RIS AI

Findok · Richtlinien

UStR 2000 Rz 1321–1327

10.2.13. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen

überholte Fassung (bis 24.11.2008)RichtlinieBMF-010219/0448-VI/4/2007gilt ab 03.11.2006

Inhaltsverzeichnis der UStR 2000

Überholte Fassung. Dieser Wortlaut galt vom 03.11.2006 bis 24.11.2008.

Wortlaut laut Findok

10.2.13. Müllbeseitigung und Abfuhr von Spülwasser und Abfällen 10.2.13.1. Allgemeines Rz 1321: Die Anwendung der Bestimmung ist nicht auf Körperschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. 10.2.13.2. Müllbeseitigung Rz 1322: Der Begriff "Müll" ist eine Sammelbezeichnung für feste Abfallstoffe wie zB Hausmüll, Gewerbemüll, Industriemüll, Bauschutt und Straßenkehricht (VwGH 18.9.1978, 2416/77), aber auch Sperrmüll, Sondermüll, Autoreifen, Autowracks, Biomüll, Altpapier, Altglas uÄ. Unter Müllbeseitigung ist die Übernahme von Müll, die Verwertung von übernommenen Müllbestandteilen mit und ohne Bearbeitung, die Lagerung und Deponierung auf ordnungsgemäß errichteten Deponien, aber auch die Sortierung von Müll zu verstehen. Der Verkauf von aus dem Müll gewonnenen neu verwertbaren Produkten unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz. Rz 1323: Unter den ermäßigten Steuersatz fällt aber der Verkauf von Mülltonnen und Müllsäcken, sowie die Vermietung von Müllcontainern durch den Müllbeseitigungsbetrieb, wenn diese Behältnisse für den Abtransport des Mülls durch diesen Betrieb bestimmt sind. Rz 1324: Die Beseitigung von Altpapier unterliegt dem ermäßigten Steuersatz, nicht aber die Lieferung von Altpapier (zB Verkauf an Papierfabrik). Rz 1325: Die Altlastensanierungsabgabe ist Bestandteil des Entgelts, welches der Deponiebetreiber von seinem Kunden einhebt, und unterliegt somit der Umsatzsteuer (ermäßigter Steuersatz). Die Elektroaltgeräteverordnung - EAG-VO, BGBl. II Nr. 121/2005, verpflichtet die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten zur Rücknahme von Altgeräten (§ 7 EAG - VO). Unabhängig davon, ob die Kosten der Sammlung und Behandlung (dazu zählt auch die Entsorgung) vom Hersteller getrennt ausgewiesen werden oder nicht (§ 9 EAG - VO), unterliegt die "Altgeräteabgabe" als Teil des Entgelts für die Lieferung des Neugerätes dem Normalsteuersatz von 20%. 10.2.13.3. Abfuhr von Spülwasser und Abfällen Rz 1326: Unter dem Begriff "Abfuhr von Spülwasser" ist der Abtransport von Abwässern mittels Kanalanlagen oder durch Fahrzeuge zu subsumieren. Rz 1327: Der begünstigte Steuersatz erstreckt sich auch auf die Kanalanschlussgebühren (VwGH 24.6.2004, 2000/15/0140).

Normen und Schlagworte

ermäßigter SteuersatzSchuttMüllabfuhrMüllentsorgungAbfallbeseitigungAbfallverwertungMüllverwertungAbwasserAbwässerAbwasserbeseitigungAbwasserentsorgungKanalanschlussKläranlagenMüllbeseitigungAbfuhr von SpülwasserAbfälleMüllAbfallAltpapierAltglasDeponienMülltonnenMüllcontainerAltlastensanierungsabgabeKanalanschlussgebühren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010219/0448-VI/4/2007
GZ der Erstfassung
09 4501/58-IV/9/00
Stammnummer
19969
Enthalten in Fassung
2, 3 (geltend: 22)
Gültig
03.11.2006 bis 24.11.2008
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF