…Gegebenheiten kann es durchaus Zweifelsfälle geben, bei denen nicht mit Sicherheit vorhersehbar ist, ob eine bilateral konforme Einkünftequalifizierung zustande kommt. Da die Unterschiede zwischen vortragender und unterrichtender Tätigkeit ab 1. Jänner 2003 nicht mehr relevant sind, erscheint es vertretbar, in Zweifelsfällen für die Vergangenheit pragmatisch…
…begann (erster Vortrag am 31. März 2005) erklärte er aus der journalistischen und vortragenden Tätigkeit Umsätze von 4.871,26 Euro, machte Vorsteuern von 2.355,89 Euro geltend und erklärte negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb von 9.436,74 Euro (die Betriebsausgaben betrafen vor allem…
…des Erwerbs eines StPfl ab. Eine Einkunftsquelle umfasst alle derselben Einkunftsart zuzuordnenden Tätigkeitsbereiche, die in einem engen sachl Wirkungszusammenhang stehen, mögen sie auch in unterschiedl Leistungen in Erscheinung treten, zB eine schriftstellerische und vortragende Tätigkeit auf demselben Fachgebiet. Unstrittig ist, dass laut Aktenlage lediglich eine…
…der Bw. überwiegend zu Hause im Arbeitszimmer gearbeitet habe. Im Prinzip sei der Bw. eine Art Vortragender mit eindeutigen Tätigkeitsschwerpunkten im Vortragssaal an der Universität gewesen. Im Übrigen müsse auch die Forschungstätigkeit des Bw. hauptsächlich in den Räumlichkeiten der Universität erbracht worden sein. Vom Amtsvertreter…
…an freiberuflich ausgeübten Vortragstätigkeiten jeglicher Art entzogen und es wird die steuerliche Erfassung der Vortragshonorare ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Eine Sonderstellung nimmt der Vertrag mit Deutschland ein: hier werden in Artikel 8 Abs. 2 Vergütungen für Vortragstätigkeiten ausdrücklich dem Tätigkeitsstaat zur Besteuerung überlassen…
…lit. d EStG 1988 dar. Für eine vortragende Tätigkeit liegt der Tätigkeitsmittelpunkt berufsbildbezogen außerhalb des Arbeitszimmers. Das Arbeitzimmer stellt für B keinen Mittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 dar. Eine Einkunftsquelle umfasst zwei oder mehrere verschiedene Tätigkeiten, die…
…Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der Abgaben ist aus der Buchungsmitteilung zu ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin übte in den Jahren 1995 bis 1999 die Tätigkeit einer Flugbegleiterin für ein deutsches Luftfahrtunternehmen aus. Weiters war sie für diverse österreichische Bildungseinrichtungen als Vortragende tätig…
…dem Ansässigkeitsstaat des Vortragenden vorbehalten. Denn nach Auffassung des BM für Finanzen gelten die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten DBA-Bestimmungen nur für eine zur Unterhaltung (im weitesten Wortsinn) ausgeübte, nicht aber für eine der Aus- oder Fortbildung dienende unterrichtende Tätigkeit eines ausländischen…
…und Betreuung der Teilnehmer), dann tritt die deutsche Kapitalgesellschaft mit den hierfür bezogenen Vergütungen in die inländische beschränkte Steuerpflicht ein; angesichts des Fehlens einer inländischen Betriebstätte kommt auf Grund der "isolierenden Betrachtungsweise" der für vortragende Tätigkeiten maßgebende Ausübungstatbestand des § 98 Abs. 1 Z 2 EStG…
…Frage der steuerlichen Erfassung der Honorare in den ausländischen Staaten nachgegangen werden. Hinsichtlich der deutschen Fachkräfte wäre eine Steuerentlastung in Österreich nur dann möglich, wenn deren Tätigkeit als unterrichtende Tätigkeit und nicht als vortragende Tätigkeit eingestuft wird. Die Abgrenzung richtet sich nach den in AÖFV…
…ausgeübter selbständiger Tätigkeit als Künstler oder Vortragender im Steuerabzugsweg geltend zu machen. Sollte das DBA-USA daher die Besteuerungsansprüche Österreichs nicht einschränken und sollte weiters die Lehrtätigkeit der Opernsängerin im Rahmen ihres künstlerischen Wirkens erfolgen (bzw. nicht als unterrichtende, sondern als vortragende Tätigkeit eingestuft werden…
…8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland, der das Besteuerungsrecht Deutschland zuteilen würde, gilt nur für "vortragende Tätigkeiten" nicht hingegen für die "unterrichtende Tätigkeit" eines Hochschulprofessors (siehe den auf der Grundlage eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ergangenen Erlass vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184…
…Jahre zu verteilen. Einkünfte aus einer vortragenden Tätigkeit (vgl. § 17 Abs. 1 EStG 1988) sind nicht begünstigt. Die Erstellung von Schriftwerken im Zusammenhang mit einer vortragenden Tätigkeit (zB Vortragsunterlagen), macht die vortragende Tätigkeit nicht zu einer schriftstellerischen. Rechtsnachfolger von Künstlern oder Schriftstellern, die Einkünfte gemäß…
…dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere…
…Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland der Einkommensbesteuerung zu unterziehen sind, darnach, ob die Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit einzustufen ist. Die Abgrenzungskriterien sind in AÖF Nr. 184/1984 festgelegt. Ob der eine oder andere Fall vorliegt…
…Eine Tätigkeit als Vortragender, Journalist (siehe Rz 5257 bis 5259), Bildberichterstatter (Rz 5256), Dolmetscher (Rz 5260), Übersetzer (Rz 5261) ist nicht schriftstellerisch im Sinne der Verordnung. Die Erstellung von Schriftwerken im Zusammenhang mit einer vortragenden Tätigkeit (zB Vortragsunterlagen) macht eine vortragende Tätigkeit nicht zu einer…
…privaten Bereich. Die Rechtsprechung hat die Abzugsfähigkeit von NLP-Kursen und Ausbildungen bereits mehrmals verneint. Der Ausbildungslehrgang zum Lebens- und Sozialberater stellt ein von Ihrer Tätigkeit als Lehrer und Vortragender klar zu unterscheidendes eigenes Berufsbild dar, weshalb die Abzugsfähigkeit als Fortbildungsmaßnahme ausgeschlossen werden kann, weil…
…Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Vortragende am P.I.. Strittig sind die geltend gemachten Aufwendungen für Kurse und Seminare betreffend Energiekörper-Medizin und Supervision in Höhe von S 42.631,00, sowie weiters die Anerkennung einer Praxiswohnung betreffend die Tätigkeit Supervision als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben…
…auf der Grundlage von § 240 BAO bereits einbehaltene Steuerabzugsbeträge vom zuständigen Finanzamt rückgefordert werden. Aber auch diese Frage, ob eine "vortragende Tätigkeit" im engen Wortsinn des DBA in Österreich ausgeübt wird oder nicht, müsste erforderlichenfalls als Sachverhaltsfrage von den Abgabenbehörden der 1. Instanz beurteilt werden…
…Juli 2005 aufgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt habe er ohne Unterbrechung versucht, seine lehrende und vortragende Tätigkeit erwerbsmäßig auszuüben. Die vielmehr im Markt gelegene Erfolglosigkeit dieser Absichten könne ihm nicht negativ angelastet werden. Die fehlenden Einnahmen im ersten Halbjahr 2005 seien eine Folge des allgemeinen…