…auf ihre Schwiegermutter ausgestellten Behindertenausweises in Händen zu haben. Die Verwendung eines kopierten Behindertenausweises kann daher nicht auf ein bloß fahrlässiges Verhalten zurückgeführt werden. Dass mit der Verwendung eines kopierten Behindertenausweises eine Verkürzung der Parkometerabgabe verbunden ist, muss die Bf. zumindest in Kauf genommen haben…
…sondern den Vorwurf, der Beschuldigte habe die Offenlegungspflichten vorsätzlich verletzt und er habe die Verkürzungen an Umsatzsteuer für die Voranmeldungszeiträume Jänner bis Mai 2016 für gewiss gehalten. Der Beschwerdeschriftsatz stelle daher insbesondere und auch eine Schuldberufung [Schuldbeschwerde] dar. […] Der Spruchsenat führe hinsichtlich der subjektiven…
…12.175,93 (2013), € 12.654,38 (2014) bzw. € 10.797,78 (2015) bescheidmäßig festzusetzen. Im Zweifel zu seinen Gunsten kann A in diesem Zusammenhang eine vorsätzliche oder zumindest grob fahrlässige Vorgangsweise bei den Verkürzungen an Umsatzsteuer gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG bzw. …
…sich im Rechenwerk. Zum Vergleich: Bezüglich der innergemeinschaftlichen Bierlieferung aus Deutschland im Mai 2014 (Faktum B.), bezüglich welcher dem Beschuldigten eine vorsätzliche Verkürzung an Alkoholsteuer vorgeworfen worden ist, war vom Zollprüfer im Belegwesen nur ein - wohl vom Beschuldigten übersehener - Lieferschein aufgefunden worden, eine Eingangsrechnung hat…
…Bl. 271 verso), der in Anbetracht der Verkürzungshöhe keineswegs selbstverständlichen, fast vollständigen Schadensgutmachung (mit Ausnahme des kleinen Restes an hinterzogener Biersteuer aus der innergemeinschaftlichen Lieferung im Mai 2014), eines teilweise bloßen Versuches (hinsichtlich der Hinterziehungen an Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Veranlagungsjahre 2014 und 2015…
…REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Adr., wegen vorsätzlicher Verkürzung von Kommunalsteuer (§ 11 KommStG) von Jänner bis Dezember 2011, über die Beschwerde der Beschuldigten vom 21.2.2013 gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6…
…Entsprechend der glaubwürdigen Rechtfertigung des Bw. geht der erkennende Berufungssenat daher davon aus, dass insoweit eine vorsätzliche Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen im Zeitraum Jänner bis Dezember 2001 nicht gegeben bzw. nachweisbar ist. Es war daher in Höhe eines Betrages von € 2.710,00 mit teilweiser…
…Fassung). Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…
…Unternehmer im Amtsbereich des Finanzamtes Schärding vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume März, Mai, Juni, Juli, August, Oktober, November, Dezember 1999, Jänner, Februar, März, April 2000 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe…
…den obigen Umsatzsteuervorauszahlungen für schuldig befunden, sie habe [als Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der genannten Unternehmen] vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1994 eine Verkürzung derselben bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und…
…womit lediglich die vorsätzliche Verletzung der Verpflichtung zur Entrichtung der Vorauszahlungen zum Fälligkeitszeitpunkt (bzw. bis zum 5. Tag nach Fälligkeit) verbleibt. Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich derjenige einer Abgabenhinterziehung schuldig, der wissentlich eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt (indem er die selbst…
…Amtsbereich des Freistadt (nunmehr Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr) vorsätzlich A) als Einzelunternehmer A.1) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe einer dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend den Voranmeldungszeitraum November 2002 eine Verkürzung an Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von € 1.153,53 bewirkt…
…steuerlichen Interessen der B-GmbH im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, April, Mai, Juli und August 2010 eine Verkürzung [von Vorauszahlungen] an Umsatzsteuer in Höhe von…
…Erlösen aus Holzverkäufen in Höhe von € 17.000,00 und daraus resultierend nach seiner Ansicht (unter Außerachtlassung von Betriebsausgaben) eine vorsätzliche Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 3.400,00 und an Einkommensteuer in Höhe von € 3.932,82 vorgeworfen (Stellungnahme des…
…der subjektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Im Übrigen ist eine vorsätzliche Verkürzung der Abgaben - wie dies vom Bw. angesprochen wurde - nicht Gegenstand des Finanzstrafverfahrens gewesen. Von der Verhängung einer Strafe ist gemäß § 25 Abs. 1 FinStrG bei keinen bzw…
…der Meinung gewesen, dass derartige Korrekturen anlässlich der Erstellung der Umsatzsteuerjahreserklärungen durchzuführen seien. Unter Zugrundelegung dieser für den erkennenden Senat durchaus plausiblen Rechtfertigung des Bw. ist nicht von einer vorsätzliche Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung Dezember 2002 in der aus der Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 10 UStG…
…2 lit. a FinStrG macht sich ein Unternehmer einer Abgabenhinterziehung schuldig, der vorsätzlich unter Verletzung der genannten Voranmeldungspflicht des § 21 UStG 1994 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Eine (derartige) Abgabenverkürzung (vgl. dazu Abs…
…des Finanzamtes Salzburg-Stadt (ergänze: als abgabepflichtiger Unternehmer) vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994 entsprechenden Voranmeldungen, nämlich durch deren Nichtabgabe, betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2002 bis April 2003 eine Verkürzung (ergänze: von Vorauszahlungen) an Umsatzsteuer in Höhe von…
…ist eine selbst zu berechnende Abgabe, demnach fällt eine vorsätzliche Verkürzung unter die Bestimmung des § 33 Abs.1, i. V. 3 lit. b FinStrG. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine…
…wer als Abgabepflichtiger bzw. als Wahrnehmender (beispielsweise ein damit beauftragter Steuerberater) der steuerlichen Interessen des/derselben (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, aber auch Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen eine Verkürzung von derartigen Vorauszahlungen bewirkt, indem er beispielsweise einen Vorhalt…