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Findok · UFS-Entscheidungen

UFSZ3K ZRV/0063-Z3K/09

Entzug von Tabakfeinschnitt aus dem Steueraussetzungsverfahren im Steuergebiet; Beweiswürdigung

geltende FassungBerufungsentscheidung - Zoll (Senat)ZRV/0063-Z3K/09vom 29.06.2012Teil 7 von 15
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 708/03, siehe auch AS 593 ff): - Deckblatt zur Position 708/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen hb/ww, als Frächter die Vv, - Kassa-Eingang über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 798/03, - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 12. Dezember 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen hb/ib erfasst, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa/aa in Feld 17, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, den Kennzeichen ff/gg in Feld 18 und Feld 21, - BVD Nr. 576 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und den Kennzeichen ff/gg in Feld 11, - Hinweis der Fa. C betreffend Erledigung des BVD vom 11. Dezember 2003, - Versandauftrag der Fa. C vom 11. Dezember 2003 mit den Kennzeichen ff/gg und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 11. Dezember 2003. Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 10.200,10 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Gespann mit den Kennzeichen ff/gg zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 20. Dezember 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa, ff, gg, hb und ww) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck laut Versandauftrag der Fa. C am 11. Dezember 2003 auf das Gespann mit den Kennzeichen ff/gg (diese Kennzeichen sind auch im BVD und in der Ausfuhranmeldung erfasst) verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen ff/gg in Feld 11) mit den Beförderungsmitteln ff bzw. gg keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 12. Dezember 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 28) Zum Transport vom 18. Dezember 2003 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 18.12.03 | 605 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 31.12.03 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 727/03, siehe auch AS 597 ff): - Deckblatt zur Position 727/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen aa und ab//qb, - Kassa-Eingang über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 727/03, - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 19. Dezember 2003, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen ab/qb eingetragen, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - BVD Nr. 605 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Versandauftrag der Fa. C vom 18. Dezember 2003 mit dem Kennzeichen aa, - Hinweis der Fa. C betreffend Erledigung des BVD vom 18. Dezember 2003 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 18. Dezember 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch der CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 18. Der Versandauftrag wurde bei der Fa. C mit "Db" unterzeichnet (AS 600 f). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt FA mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 31. Dezember 2003 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 18. Dezember 2003 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 19. Dezember 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 29) Zum Transport vom 23. Dezember 2003 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 23.12.03 | 613 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 1.1.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 743/03, siehe auch AS 602 ff): - Deckblatt zur Position 743/03 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen ab/aa, in der Zeile Frächter befindet sich der Vermerk "Eb (vermutlich weil undeutlich), - Kassa-Eingang unterfertigt mit Fb über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 743/03, - Rechnung der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale über € 2.500,00 vom 29. Dezember 2003, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18 (h), - BVD Nr. 613 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa (h) in Feld 11, - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 23. Dezember 2003 und - Hinweis der Fa. C betreffend Erledigung des BVD vom 23. Dezember 2003. In den Akten des Verwaltungsverfahrens befindet sich auch noch der mit Fb unterzeichnete ein Versandauftrag der Fa. C (AS 606). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 1. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter das Kennzeichen aa) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 23. Dezember 2003 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Da eine Maut in elektronischer Form für KFZ über 3,5 T hzG mit On-board Units (GO-Box) erst ab dem Jahre 2004 erhoben wird, war eine Mautdatenabfrage nicht möglich. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 24. Dezember 2003 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 30) Zum Transport vom 9. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 9.1.04 | 631 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 17.1.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 06/04, siehe auch AS 607 ff): - Deckblatt zur Position 06/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen hb/aa und aa/, als Spedition die Vv, - Kassa-Eingang über € 31.100,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 06/04, - Rechnung Nr. 6 der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 7. Jänner 2004 in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen hb/ib erfasst, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen aa und hb/ib (h), - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer und der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - BVD Nr. 631 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 9. Jänner 2004 und - Versandauftrag der Fa. C mit dem Kennzeichen aa (h) vom 9. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der Versandauftrag vom 9. Jänner 2004, der bei der Fa. C mit Bf unterzeichnet wurde (AS 611). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.200,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem LKW mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 17. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Der Austritt der Ware wurde von SoR mit 17. Jänner 2004 bestätigt. Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa und hb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 9. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Gemäß den erhobenen Mautdaten wurde der LKW mit dem Kennzeichen aa am 7. Jänner 2004 um 15:36 Uhr in Wels-Nord registriert, hat am 7. Jänner 2004 in Suben die Staatsgrenze in der Ausreise passiert, ist am 10. Jänner 2004 über die Staatsgrenze in Walserberg wieder eingereist, wurde am 10. Jänner 2004 um 10:12 Uhr letztmalig in Wels-Marchtrenk registriert, danach erstmalig wieder am 11. Jänner 2004 um 21:25 Uhr in Marchtrenk-Wels, hat sich vom 11. Jänner 2004 bis zum 13. Jänner 2004 in Österreich bzw. Deutschland (Deutsches Eck) aufgehalten und hat das Anwendungsgebiet am 13. Jänner 2004 über die Staatsgrenze in Suben verlassen. Der LKW hat sich in der Folge nach Wiedereinreise am 15. Jänner 2004 bis zum 16. Jänner 2004 in Österreich bewegt. Damit ist es geradezu unmöglich, dass der am 9. Jänner 2004 auf den LKW mit dem Kennzeichen aa verladene Tabakfeinschnitt am 17. Jänner 2004 in Evzoni gestellt wurde, wenn der gleiche LKW bereits am 14. Jänner 2004 erneut in Lübeck mit Tabak beladen wurde (AS 4077). Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 10. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 31) Zum Transport vom 14. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: aa): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 14.1.04 | 650 | Lübeck | 10.200 | Evzoni/GR | 23.1.04 | Gb Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 16/04, siehe dazu auch AS 612 ff): - Deckblatt zur Position 16/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, als Frächter ist Vv angeführt, erfasst sind die Kennzeichen hb/ww und aa, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 16/03, - Rechnung Nr. 16 der Spedition Intertrans an die Fa. S betreffend Frachtkosten im Betrage von € 2.500,00 vom 13. Jänner 2004, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen aa in Feld 18 und den Kennzeichen hb/ww (h) in Feld 6 bis 9, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen aa in Feld 18, - BVD Nr. 650 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen aa in Feld 11, - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 14. Jänner 2004, - Hinweis der Fa. C betreffend Erledigung des BVD vom 14. Jänner 2004 und - Versandauftrag der Fa. C mit dem Kennzeichen aa vom 9. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der Versandauftrag mit dem Kennzeichen aa vom 14. Jänner 2004, der bei der Fa. C mit DjU unterzeichnet wurde (AS 616). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 10.200,45 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen aa zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete ChV mit 23. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 29. Juni 2010 befragt, hat ChV im Wesentlichen angegeben, dass die Lastkraftwagen die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben, dass er die Plomben kontrolliert habe und dass die Ware nicht von einer Ausfuhranmeldung begleitet gewesen sei. Letzteres ist keinesfalls zutreffend, zumal die zugehörige Ausfuhranmeldung zollamtlich gestempelt und unterfertigt wurde. Gegen ChV wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10 . Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen aa, hb und ww) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 14. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel aa verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch ChV am BVD (mit den Kennzeichen aa in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel aa keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Wie bereits ausgeführt, wurde am 14. Jänner 2004 Tabakfeinschnitt auf den LKW mit dem Kennzeichen aa in Lübeck geladen. Der Austritt der Ware wurde von ChV mit 23. Jänner 2004 bestätigt. Zum Zeitpunkt der Beladung mit Tabak in Lübeck war der LKW theoretisch aber noch mit dem Tabak vom 9. Jänner 2004 beladen, da dieser Tabak mit diesem LKW erst am 17. Jänner 2004 ausgeführt worden sein soll. Gemäß den erhobenen Mautdaten hat der LKW am 13. Jänner 2004 das Anwendungsgebiet in Suben um 13:30 Uhr verlassen und wurde am 15. Jänner 2004 um 07:48 Uhr in Walserberg Salzburg West/Flughafen wieder registriert, danach um 08:01 Uhr in Wallersee-Thalgau, um 09:29 Uhr in Thalgau-Wallersee und wurde am 15. Jänner 2004 um 20:38 Uhr in Wels-Marchtrenk letztmalig registriert. Am 16. Jänner 2004 wurde der LKW um 11:06 Uhr in Marchtrenk-Wels registriert und hat sich am 16. Jänner 2004 in Österreich, in der Zeit von 12:31 Uhr bis 13:25 Uhr sogar im Bereich F, aufgehalten. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Den LKW mit dem Kennzeichen aa hat regelmäßig der Bf gelenkt. Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 15. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 32) Zum Transport vom 20. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: rb/sb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 20.1.04 | 668 | Lübeck | 14.488 | Evzoni/GR | 27.1.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 31/04, siehe dazu auch AS 617 ff): - Deckblatt zur Position 31/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, erfasst sind die Kennzeichen hb/ib und rb, - Kassa-Eingang über € 2.500,00 betreffend Transportkosten zur Position 31/04, - Rechnung Nr. 40 der SpI an die Fa. S betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 21. Jänner 2004, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen hb/ib angeführt, - CMR-Frachtbrief mit den Kennzeichen rb (h) und dem Kennzeichen des Aufliegers sb in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Ausführer/Versender, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen des Aufliegers sb in Feld 18 und - BVD Nr. 668 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen sb des Aufliegers in Feld 11. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch die bei der Fa. C erhobene Rechnung derselben an die Fa. Q vom 19. Jänner 2004 (AS 619). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Es hätten 14.488,15 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit einem Gespann mit dem Auflieger mit den Kennzeichen sb zur Empfängerin, der Fa. Q verbracht werden sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 27. Jänner 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen rb, hb und sb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 20. Jänner 2004 auf den Auflieger mit dem Kennzeichen sb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit dem Kennzeichen sb in Feld 11) mit dem Auflieger sb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 21. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 33) Zum Transport vom 28. Jänner 2004 (LKW-Kennzeichen: rb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 28.1.04 | 694 | Lübeck | 14.500 | Evzoni/GR | 4.2.04 | Jj Bei der SpI und bei weiteren Erhebungen wurden unter anderen die nachfolgend angeführten Unterlagen sichergestellt (Ordner ItD Tabak I Position 51/04, siehe dazu auch AS 621 ff): - Deckblatt zur Position 51/04 mit Lübeck als Ladeort und Gjilan als Entladeort, Frächter war danach die Hb, als Kennzeichen sind erfasst tb/mb, - Kassa-Eingang über € 4.500,00 betreffend Transportkosten, darunter Position 51/04, - Rechnung Nr. 46 der SpI an die die Fa. S zur Position 51/04 betreffend das vereinbarte Frachtpauschale im Betrage von € 2.500,00 vom 27. Jänner 2004, in der Zeile Fahrzeuge sind die Kennzeichen tb/mb angeführt, - CMR-Frachtbrief mit dem Kennzeichen rb in Feld 18, - Ausfuhranmeldung mit der Fa. C als Versender/Ausführer, der Fa. Q als Empfänger, dem Kennzeichen rb in Feld 18, - BVD Nr. 631 mit der SpI als Beförderer in Feld 9 und dem Kennzeichen rb in Feld 11 und - Rechnung der Fa. C an die Fa. Q vom 28. Jänner 2004. In den Verwaltungsakten befindet sich auch noch der bei der Fa. C erhobene und mit Fb unterfertigte Versandauftrag mit dem Kennzeichen rb (AS 624) und ein CMR-Frachtbrief betreffend einen Rücktransport mit dem Kennzeichen rb (AS 625). Gemäß dem BVD war die SpI Beförderer. Der Bf hätte 14.500,05 kg Tabakfeinschnitt GM4 mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen rb zur Empfängerin, der Fa. Q verbringen sollen. Die Ausfuhr über die Ausgangszollstelle Evzoni/GR hat gemäß dem BVD der griechische Zollbedienstete SoR mit 4. Februar 2004 bestätigt. Dazu als Zeuge im Wege der Amtshilfe am 28. Juni 2010 befragt, hat SoR angegeben, dass die LKW mit den in den Exportopapieren erfassten Waren geladen waren und die Außengrenze der Europäischen Union passiert haben. Gegen SoR wird in Griechenland in der Sache gerichtlich ermittelt (Bericht des Finanzministeriums der Republik Griechenland vom 26. Jänner 2011). Gemäß dem Missionsbericht der Europäischen Kommission Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) vom 5. Juni 2007 hat sich die Fa. Q im Staatsbesitz befunden und hat bis Dezember 2004 Zigaretten produziert. Während der Zeitspanne vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 sind von der Fa. Q keine Importe von Schnitttabak oder von Material, das zur Herstellung von Zigaretten benötigt wird, aus Deutschland oder Österreich in den Kosovo erfolgt. Der in den Exportpapieren genannte Absender war den Managern nicht bekannt. Bei der Zigarettenproduktion wurde nur Rohtabak verwendet, der zuerst mit einer Dickinson Tabakaufbereitungsmaschine zu Schnitttabak verarbeitet wurde (AS 4489 ff). Eine Fa. S mit der Anschrift Adresse11, wie sie in den Zollpapieren genannt wird, ist im Firmenregister des Handelsministeriums im Kosovo nicht registriert. Die Mitglieder der Mission haben die ihnen aus des Zollpapieren und Begleitenden Verwaltungsdokumenten bekannte Adresse aufgesucht und keine Hinweise auf die Existenz einer Fa. S gefunden. Es gibt eine Fa. S, jedoch mit der Anschrift Adresse10. Für die untersuchte Zeitspanne sind keine Importe durch dieses Unternehmen aufgezeichnet (AS 4489 ff). Anlässlich der Mission Kosovo wurden auch sechzig auf Exportpapieren aufscheinende Kennzeichen überprüft. Mit diesen Fahrzeugen/Anhängern/Aufliegern sollen die benötigten Materialien für die Herstellung von Zigaretten (darunter Tabakfeinschnitt) in den Kosovo zu dort angeblich aktiven Firmen transportiert worden sein. Das UNMIK Customs Service hat anhand der dort aufliegenden Datenbanken geprüft, ob mit den bekanntgegebenen sechzig Kennzeichen im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 Importe stattgefunden haben. Die Prüfung dieser Dateien ergab, dass mit den abgefragten Kennzeichen (darunter die Kennzeichen rb und tb) zwar Importe stattfanden, jedoch nicht für die genannten Materialien (AS 2324 f). Der in Lübeck am 28. Jänner 2004 auf das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen rb verladene verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht. Es hat im Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis zum 31. März 2005 entgegen der Bestätigung durch SoR am BVD (mit den Kennzeichen rb in Feld 11) mit dem Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen rb keine Importe von Tabakfeinschnitt in den Kosovo gegeben. Zu diesem Transport wurden Mautdaten nicht abgefragt. Aus der Sicht des Stromverbrauchs kann davon ausgegangen werden, dass im Zeitraum vom 1. Dezember 2003 bis zum 30. Juni 2004 gleichzeitig an den Standorten E und F Zigaretten produziert wurden. Die dort produzierten Zigaretten wurden auch regelmäßig veräußert. Der als Zeuge vernommene SeW hat ausgesagt, in den Jahren 2003 und 2004 selbst als Fahrer und Kurierbegleiter bzw. Beobachter für eine Vielzahl von Zigarettentransporten aus dem Anwendungsgebiet nach Deutschland eingesetzt gewesen zu sein (AS 3796 ff). Der verbrauchsteuerpflichtige Tabakfeinschnitt hat den Bestimmungsort nicht erreicht, vor allem nicht mit dem Tabakfeinschnitt mit dem das Beförderungsmittel mit dem Kennzeichen rb in Lübeck beladen wurde. Der Ort der Zuwiderhandlung konnte im verfahrensgegenständlichen Fall eindeutig als im Anwendungsgebiet gelegen ermittelt werden, vor allem weil der Bf selbst ausgesagt hat, den Tabak im Auftrag von RiS zu den Lagerhallen gefahren zu haben. Der Bf selbst hat im Zuge der Befragung zu Markenschutzverletzungen immer wieder davon gesprochen, dass er damit und mit der Produktion von Zigaretten nichts zu tun gehabt hat, sondern im Auftrag des RiS Tabak zu Lagerhallen geliefert hat (AS 2194 f und AS 3614). Bei einer Bewertung der diesen Transport betreffenden Beweismittel ist bei diesem Tabaktransport, den der Bf selbst in Lübeck abgeholt hat, davon auszugehen, dass mit zumindest größerem Grad an Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Entzug des Tabakfeinschnittes durch den Bf oder ihm zurechenbar, weil er den Tabakfeinschnitt im Auftrag des RiS fast immer - einmal ist er vorausgefahren - zu den Standorten der illegalen Fabriken geliefert hat - um den 29. Jänner 2004 herum im Anwendungsgebiet erfolgte. 34) Zum Transport vom 3. Februar 2004 (LKW-Kennzeichen: ub/vb): | Datum | BVD | Abgangszollst. | kg netto | Ausgangszollst. | Datum | Zollbeamter | 3.2.04 | 710 | Lübeck | 14.447 | Evzoni/GR | 11.2.04 | Jj

Normen und Schlagworte

BeweiswürdigungWahrscheinlichkeitGewissheitwahrscheinlichschlüssige Beweisführung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
UFS-Entscheidungen
Dokumenttyp
Berufungsentscheidung - Zoll (Senat)
Geschäftszahl
ZRV/0063-Z3K/09
Stammnummer
60365
Gültig
29.06.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
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