…Vertreter darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Behörden und Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Wer darüber hinaus einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden…
…Vertreter darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Behörden und Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Wer darüber hinaus einen Wiedereinsetzungsantrag auf das Verschulden…
…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, 21.10.93, 92…
…des Bw. Auch wenn der Bw. sowohl in Österreich als auch in Deutschland berufsmäßige Parteienvertreter mit der Erledigung seiner steuerlichen Verpflichtungen beauftragt hatte, hätte er bei Beachtung der gebotenen und ihm auch zumutbaren Sorgfalt erkennen müssen, dass, trotz unbestritten hoher Aufwendungen im Zusammenhang mit seinen…
…sprechen, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates hat der Bw. mit diesem Verhalten die ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt bei der Einhaltung von Terminen und Fristen außer Acht gelassen. Von einem minderen Grad des Versehens bzw. einer…
…Vielmehr hat der Bf. hier die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer acht gelassen. Auch eine Häufung von Zustellungen zu einem bestimmten Zeitpunkt vermag ihn dabei nicht zu entschuldigen…
…Auffallend sorglos wird dann gehandelt, wenn - wie im gegenständlichen Fall die Bw. - die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen wird. Die bloße Behauptung, zum Zeitpunkt der Entrichtung keine Kenntnis mehr von der Vorverlegung des…
…wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Ein Verschulden des Vertreters ist…
…Sorglosigkeit gleichgesetzt, wobei derjenige auffallend sorglos handeln würde, der die im Verkehr mit der Abgabenbehörde und für die Einhaltung von Fristen und Terminen nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lassen würde. Weiters brachte das Finanzamt vor, dass es bei Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten gemäß §…
…26.2.2009, 2007/13/0024 dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen sein, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (VwGH 23. Mai 2007, 2004/13/0073, sowie vom 23. Juni 2009…
…schließt die Entschuldbarkeit aus. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt nicht außer Acht gelassen wurde (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 10, mwA).…
…Inhaltes, der Beschuldigte habe bei der Erstellung der Jahresabschlüsse für die B GmbH betreffend die Veranlagungsjahre 2002 und 2003 unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt rechtlich unzulässige "Rückstellungen für eine schwarze Null" gebildet, wodurch zu Unrecht entsprechende Körperschaftsteuern verkürzt worden sind, wobei…
…Kauf, dass die gesetzlichen Säumnisfolgen eintreten. In einem solchen Fall wird die für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen, weshalb ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden an der Säumnis vorliegt (UFS 5.3.2004, RV…
…0134). Grobe Fahrlässigkeit wird mit auffallender Sorglosigkeit gleichgesetzt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Nach Ritz…
…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar2…
…als entfernt möglich voraussehbar erscheinen lässt. Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.5.1997, 96/15/0101, siehe Ritz, BAO-Kommentar2…
…Auffallend sorglos handelt, wer die im Verkehr mit Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (VwGH 15.05.1997, 96/15/0101). (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist…
… 1324 ABGB gleichzusetzen. Auffallend sorglos handle, wer die im Verkehr mit den Behörden und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lasse. Am 16. November 2005 sei die Verbuchung der am 15. November 2005 gemeldeten…
…637,--) bewirkt, indem er unter grober Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt und deshalb unter Nichtbeachtung des Umstandes, dass er bestimmte im Abgabenrecht bisher nicht anerkannte und tatsächlich unzulässige Bewertungsmethoden ohne ausreichende Offenlegung in den diesbezüglichen Steuererklärungen verwendet, bei der Rückstellung für nicht…
…Der Wiedereinsetzungswerber darf also nicht auffallend sorglos gehandelt haben, somit die im Verkehr mit Gerichten und für die Einhaltung von Terminen und Fristen erforderliche und ihm nach seinen persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt ausser Acht gelassen haben. Dabei ist an berufliche und rechtskundige Parteienvertreter ein strengerer…