…das zu veranlagende Einkommen des Bw im Jahr 2011 den genannten Betrag überschritt, und die Voraussetzungen des § 41 Abs 1 Z 2 EStG 1988 vorlagen, war der Bw gemäß § 42 Abs 1 Z 3 EStG 1988 auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Es trifft zwar zu…
…Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs. 2 EStG 1988) einbezieht…
…Z 3 EStG 1988 für die Erklärungspflicht (andere, nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte von über 730,00 € bzw. zu veranlagendes Einkommen von über 10.900,00 €) jeweils so deutlich überstiegen, dass selbst eine möglicherweise noch gebotene deutliche Reduzierung (zB. durch Abzug der getätigten Aufwendungen bzw…
…ein zu veranlagendes negatives Welteinkommen, dann ist die darauf im Veranlagungsweg entfallende Steuer mit S 0,00 anzusetzen; nach der geltenden Verwaltungspraxis wird dies so gesehen, dass die Steuerbelastung damit in diesem Jahr 0% beträgt. Der DBA-Progressionssatz beträgt daher bei einem negativen Einkommen oder…
…4 % Zinsen seit 1.10.2000 zu bezahlen. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 4 Abs. 1 BAO entsteht der Abgabenanspruch sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Abgabenpflicht knüpft. Dies ist bei der zu veranlagenden Einkommensteuer grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres…
…Gesamt)Einkommen nach den Vorschriften des österreichischen Einkommensteuergesetzes ermittelt (VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099). Bei der Durchführung des Progressionsvorbehaltes ist nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen…
…BAO mit Ablauf des zu veranlagenden Jahres 2000 entstanden. Das Recht eine Abgabe festzusetzen verjährt gemäß § 207 Abs. 2 iVm § 208 Abs. 1 lit. a BAO - abgesehen von hier nicht vorliegenden Verbrauchsteuern und Gebühren - im Allgemeinen und damit auch hinsichtlich der Einkommensteuer nach fünf Jahren…
…April 1994, 90/14/0142; 19. März 2003, 2002/16/0190). Die strittigen Abgabenansprüche betreffend die zu veranlagende Einkommensteuer für die Jahre 2000 und 2001 sind gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorzunehmen…
…5.1991, 89/17/0183 (E 26 zu § 209 BAO bei Ellinger et al.) wäre damit nicht spezifiziert, auf welches Jahr des Einkünftefeststellungsverfahrens bei der E GmbH & atypisch Stille sich die Amtshandlung bezöge, sodass eine Auswirkung auf die jahresweise zu veranlagende Einkommensteuer des Bf. (hier…
…vorliegenden Fall, dass das zu veranlagende Einkommen der Bw. zwar in allen drei Streitjahren mehr als 2.200 Euro, aber nie mehr als 10.000 Euro betragen hat. Gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 wäre daher in keinem der Streitjahre Einkommensteuer zu erheben gewesen. Gemäß…
…Abgabenanspruch für die Einkommensteuervorauszahlungen - abgesehen vom gegenständlich nicht relevanten Fall der unterjährigen Begründung der Einkommensteuerpflicht - grundsätzlich mit Beginn des Kalendervierteljahres, für das die Vorauszahlungen zu entrichten sind. Gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer - abgesehen…
…3 das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11 000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 oder 7 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als 12 000…
… 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen entfallende österreichische Steuer und der Durchschnittssteuersatz zu ermitteln. Dieser Durchschnittssteuersatz wird daraufhin auf jenen Einkommensteil angewendet, der nach dem Abkommen in Österreich besteuert…
…die zu veranlagende Einkommensteuer für die Jahre 1992 und 1993 gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO jeweils mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorzunehmen war, soweit sie nach § 4 Abs. 2 lit. a Z 1 BAO für die Einkommensteuer-Vorauszahlungen…
…Anzahlungen gutzuschreiben. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 2 BAO entsteht der Abgabenanspruch bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer für die zu veranlagende Abgabe mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch nach Z 1 schon früher entstanden ist, oder…
…wenn das Einkommen, in dem keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten sind, mehr als 11.000 Euro betragen hat; liegen die Voraussetzungen des § 41 Abs. 1 Z 1, 2, 5, 6 und 7 EStG 1988 vor, so besteht Erklärungspflicht dann, wenn das zu veranlagende Einkommen mehr als…
… 2 Abs. 2 EStG 1988 das zu veranlagende Einkommen zu ermitteln, als ob kein Abkommen bestünde. Darauf ist die auf dieses Einkommen entfallende österreichische Steuer und der Durchschnittssteuersatz zu ermitteln. Dieser Durchschnittssteuersatz wird daraufhin auf jenen Einkommensteil angewendet, der nach dem Abkommen in Österreich besteuert…
…für die zu veranlagende Einkommensteuer mit Ablauf des Kalenderjahres. Auf die Bescheiderlassung kommt es dabei nicht an, da mit dem Bescheid lediglich die Durchsetzung des Anspruches gegenüber der Abgabenbehörde bewirkt wird (vgl. VwGH 19. März 1997, 96/16/0052). Gegenständlich entstand die Einkommensteuergutschrift 2005 demzufolge…
…ihm zu entgegnen, dass die nichtselbständigen Einkünfte nur einmal im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfasst werden. Die während des Jahres nur für die nichtselbständigen Einkünfte abgezogene Lohnsteuer ("anrechenbare Lohnsteuer" laut Kennzahl 260 des Lohnzettels) hat das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid 2005 auf die zu veranlagende Einkommensteuer angerechnet…
…der Abgabenanspruch für die zu veranlagende Einkommensteuer gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z 2 BAO von hier nicht zutreffenden Sonderfällen abgesehen grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Veranlagung vorgenommen wird, entsteht, begann daher die zehnjährige (absolute) Festsetzungsverjährungsfrist für Einkommensteuer 1987 mit 31…