…würde, soweit diese in einer Rechnung iSd § 11 ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnungen entsprechend seiner vorgefassten Absicht die ausgewiesene Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlicher außer Stande gesetzt hat, die ausgewiesene Steuer zu entrichten und der Unternehmer bei eingehender Leistungsbeziehung davon Kenntnis hatte. Nachdem…
…bei Eingehen der Leistungsbeziehungen die Kenntnis gefehlt, dass die Firma M-GmbH als Aussteller der Rechnungen entsprechend einer vorgefassten Absicht die ausgewiesene Steuer nicht entrichten oder sich vorsätzlich außer Stande setzen würde, die ausgewiesene Steuer zu entrichten. Diese Kenntnisnahme werde zwar vom Finanzamt versucht zu…
…Unternehmen über eine Betriebsstätte in Österreich verfüge und daher eine Haftung ins Leere gehe. Außerdem setze die Haftung voraus, dass der leistende Unternehmer die vorgefasste Absicht hatte, die ausgewiesene Steuer nicht zu entrichten. Diesbezüglich wird auf eine Entscheidung des UFS (RV/0432-S/06) verwiesen…
…gewesen. Jedenfalls seien alle Leistungsbeziehungen im fraglichen Zeitraum so wie in den Vorperioden korrekt abgewickelt worden, was auch die Betriebsprüfung bestätigt habe. Zu keinem Zeitpunkt sei vom Geschäftsführer wissentlich und mit vorgefasster Absicht die Umsatzsteuer bei der P Transport GmbH. nicht entrichtet worden. § 27 Abs…
…Lieferung der Lieferfirma. gegeben. Aus der Einvernahme ergebe sich, dass Geschäftsführer_B keine vorgefasste Absicht zur Nichtentrichtung der ausgewiesenen Steuer gehabt oder sich nicht vorsätzlich dazu außer Stande gesetzt habe. Aus der Einvernahme des Geschäftsführer_A vom 29. Juli 2008 ergebe sich, dass aus den…
…einzigen) Milderungsgrund. Die Unbescholtenheit allein stellt somit einen Milderungsgrund nicht her (vgl. VwGH 16.3.1995, 94/16/0300). Hingegen kann eine "vorgefasste Absicht", somit ein "vorgefasster" Tatplan, wenn sich der Täter die Tat reiflich überlegt oder sorgfältig vorbereitet hatte, einen Erschwerungsgrund darstellen (vgl. VwGH…
…nicht der tatsächliche Sachverhalt maßgeblich war, sondern eine vorgefasste Einstellung. Zusammenfassung: Wir bestätigen neuerlich die Richtigkeit der von uns dargelegten Vorgänge und Umstände im Zusammenhang mit den Unternehmensanteilen der HW Holding. Die Anschauungen der Bp sind Ausdruck jener Unrechtsvermutung, die dann im Ergebnis der Bp…
…erforderlich. Subjektive Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist eine auf Vorteilsgewährung gerichtete Willensentscheidung der Körperschaft, wobei sich die Absicht der Vorteilsgewährung schlüssig aus den Umständen des Falles ergeben kann, was etwa auch dann zu unterstellen ist, wenn die Gesellschaft nach Kenntnis des vom Gesellschafter in…
…B. in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer der R-GmbH bei Eingehen der Leistungsbeziehungen zur A-KEG und der M-GmbH davon Kenntnis gehabt hätte, dass diese Firmen entsprechend ihrer vorgefassten Absicht die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht entrichten würden oder sich vorsätzlich außer Stande setzen würden, diese…
…mein Klient den sich aus dem Prüfungsauftrag ergebenden Verpflichtungen (zB Duldungs- und Beistellungspflichten gem. § 141 BAO) nicht nachgekommen und damit Zwangsstrafen riskiert. Diese Ansicht verstößt jedoch klar gegen den Wortlaut des Gesetzes, denn damit wird jedenfalls das abgesonderte Rechtsmittelverbot "ad adsurdum" geführt (vgl. Ritz, BAO…
…eine Außenprüfung durchgeführt. Vor Abschluss der Außenprüfung begründete der Bf. seine Absicht betreffend Schenkung des Vermietungsobjektes in einer Eingabe vom 9.03.2011: Mit Kaufvertrag vom 1.12.2005 habe er die Liegenschaft Strasse erworben. Bei dieser Liegenschaft handle es sich um ein reines Vermietungsobjekt…
…darauf verwiesen, dass keine dienstnehmerähnliche Tätigkeit der Geschäftsführer vorliegt und daher keine Beitragspflicht entsteht. Die Abhaltung einer Schlußbesprechung ist sinnlos, da aus dem Verhalten des Prüforgans eine vorgefasste Meinung zu erkennen ist, sodass ein sachdienliches Gespräch nicht zielführend ist." Vom Prüfungsorgan wurde am 8. Oktober…
…mit kleinen Unterbrechungen Notstandshilfe bezogen habe. Laut einem Ersuchen um Ausstellung einer Bewohnerparkkarte habe die Tochter der Bw. ihren Hauptwohnsitz seit 2002 in Linz. Entgegen der Ansicht der Bw. sei nicht in jedem Fall ein Konsultationsverfahren nach dem DBA einzuleiten. Diese Verfahren sollen Fragen von…
…der Ansicht, dass für das Objekt: G Liebhaberei vorliege. Anlässlich der vorangegangenen Besprechungen habe das Finanzamt nur die Möglichkeit der Unterstellung einer Liebhaberei kundgetan. Auch sei die Behauptung des Finanzamtes unrichtig, dass die Liebhabereibeurteilung dieses Objekt "einvernehmlich" anerkannt worden sei. Auf Grund der vorgefassten Meinung…
…Gewerbebehörde angemeldet ist. Ob und inwieweit dieses Gewerbe tatsächlich ausgeübt wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Frage Sachbearbeiter: Wie sich schon aus Ihrer Antwort ergibt, ist eine sinnvolle Rekonstruierung der tatsächlichen Betriebsvorgänge nach Ansicht des Berufungssenates offensichtlich nur im Zusammenwirken mit der Bw. möglich. Die bezeichnete…
…der Familie, also auch E.L., gehörenden Liegenschaftsanteile in dieser oder einer gesondert zu errichtenden Immobilienstiftung zu vereinen. Im ersten Entwurf der Dokumente vom März 1995 sei die Absicht der Errichtung einer Unternehmens- und Immobilienstiftung eindeutig dokumentiert. Durch den Umstand, dass E.L. an den…
…zu prüfen und nachzuvollziehen. Nach Kontrolle meiner Online AV für 2009 finden sich hier tatsächlich 504,60 Euro als Sonderausgaben. Da ich weder absichtlich noch wissentlich diesen Betrag als Sonderausgaben eingegeben habe, dürfte es sich hier um einen Tipp- oder Übertragungsfehler handeln. Weiters wurde der…
…einer Rechnung iSd § 11 UStG ausgewiesen wurde, der Aussteller der Rechnungen entsprechend seiner vorgefassten Absicht die ausgewiesene Steuer nicht entrichtet oder sich vorsätzlich außer Stande gesetzt hat, die ausgewiesene Steuer zu entrichten und der Unternehmer bei eingehender Leistungsbeziehung davon Kenntnis hatte. Der Geschäftsführer der Bw…
…dass mittlerweile ein ausreichendes Kontrollsystem eingerichtet wurde, wodurch die Begehung dieser Taten seitdem vermieden wurde. Dass der Bf. die Taten nicht mit vorgefasster Absicht begangen habe, wird ihm auch seitens des Bundesfinanzgerichtes nicht unterstellt. Dennoch war ihm zwar nach wie vor lediglich fahrlässiges Verhalten anzulasten…
…begangen hat; 8. sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zur Tat hat hinreißen lassen; 9. die Tat mehr durch eine besonders verlockende Gelegenheit verleitet als mit vorgefasster Absicht begangen hat; 10. durch eine nicht auf Arbeitsscheu zurückzuführende drückende Notlage zur Tat bestimmt worden ist;…