…der Besteuerungsgrundlagen gesorgt hat und nach der Aktenlage auch relativ zeitnah, wenn auch nicht im Rahmen einer den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung im Sinne des § 29 Abs. 2 FinStrG, welche für eine strafbefreiende Selbstanzeige erforderlich gewesen wäre, eine Schadensgutmachung herbeigeführt hat. Zudem ist weiters mildernd zu…
…a FinStrG, die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen einer Selbstanzeige, seine finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit und die volle zeitnahe Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen Verhaltens über einen längeren Tatzeitraum an. Bei Berücksichtigung dieser Strafzumessungserwägungen und unter Einbeziehung der persönlichen Verhältnisse des Bw. und…
…sah der erkennende Berufungssenat als mildernd die finanzstrafbehördliche Unbescholtenheit des Bw., eine volle und zeitnahe Schadensgutmachung, die eigenständige Offenlegung der Besteuerungsgrundlagen im Rahmen von nicht strafbefreienden Selbstanzeigen sowie das Handeln aus einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage heraus an. Dem gegenüber steht kein Erschwerungsgrund. Ausgehend vom Umstand…
…tat- und schuldangemessen. Sie berücksichtigt einerseits die gravierend zu Gunsten des Bf.1 mildernd festgestellte zeitnahe volle Schadensgutmachung durch den unbescholtenen Bf.1 sowie sein uneigennütziges Handeln aus einer wirtschaftlichen Notlage heraus. Diese wichtigen Milderungsgründe und die derzeit eingeschränkte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bf. rechtfertigen nach…
…gesamten Aktenlage erscheint uns die Verhängung der Mindeststrafe als gerechtfertigt, da folgende Milderungsgründe die Erschwernisgründe bei weitem überwiegen: Geständnis und bisherige Unbescholtenheit, vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung (siehe Beilage ./I und ./2), umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes (siehe Beilage …
…im Verhältnis zu anderen in gleicher Lage befindlichen Abgabepflichtigen überdurchschnittlich bemüht war, seine von ihm eingestandenen steuerlichen Versäumnisse wieder nachzuholen und er (mit Hilfe seiner Familie) volle Schadensgutmachung geleistet hat und die Tat mit seinem bisherigen Verhalten in auffälligen Widerspruch steht, sowie auch die Tatsache…
…nicht erfolgt sei. Diesbezüglich sei Selbstanzeige erstattet worden, wobei jedoch eine sofortige volle Schadensgutmachung wegen der angespannten wirtschaftlichen Lage des Unternehmens nicht möglich gewesen sei. Demzufolge seien zunächst für ein Jahr monatliche Rückzahlungsraten in der Höhe von € 10.000,00 angeboten worden, woraus sich…
…sie jedenfalls angemessen seien. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen. Auch der Gedanke der Generalprävention sei zu berücksichtigen, weshalb aufgrund der stark…
…sie jedenfalls angemessen seien. Als erschwerend sei kein Umstand zu werten gewesen. Als mildernd sei die verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit sowie die umgehende Schadensgutmachung in vollem Umfang durch zeitnahe Entrichtung der Gebrauchsabgabe zu werten gewesen. Auch der Gedanke der Generalprävention sei zu berücksichtigen, weshalb aufgrund der stark…
…4, B-1 und B-3) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…3, B-4 und B-2) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…1, B-4 und B-3) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…3, B-4 und B-1) durchgeführten mündlichen Verhandlung wurde vorgebracht: Der Verteidiger trug die Beschwerde vor und beantragte wie dort. Ergänzend wurde ausgeführt, dass volle Schadensgutmachung geleistet worden sei, und legte dazu einen Kontoauszug, aus dem sich ein Guthaben von € 786,80 ergebe…
…detaillierte Jahreslohnkonten für die einzelnen Dienstnehmer und die Jahreslohnzettel; die Lohnkonten und Jahreslohnzettel seien erst im Zuge der Prüfung erstellt worden. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Beschuldigten und die volle Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen keinen Umstand. Gegen dieses…
…die nicht strafbefreienden Selbstanzeigen [oder anders: die nachträgliche Mitwirkung bzw. Offenlegung der strafrelevanten Selbstbemessungsabgaben], die volle Schadensgutmachung, sowie den Umstand, dass die Taten schon längere Zeit zurückliegen. Gegen dieses Erkenntnis des Erstsenates haben die Beschuldigten innerhalb offener Frist Berufung durch ihre Verteidigerin in Bezug auf…
…die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, die geständige Rechtfertigung der Bw., die volle Schadensgutmachung, ihr Handeln aus einer persönlichen und wirtschaftlichen Notlage heraus sowie das zwischenzeitige Wohlverhalten bei bereits länger zurückliegenden Tatzeiträumen. Dem gegenüber wurde als erschwerend der oftmalige Tatentschluss über einen längeren Tatzeitraum angesehen. Dazu ist auszuführen…
…1 StGB). Mildernd berücksichtigt wurden sowohl zu Gunsten des Beschuldigten als auch zu Gunsten des belangten Verbandes das umfassende Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit, die vollständige und zeitnahe Schadensgutmachung, die umfassende schriftliche Rechtfertigung als Beitrag zur Wahrheitsfindung, die schlechte wirtschaftliche Lage des Verbandes, das geringe Einkommen…
…über zahlreiche Immobilien in Österreich. Als erschwerend wurde im Straferkenntnis der Behörde kein Umstand gewertet, als mildernd die vollständige zeitnahe Schadensgutmachung. Der Beschuldigte ist nicht mehr verwaltungsstrafrechtlich unbescholten. Bei einem Gesamtverkürzungsbetrag von € 15.840,79 wurde nunmehr, da nicht wie angenommen 20 Taten vorliegen…
…vorgegangen werden. Einer weiteren Strafherabsetzung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten, bei Nichtvorliegen einer geständigen Rechtfertigung zur subjektiven Tatseite und bei nicht vollständig und zeitnah erfolgter Schadensgutmachung mit einer weiteren Strafmilderung vorzugehen. Die Kostenentscheidung beruht auf § 185 Abs. 1 lit…
…die volle Schadensgutmachung sowie die vom Bw. nicht verschuldete überlange Verfahrensdauer bis knapp an die Grenze der absoluten Verjährung der Strafbarkeit angesehen. Als erschwerend wurde kein Umstand angesehen. Die vom Bw. zeitnah erfolgte Schadensgutmachung und insbesonders die überlange Verfahrensdauer rechtfertigte nach Ansicht des UFS die…