…er für Dezember 2002 vorsätzlich eine unrichtige Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben und dadurch Umsatzsteuern in Höhe von € 20.995,00 verkürzt, wobei er eine Verkürzung nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten habe. Diese Feststellungen würden sich auf das unbedenkliche Ergebnis einer Betriebsprüfung sowie das…
…gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG auferlegt. 2. Das gegen den Beschuldigten unter der StrNr. 041/2010/00092-002 wegen des Verdachtes einer schuldhaften Verkürzung einer Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum August 2010 überdies anhängige Finanzstrafverfahren wird gemäß §§ 82 Abs. 3 1. Alt…
…a FinStrG (hinsichtlich der wissentlichen Nichteinreichung der diesbezüglichen Voranmeldungen). Bezüglich August 2010 kommt lediglich eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG in Betracht, weil zwar hinsichtlich einer Verkürzung einer Vorauszahlung durch den Beschuldigten (welcher eine solche ernstlich für möglich halten musste) ein relativ…
…Spruchsenat von den im Erkenntnis ausgehenden Beträgen ausgeht, so stimmen diese mit dem Ergebnis der Prüfung nicht überein, sondern erweisen sich als wesentlich zu hoch. Auch eine wissentliche Verkürzung kann dem Beschuldigten nicht angelastet werden. Dies insbesondere, weil sich aus den Buchungsmitteilungen des Finanzamtes vor…
…einbekannt hat, seine Verpflichtung zur Abgabe zeitgerechter und richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen (und auch Normverbrauchsabgabeanmeldungen) sowie zur pünktlichen Entrichtung dieser Selbstbemessungsabgaben bekannt. Eine für den Tatbestand der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG erforderliche wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen, welche gemäß § 33 Abs. 3 lit. b…
…aus dem Vorbringen des Beschuldigten und dem Akteninhalt nicht ableitbar. Angesichts der doch schwierigen umsatzsteuerrechtlichen Überlegungen ist dem Beschuldigten eine diesbezügliche vorsätzliche bzw. wissentliche Verkürzung mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen notwendigen Sicherheit nicht nachzuweisen, sodass zusammengefasst das Finanzstrafverfahren hinsichtlich des Vorwurfes einer Abgabenhinterziehung gemäß …
…einerseits die vorsätzliche Unterlassung der Abgabe von den § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen und andererseits die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlung. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist die Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung bereits dann bewirkt, wenn diese ganz oder teilweise zum jeweiligen Fälligkeitstag…
…17.12.1998, 98/15/0060). Nach § 33 Abs.2 lit. b FinStrG ist die wissentliche Verkürzung von lohnabhängigen Abgaben pönalisiert. Der Bf. fungierte im Prüfungszeitraum 2001 bis 2003 als Geschäftsführer einer Firma, die bei 3 Mio € Umsatz im Jahr erzielt hat, daher hat…
…Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Umsatzsteuer-voranmeldungen sowie eine wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenhinterziehung nach …
…der Beeinträchtigung des normalen Geschäftsablaufes im Tatzeitraum durch mediale Angriffe und der dadurch bedingten außerordentlichen betrieblichen Situation ist der Berufungssenat im Zweifel davon ausgegangen, dass eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen nicht mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nachweisbar ist. Auch erscheint…
…begehrten Vorsteuerabzuges aus den Pachtgebühren durch die Organwalter der Abgabenbehörde zu der Frage, ob denn den Beschuldigten eine wissentliche Verkürzung von Vorauszahlungen im Ausmaß des dieses Vorsteuerabzuges vorwerfbar wäre. Bei dem Versuch, Klarheit über den wirtschaftlichen Erfolg der selbständigen Betätigung der Beschuldigten in Zusammenhang mit…
…nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG iVm § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. lediglich auf die wissentliche Verkürzung durch Nichtentrichtung ab. Zu prüfen ist aber auch noch weiters, ob nicht allenfalls eine vis absoluta vorliegt, welche eine Bestrafung des N verhindere. Immerhin konnte…
Eine wissentliche Verkürzung einer Umsatzsteuervorauszahlung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG stellt ein vorsätzliches Finanzvergehen dar, demnach hätte nach § 83 Abs. 2 FinStrG unverzüglich nach dem Beschluss nach § 202 Abs. 1 FinStrG der Staatsanwaltschaft Wien vom 28. März 2014 ein Einleitungsbescheid ergehen müssen, was…
… 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für die wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für 3/2021 in der Höhe von € 18.000,00 gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 5.600,00 verhängt. Für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe…
…die inkriminierten Zeiträume habe er keine Umsatzsteuervorauszahlungen eingebracht, jedoch in den Jahressteuererklärungen die entsprechende Umsatzsteuer(rest)schuld ausgewiesen. Der Verantwortung des Beschuldigten, dass er mit seiner Handlungsweise keine wissentliche Verkürzung beabsichtigt habe, sei von der Finanzstrafbehörde I. Instanz durch die Aufhebung eines wegen Verdachtes des…
… 76 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 entsprechenden Lohnkonten eine zumindest wissentliche Verkürzung von Lohnsteuern in Höhe von € 1.608,66 und von Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen in Höhe von € 688,50 bewirkt sowie betreffend den Voranmeldungszeitraum Dezember 2004 zumindest bedingt vorsätzlich eine Umsatzsteuervorauszahlung in…
…steuerlichen Verfehlungen gesetzt habe, sei im Zweifel davon auszugehen gewesen, dass eine wissentliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlungen zu den Fälligkeitstagen nicht vorgelegen sei. Es ei jedoch zumindest von einem bedingt vorsätzlichen Handeln im Bezug auf die zu späte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen im Sinne des § 49 Abs…
…Aufzeichnungen habe er vom Prüfer ein Lob erhalten. Eine wissentliche Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen werde aus diesen Gründen in Abrede gestellt. In den ersten Monaten seiner Erkrankung habe er durchgehend hohes Fieber gehabt und keine klaren Gedanken fassen können. Er sei nur müde und antriebslos gewesen…
…2009 in Höhe von € 4.278,33 Einkommensteuer für 2010 in Höhe von € 3.562,00 2. die vorsätzliche und wissentliche Verkürzung von selbst zu berechnenden Abgaben, nämlich Lohnsteuer, Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen sowie Zuschlägen zu den Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen…
…die mit Eventualvorsatz erfolgte Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden rechtzeitigen bzw. richtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und die wissentliche Verkürzung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen. Da der Bf. jedoch nicht nachzuweisen war, dass sie die Verpflichtung zur Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 15ten des…