…Stoll, BAO, 1192). Zwangsstrafen kommen jedoch nicht in Betracht, wenn an die Nichtbefolgung behördlicher Aufträge zwingende gesetzliche Folgen geknüpft sind (vgl. Ritz, BAO³, § 111 Tz6). Eine solche zwingende Folge ordnet § 24 Abs. 3 ZollR-DG für den hier vorliegenden Fall, dass eine Ausführer den Zollbehörden…
…ist gemäß § 219 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen. Diese Festsetzung ist zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und somit nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Nach dem Gesetzeswortlaut stellt der Säumniszuschlag eine objektive, allein an die…
…zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 217 Abs…
…ist gemäß § 219 BAO ein Säumniszuschlag in Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen. Diese Festsetzung ist zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt. Nach dem Gesetzeswortlaut stellt der Säumniszuschlag eine objektive, allein an die…
…Dezember 2013 sei dem Bf. eine Aussetzung der Einhebung gewährt worden und mit Bescheid vom 18. Juni 2014 seien für die Dauer des Zahlungsaufschubes (als zwingende gesetzliche Folge aufgrund der Verfügung des Ablaufes) gemäß § 212a Abs. 9 BAO Aussetzungszinsen in Höhe von € 133,03…
… 212a Abs. 5 dritter Satz BAO ist (zwingend!) der Aussetzungsablauf anlässlich einer über die Beschwerde ergehenden Beschwerdevorentscheidung (litera a), Berufungsentscheidung (litera b) oder anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung (Iitera c) zu verfügen. Ablaufbescheide sind somit zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Beschwerdeerledigung, sei es dass…
…handelt es sich um zwingende gesetzliche Bestimmungen, die der Behörde keinen Ermessensspielraum einräumen. Das Bundesfinanzgericht stellt nicht in Abrede, dass das Fehlverhalten des Bf. zu wirtschaftlich gravierenden Konsequenzen führt, die für den Bf. durchaus existenzbedrohend sein können. Doch kann diesen Folgen nicht im Wege einer…
…Jänner 2012 und 16. Jänner 2012 beendet worden seien. Als zwingende gesetzliche Folge der Verfügung des Ablaufes der Aussetzung seien Aussetzungszinsen vorzuschreiben gewesen. Nach einer Fristverlängerung wurde am 30. April 2012 ein Vorlageantrag eingebracht und ergänzend ausgeführt, dass es im Hinblick auf die Berufung vom…
…Der Ablauf der Aussetzung sei anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung, Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Ablaufbescheide seien somit zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigung. Die Berufung gegen die Feststellungsbescheide 1998 - 2001 betreffend die AA sei bereits am 14…
…vielmehr sind Ablaufbescheide zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigung, sei es meritorisch (Berufungs(vor)entscheidung), formell (Zurückweisung, wie im gegenständlichen Fall) oder in anderer Weise (VwGH 23.9.1997, 97/14/0078). Ebenso ist die Festsetzung von Aussetzungszinsen gesetzliche Folge des verfügten Ablaufes der…
…Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des …
…Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des …
…Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des …
…Höhe von zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des …
…Stundungszinsen gemäß § 212 Abs. 2 BAO zwingend und damit unabhängig von der vom Bf. geschilderten persönlichen oder wirtschaftlichen Situation zu erfolgen. Das Entstehen des materiellen Zinsanspruches ist laut § 212 Abs. 2 lit. b BAO die zwingende gesetzliche Folge, die unabhängig davon eintritt, ob der Bf…
…212a Abs. 5 BAO stehe der Behörde kein Wahlrecht zu, sich in irgendeiner Form von Ermessensüberlegungen leiten zu lassen, vielmehr seien Ablaufbescheide zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigungen, sei es meritorisch (Berufungs(vor-)entscheidung), formell oder in anderer Weise (VwGH 23.9.1997, 97…
…zwei Prozent des nicht rechtzeitig entrichteten Abgabenbetrages festzusetzen (§ 219 BAO). Diese Festsetzung war eine zwingende gesetzliche Folge des eingetretenen Säumnisfalles und daher nicht ins Ermessen der Abgabenbehörde gestellt (VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Der Säumniszuschlag stellte nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 217 Abs…
… 212a Abs. 5 dritter Satz BAO ist (zwingend!) der Aussetzungsablauf anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung (litera a), Berufungsentscheidung (litera b) oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung (litera c) zu verfügen. Ablaufbescheide sind somit zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigung, sei es dass…
…2008. Nach § 212a Abs. 5 ist der Ablauf der Aussetzung der Einhebung anlässlich des Ergehens einer das Verfahren abschließenden Entscheidung zu verfügen. Ablaufbescheide sind die zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigung, sei es meritorisch oder formell (siehe VwGH 23.9.1997, 97/14/0078…
…Der Aussetzungsablauf ist anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung (litera a), Berufungsentscheidung (litera b) oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung (litera c) zu verfügen. Ablaufbescheide sind somit zwingende gesetzliche Folge jeder Art von Berufungserledigung, sei es dass über die Berufung meritorisch (Berufungs(vor)entscheidung)…