lieferschein der Fa. C vom 16. April 2004 an die Fa. O, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 18 und Feld 21 - BVD Nr. 970 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen vb des Aufliegers in Feld 11. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der mit ZeP als Lenker des LKW unterfertigte CMR-Frachtbrief betreffend einen Rücktransport von vier Paletten Karton (AS 703). Die Tabakkartons wurden von Vels (Anmerkung: Wels - Abgangsdatum: 15. April 2004) nach Lübeck (Ankunftsdatum: 16. April 2004) befördert (AS 392). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,20 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen gc/vb zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 22. April 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen gc und vb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 16. April 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen gc/vb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit dem Kennzeichen vb in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen gc bzw. vb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport mit dem Gespann mit den Kennzeichen gc/vb wurde versucht, Mautdaten abzufragen. Der Transport ist im Mautsystem der ASFINAG nicht erfasst worden. Aus den Verwaltungsakten ergeben sich keine verwertbaren Anhaltspunkte, dass bei den Transporten im Anwendungsgebiet mautpflichtige Straßen vermieden wurden. Gemäß dem Stromverbrauch am Standort E wurden Zigaretten bis Ende Juni 2004 und am Standort F Zigaretten noch im Juli 2004 erzeugt. In Köln wurden Zigaretten erst ab dem 10. Juni 2004 erzeugt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht, vor allem nicht mit dem in Lübeck mit dem Tabakfeinschnitt beladenen Auflieger mit dem Kennzeichen vb. Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall nicht eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der LKW nicht vom Mautsystem erfasst wurde. Bei diesem Tabaktransport ist bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel davon auszugehen, dass der Entzug nicht im Anwendungsgebiet erfolgte. 49) Zum Transport vom 29. April 2004 (LKW-Kennzeichen: gc/sb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 29.4.04 | 1010 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 3.5.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 265/04, siehe dazu auch AS 704 ff): - Deckblatt zur Position 265/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind in der Zeile Frächter die Kennzeichen gc/sb, - Kassa-Eingang über € 3.000,00 betreffend Transportkosten zu Rechnung Nr. 199, - Rechnung Nr. 199 der SpI an die Fa. O betreffend Frachtpauschale über € 3.000,00 vom 29. April 2004, - CMR-Frachtbrief mit ZeP als Lenker des LKW unterfertigt mit der Nb als Transporteur in Feld 16 bzw. das Gespann mit den Kennzeichen gc/sb (h) in Feld 23, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. O als Empfänger, dem Kennzeichen sb des Anhängers/Aufliegers in Feld 18 und - BVD Nr. 1010 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und mit dem Kennzeichen sb des Anhängers/Aufliegers in Feld 11. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch die bei der Fa. C erhobene Rechnung derselben an die Fa. O vom 29. April 2004 (AS 706). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.800,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen gc/sb zur Empfängerin, der Fa. O verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 3. Mai 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 (AS 4489 ff) ist die Fa. O in den Zollunterlagen des Handelsministeriums im Kosovo nicht verzeichnet. Für eine Fa. O sind Einfuhren von Tabak oder Tabakerzeugnissen nicht registriert. Die angeführte Adresse wurde aufgesucht und wurden dort ein Kaufhaus und ein desolates Gebäude ohne jeden Bezug zu einer Fa. O vorgefunden (AS 4490 f). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen gc und sb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 29. April 2004 auf das Gespann mit den Kennzeichen gc/sb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV auf der Ausfuhranmeldung (mit dem Kennzeichen sb in Feld 18) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen gc bzw. sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport mit dem Gespann mit den Kennzeichen gc/sb wurde versucht, Mautdaten abzufragen. Der Transport ist im Mautsystem der ASFINAG nicht erfasst worden. Aus den Verwaltungsakten ergeben sich keine verwertbaren Anhaltspunkte, dass bei den Transporten im Anwendungsgebiet mautpflichtige Straßen vermieden wurden. Gemäß dem Stromverbrauch am Standort E wurden Zigaretten bis Ende Juni 2004 und am Standort F Zigaretten noch im Juli 2004 erzeugt. In Köln wurden Zigaretten erst ab dem 10. Juni 2004 erzeugt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht, vor allem nicht mit dem in Lübeck mit dem Tabakfeinschnitt beladenen Auflieger mit dem Kennzeichen sb. Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall nicht eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der LKW nicht vom Mautsystem erfasst wurde. Bei diesem Tabaktransport ist bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel davon auszugehen, dass der Entzug nicht im Anwendungsgebiet erfolgte. 50) Zum Transport vom 3. Mai 2004 (LKW-Kennzeichen: nc/hc): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 3.5.04 | 1015 | Lübeck | 14.800 | Evzoni/GR | 10.5.04 | Jj

Normen und Schlagworte

BeweiswürdigungWahrscheinlichkeitGewissheitwahrscheinlichschlüssige Beweisführung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
Geschäftszahl
ZRV/0063-Z3K/09
Stammnummer
60365
Gültig
29.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
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