…gemäß § 299 BAO der Kraftfahrzeugsteuerbescheide 2016 und 2017 abgewiesen: Begründend führte die Abgabenbehörde dazu aus, eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setze die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus. Die bloße Möglichkeit reiche hierzu nicht aus. Die Aufhebung setze daher grundsätzlich die Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***12*** in der Beschwerdesache ***10***, vertreten durch ***11*** über die Beschwerde vom 6. Juli 2015 gegen den abweisenden Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 3. Juni 2015 hinsichtlich des Antrages auf Aufhebung gemäß…
…die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengang schlüssig und folgerichtig sind und das Schätzungsverfahren mängelfrei durchführt wurde." Und Überhaupt: Kein Prüfer (keine Behörde) könne - weder hier noch anderswo - die Vollständigkeit zB von Einnahmen mit Gewissheit iS einer 100 %-igen Richtigkeit unter Ausschluss aller anderen Möglichkeiten beurteilen. 3…
…Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reiche nicht (vgl. zum…
…durch angemietetes Personal (Leiharbeiter), durch illegal beschäftigte Arbeitskräfte (Schwarzarbeiter), über eigene Subfirmen, durch einen Mix von alledem erbracht haben. Solange die Behörde diese Varianten nicht - um mit ihren Worten zu sprechen mit Gewissheit ausschließen kann, gehe die eigene Uninformiertheit definitiv nicht zu Lasten der Bf…
… 299 BAO vor, weshalb die Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid hinsichtlich des Antrages auf Aufhebung als unbegründet abzuweisen war. Da der Aufhebungsantrag nicht die Gewissheit der Unrichtigkeit des Umsatzsteuer- und Körperschaftsteuerbescheides 2009 dargestellt hat, der Spruch sich aufgrund der Schätzungsberechtigung und erfolgter Methode nicht als…
…zunächst über die Berufung gegen den Aufhebungsbescheid zu entscheiden (vgl Ritz: BAO Kommentar, 3. Aufl., Tz 45 zu § 299). Eine Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die "Gewissheit" der Rechtswidrigkeit voraus. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (Ritz, BAO, § 299 Rz. 13 unter Hinweis auf Stoll…
…schlüssiger und nachvollziehbarer Weise Zuschätzungen in erwähnter Höhe vorgenommen, um den wahren Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Eine Bescheidaufhebung (§ 299 BAO) setze die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reiche nicht. Ein Antrag auf Bescheidaufhebung sei daher abzuweisen, wenn der Abgabepflichtige - wie im vorliegenden…
…richtig ist. Das ist dann der Fall, wenn der Spruch des Bescheides nicht dem Gesetz entspricht. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, was bei Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit die Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts voraussetzt. (VwGH 22.2.2001,98/15/0123). Gemäß § 115…
…vorgebrachten Gründe die Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides zum 1. Jänner 2011 vom 3. Juli 2012 zu erweisen vermögen. Entscheidend ist somit zunächst alleine die Frage, ob mit Gewissheit feststeht, dass der Spruch des Feststellungsbescheides, dessen Aufhebung beantragt wurde, aus den im Aufhebungsantrag genannten Gründen unrichtig ist…
…in der es sich vor der Aufhebung (Abs. 1) befunden hat (§ 299 Abs.3 BAO). Aufhebungen gemäß § 299 Abs. 1 BAO setzen die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht. Der Inhalt eines Bescheides ist im Sinne des § 299 Abs. 1 BAO rechtswidrig…
…untersuchen hat, ob von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird. Doralt/Mayr, EStG Tz 270: "Eine verjährte Schuld ist abzuschreiben, sobald Gewissheit besteht, dass von der Verjährungseinrede Gebrauch gemacht wird und der Verjährungsgegner keinen Unterbrechungstatbestand geltend machen kann (VwGH 1.12.1992, 92/14/0148). Der…
…erweisliche Unrichtigkeiten (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 10). Die Aufhebung setzt weder ein Verschulden noch die Offensichtlichkeit der Rechtswidrigkeit voraus. Voraussetzung ist jedoch die Gewissheit der Rechtswidrigkeit und ihre Konkretisierung. Die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (vgl. Ritz, BAO³, § 299 Tz. 13; UFS 24.3…
…auf dem Armaturenbrett mittig und in verkehrter Richtung gelegen vorgefunden wurde und dass der Bf. den Originalparkschein nicht aufbewahrte, vermögen daran nichts zu ändern. Mangels Vorliegens der für eine verwaltungsstrafrechtliche Verurteilung erforderlichen Gewissheit, dass der Bf. die ihm im Straferkenntnis angelastete Verwaltungsübertretung tatsächlich begangen hat…
…kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid aufheben, wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweist. Die Aufhebung setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus (VwGH 5.8.1993, 91/14/0127)…
…Gesetz entspricht. Nicht entscheidend ist, weshalb diese Rechtswidrigkeit vorliegt. Die Rechtswidrigkeit muss auch nicht offensichtlich sein. Wesentlich ist jedoch, dass die Aufhebung die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraussetzt; die bloße Möglichkeit einer Rechtswidrigkeit reicht nicht aus (vgl. VwGH 24.6.2010, 2010/15/0059; Ritz, Bundesabgabenordnung…
…Bemessungsgrundlage definitiv immer erst im Jahr der Rechnungsberichtigung vorgenommen werden. Die von der Bw. begehrte Aufhebung gemäß § 299 BAO der Umsatzsteuerbescheide 2002 bis 2006 setzt außerdem die Gewissheit der Rechtswidrigkeit der aufzuhebenden Bescheide (arg. "erweist") voraus, die bloße Möglichkeit reicht nicht (siehe Ritz in BAO…
…wurde i.w. auf die Nichtbeantwortung des Vorhalts vom 23.09.2020 verwiesen. Die Berechnung der fiktiven Anschaffungskosten sei nicht nachgewiesen worden. Die Aufhebung setze die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus, die bloße Möglichkeit reiche nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setze daher grs. die (vorherige…
…Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Die Aufhebung gemäß § 299 BAO setzt die Gewissheit der Rechtswidrigkeit voraus; die bloße Möglichkeit reicht nicht. Die Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt daher grundsätzlich die…
…tatsächliche Berücksichtigung der materiellen Wahrheit sein. Es könne kein Zweifel daran bestehen, dass sein Klient die gegenständlichen Einkäufe getätigt hat. Die Gewissheit der Rechtswidrigkeit bestehe nicht. Über die Berufung wurde erwogen: Verfahrensrechtliches/Fragen der Bescheidgestaltung hinsichtlich § 299 BAO: Gemäß § 299 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO…