Findok · UFS-Entscheidungen
UFSZ3K ZRV/0063-Z3K/09
Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet; Beweiswürdigung
geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0063-Z3K/09vom 29.06.2012Teil 6 von 15
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 582/03, siehe dazu auch AS 556 ff): - Deckblatt zur Position 582/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen jb/kb und aa/, als Frächter "Ww", - Kassa-Eingang über € 9.900,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 745, - Rechnung der SpI an die Xx vom 14. Oktober 2003 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen jb/kb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 17 und Feld 18, - BVD Nr. 347 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 14. Oktober 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich noch der Versandauftrag der Fa. C (AS 560) und der CMR-Frachtbrief vom 14. Oktober 2003 betreffend den Transport von Leergut zur Fa. C (AS 561). Die Tabakkartons wurden von G (Abgangsdatum: 13. Oktober 2003) nach Lübeck (Ankunftsdatum: 14. Oktober 2004) befördert (AS 392). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,30 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete JoP mit 21. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat JoP ausgeführt, der LKW habe die Außengrenze der Europäischen Union passiert. Gegen JoP wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen jb und aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 14. Oktober 2003 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit dem Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 15. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
21) Zum Transport vom 22. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: ff/gg):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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22.10.03
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377
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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25.10.03
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Cc
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 591/03, siehe auch AS 562 ff): - Deckblatt zur Position 591/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen hb/ww und ff/gg, als Frächter Vv, - Kassa-Eingang über € 9.900,00 betreffend Transportkosten, darunter Rechnung Nr. 756, - Rechnung Nr. 756 der SpI an Xx betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 23. Oktober 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen hb/ib erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen ff/gg in Feld17/18 und Stempel der SpI in Feld 16, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, den Kennzeichen ff/gg in Feld 18, - BVD Nr. 377 mit der SpI als Beförderer in Feld 9, den Kennzeichen ff/gg in Feld 11 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 22. Oktober 2003. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,05 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen ff/gg zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete JoP mit 25. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat JoP ausgeführt, der LKW habe die Außengrenze der Europäischen Union passiert. Gegen JoP wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen hb, ww, ff und gg) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 22. Oktober 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen ff/gg verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit den Kennzeichen ff/gg in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln mit den Kennzeichen ff bzw. gg keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 22. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
22) Zum Transport vom 27. Oktober 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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27.10.03
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396
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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31.10.03
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Cc
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 600/03, siehe auch AS 567 ff): - Deckblatt zur Position 600/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ab/cb und aa/aa, als Frächter Yy, - Kassa-Eingang über € 9.900,00 betreffend Transportkosten, am oberen Rand der Vermerk "S", - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 17, - BVD Nr. 396 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 27. Oktober 2003 und - Versandauftrag der Fa. C mit dem Kennzeichen aa. Aktenkundig ist ein Rücktransport von Tabakkartons von G (Abgangsdatum: 23. Oktober 2003) nach Lübeck (Ankunftsdatum: 27. Oktober 2004 - AS 392). In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch der CMR-Frachtbrief vom 27. Oktober 2003 betreffend den Rücktransport von Leergut zur Fa. C (AS 571) und der mit einem Schriftzug unterfertigte Versandauftrag (AS 570). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt FA mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete JoP mit 31. Oktober 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat JoP ausgeführt, der LKW habe die Außengrenze der Europäischen Union passiert. Gegen JoP wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 27. Oktober 2003 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch JoP am BVD (mit dem Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 28. Oktober 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
23) Zum Transport vom 3. November 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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3.11.03
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425
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Lübeck
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10.188
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Evzoni/GR
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5.11.03
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Jj
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 617/03, siehe dazu auch AS 574 ff): - Deckblatt zur Position 617/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen jb/kb und aa/aa als Frächter "Zz", - Kassa-Eingang über € 4.900,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 617/03, - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 5. November 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen jb/kb erfasst - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 17 und den Kennzeichen jb/kb (h) in Feld 15, - BVD Nr. 425 mit der SpI als Beförderer in Feld 9, dem Kennzeichen aa in Feld 11 und - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18 und Feld 21 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 3. November 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch der mit DjU unterzeichnete Versandauftrag der Fa. C (AS 576a). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.188,30 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 5. November 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa und jb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 3. November 2003 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR auf der Ausfuhranmeldung (mit den Kennzeichen aa in Feld 11 und in Feld 21) mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 4. November 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
24) Zum Transport vom 7. November 2003 (LKW-Kennzeichen: aa):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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7.11.03
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442
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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10.11.03
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Jj
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 628/03; siehe auch AS 579 ff): - Deckblatt zur Position 628/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen lb/mb und aa, als Frächter "Ab", - Kassa-Eingang über € 5.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 628/03, - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 8. November 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen nb/mb erfasst - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 17 und den Kennzeichen lb/mb (h) in Feld 15 - BVD Nr. 442 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, den Kennzeichen aa in Feld 18 und Feld 21 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 7. November 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch der mit DjU unterzeichnete Versandauftrag der Fa. C mit dem Kennzeichen aa (AS 584). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.200,25 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 10. November 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa und nb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 7. November 2003 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR auf der Ausfuhranmeldung (mit den Kennzeichen aa in Feld 18 und Feld 21) mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 8. November 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
25) Zum Transport vom 11. November 2003 (LKW-Kennzeichen: ff/gg):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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11.11.03
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454
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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14.11.03
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Jj
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 636/03, siehe auch AS 585 ff): - Deckblatt zur Position 636/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ob/db und ff/gg, als Frächter Yy, - Kassa-Eingang über € 5.000,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 636/03 - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 10. November 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen ab/db erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen ff/gg in Feld 17 und den Kennzeichen ab/db (h) in Feld 15, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, den Kennzeichen ff/gg in Feld 18 und Feld 21 und - BVD Nr. 454 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und den Kennzeichen ff/gg in Feld 11. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch die Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 11. November 2003 (AS 587). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,20 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den ff/gg zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 14. November 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10 . Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen ff und gg) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck laut Versandauftrag der Fa. C am 11. November 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen ff/gg (dieses Gespann ist auch im BVD und in der Ausfuhranmeldung erfasst) verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen ff/gg in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln ff bzw. gg keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 12. November 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
26) Zum Transport vom 26. November 2003 (LKW-Kennzeichen: ff/gg):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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26.11.03
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513
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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29.11.03
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Jj
Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 701/03, siehe auch AS 589 ff): - Deckblatt zur Position 701/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ff/gg und jb/kb, als Frächter die Cb, - Kassa-Eingang über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 701/03 - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 10. Dezember 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen jb/kb erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen jb (h) in Feld B und ein weiterer CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen ff/gg (h) in Feld 17, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, den Kennzeichen ff/gg in Feld 18, - BVD Nr. 513 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und den Kennzeichen ff/gg in Feld 11, - Hinweis der Fa. C betreffend Erledigung des BVD vom 26. November 2003, - Versandauftrag der Fa. C mit den Kennzeichen ff/gg vom 26. November 2003 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 26. November 2003. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,25 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen ff/gg zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 29. November 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen ff, gg und jb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck laut Versandauftrag der Fa. C am 26. November 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen ff/gg (diese Kennzeichen sind auch im BVD und in der Ausfuhranmeldung erfasst) verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen ff/gg in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln ff bzw. gg keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Am Standort E wurden in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2002 bis zum 31. August 2003 insgesamt 42.458 kWh Strom, in der Leistungsperiode ab dem 1. September 2003 bis zum 30. Juni 2004 insgesamt 46.552 kWh Strom verbraucht. Am Standort F wurde erst ab dem Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 3. Mai 2004 ein Stromverbrauch von insgesamt 125.403 kWh festgestellt. Im Monat Juli 2004 wurden insgesamt 19.461 kWh verbraucht, danach sank der Stromverbrauch deutlich ab. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass dieser Tabakfeinschnitt für den Standort E bestimmt war. FrF hat angegeben, dass er die Fabrikhalle in E beginnend mit 1. Jänner 2002 vermietet hat und dass gleich nach Abschluss des Mietvertrages LKW kamen, Material gebracht haben und dieses auch wieder weggeführt haben. Einer der Fahrer, der meistens zur Halle gekommen ist, hat A (Anmerkung: der Bf) geheißen. FrF hat diesen Fahrer, den Bf in einer ihm vorgelegten Bildmappe erkannt (AS 3739 ff). Gemäß dem Mietvertrag hat die Fa. K in F ihre Fabrikhalle beginnend mit 1. Dezember 2003 vermietet (AS 978). Am Standort E konnten somit Zigaretten frühestens ab dem 1. Jänner 2002, am Standort F frühestens ab dem 1. Dezember 2003 produziert werden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 27. November 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte.
27) Zum Transport vom 11. Dezember 2003 (LKW-Kennzeichen: ff/gg):
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Datum
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BVD
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Abgangszollst.
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kg netto
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Ausgangszollst.
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Datum
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Zollbeamter
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11.12.03
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576
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Lübeck
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10.200
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Evzoni/GR
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20.12.03
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Jj
Normen und Schlagworte
- § 167 Abs. 2 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- UFS-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
- Geschäftszahl
- ZRV/0063-Z3K/09
- Stammnummer
- 60365
- Gültig
- 29.06.2012 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF