…00 S vermindert. Dieser Umstand wurde seitens des Finanzamtes Perg bei der Berechnung der Aussetzungszinsen mit Bescheid vom 3. Mai 2000 nicht berücksichtigt. Die Bemessungsgrundlage der Aussetzungszinsen war daher um einen Betrag von 57.000,00 S bzw. in der Folge um die verminderten Aussetzungszinsen…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276) nicht aus. Wurde dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihren Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein. " Daraus ergibt sich…
…Abgabenbehörde zweiter Instanz (§ 276) nicht aus. Wurde dem Abgabepflichtigen für einen Abgabenbetrag sowohl Zahlungserleichterung als auch eine Aussetzung der Einhebung bewilligt, so tritt bis zum Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf der Zahlungsaufschub auf Grund der Aussetzung ein." Daraus ergibt sich, dass der Ablauf der…
…die bescheidmäßig festgesetzten angefallen. Als Zinsenbemessungsgrundlage wurde laut Berechnungsblatt nicht der gesamte einhebungsausgesetzt gewesene ESt-Betrag von 24.305,85 €, sondern durchgehend nur ein verminderter Abgabenbetrag von 2.277,28 € zugrunde gelegt. Damit hat das Finanzamt dem Umstand Rechnung getragen, dass es infolge…
…März 2002 bis 8. Jänner 2003) als Bemessungsgrundlage nicht der aussetzungsantragsbetroffene und tatsächlich ausgesetzte ESt-Betrag 1999 von 14.982,52 €, sondern nur ein verminderter Abgabenbetrag von 2.120,81 € zu Grunde gelegt. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es für ESt…
…9) Am 17.11.2014 wurden die vom BFG mittels des Erkenntnisses vom 6.11.2014, RV/5101349/2008, gegenüber den angefochtenen Bescheiden vermindert festgesetzten Abgabenbeträge, sohin auch jener die Körperschaftsteuer für 2006 betreffend, seitens des Finanzamts auf dem Abgabenkonto der Bf verbucht. (10) Mit…
…Festsetzung von Anspruchszinsen 2007 (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid mit einem Abgabenbetrag an Anspruchszinsen 2007 in Höhe von € 572,52 bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 31. März 2009 wurden die Anspruchszinsen…
…sohin mit einem Abgabenbetrag iHv 37.100,00. Auf Grund des festgesetzten und des mit € 28.000,00 selbstberechneten Betrages reduziert sich die Nachforderung auf € 9.100,00 (statt bisher € 18.795,03). Das darüber hinausgehende Beschwerdebegehren wird als unbegründet abgewiesen. II…
…genannten Bescheides wirksam. Mit Ablauf des Zeitraumes des Abs. 2 dritter Satz sind noch nicht verrechnete und nicht bereits gutgeschriebene Anzahlungen gutzuschreiben. (4) Die Bemessungsgrundlage für Anspruchszinsen zu Lasten des Abgabepflichtigen (Nachforderungszinsen) wird durch Anzahlungen in ihrer jeweils maßgeblichen Höhe vermindert. Anzahlungen (Abs. 3) mindern…
…2013 vorgenommen worden sei. Insoweit liege auch kein Differenzbetrag im Sinne des § 205 BAO vor, der aus der Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder einem bisher festgesetzt gewesenen Abgabenbetrag resultieren würde. Es hätte somit auch nicht die geringste Veranlassung für die Bf bestanden, gemäß § 205 Abs 3…
…Beschwerde wird insoweit Folge gegeben, dass die Haftungsinanspruchnahme auf folgende um die bezahlte Quote verminderte Abgabenschuldigkeit eingeschränkt wird: | Abgabenart | Zeitraum | Betrag in € | L | 4/2004 | 29.020,24 Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Februar 2000, für KESt 1991 jedoch wegen Teilentrichtung vom 22. Februar 2000 (1,-- S) bloß auf verminderter Bemessungsgrundlage von 533.412,-- S. Am 22. März 2000 erhob Dr. C als steuerlicher Vertreter der Gesellschaft gegen die Kapitalertragsteuerbescheide 1991 bis 1995, die Körperschaftsteuerbescheide 1991 bis 1995…
…bedingenden) Abgabenfestsetzung erweist, ein jeweils neu zu erlassender Gutschriftszinsenbescheid die Belastung mit Nachforderungszinsen egalisiert. Der bei allfälliger Stattgabe der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide errechnete Abgabenbetrag löst (unter der Voraussetzung, dass der Unterschiedsbetrag mehr als € 50,00 beträgt) somit einen Gutschriftszinsenbescheid aus, der bei Gesamtbetrachtung…
…Gutschriftszinsen- bzw. Nachforderungsbescheid die Belastung mit Gutschrifts- und Nachforderungszinsen nach dem Willen des Gesetzgebers egalisiert. Der bei allfälliger Stattgabe der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid errechnete Abgabenbetrag löst (unter der Voraussetzung, dass der Unterschiedsbetrag mehr als € 50,00 beträgt) somit einen Gutschriftszinsenbescheid aus, der bei…
…Gutschriftszinsen- bzw. Nachforderungsbescheid die Belastung mit Gutschrifts- und Nachforderungszinsen nach dem Willen des Gesetzgebers egalisiert. Der bei allfälliger Stattgabe der Berufung gegen den Körperschaftsteuerbescheid errechnete Abgabenbetrag löst (unter der Voraussetzung, dass der Unterschiedsbetrag mehr als € 50,00 beträgt) somit einen Gutschriftszinsenbescheid aus, der bei…
…Körperschaftsteuerbescheid 2002 wurde mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. September 2004 der Körperschaftsteuerbescheid 2002 geändert und der Abgabenbetrag mit 63.892,21 € statt bisher 65.626,77 € festgesetzt. Dadurch erfolgte zwar eine Abgabengutschrift in Höhe von 1.734,56 €…
…der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 11. Dezember 2002 wurde die Einkommensteuer 2000 mit € 988,57 festgesetzt. Dieser Abgabenbetrag wurde mit Bescheid vom 20. Dezember 2002 gemäß § 293 BAO auf € 1.080,14 berichtigt. Mit Bescheid vom 16. Dezember 2002 setzte…
…Umstand ohnedies mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung zu tragen ist. Die bei Erledigung der Berufung gegen die Einkommensteuerbescheide 2009 und 2010 allenfalls neu zu errechnenden Abgabenbeträge lösen somit unter der Voraussetzung, dass der Betrag der Zinsanpassung jeweils € 50,00 übersteigt…
…Bescheid gemäß § 201 Abs. 2 Z 2 BAO vornehmen. Der Schriftsatz enthält dann eine über die angeführten Zeiträume quartalsmäßig gegliederte Auflistung der zu viel bezahlten Abgabenbeträge, in Summe € 112.443,00. Dieser Betrag wäre nunmehr zurückzuzahlen zuzüglich von 4 % Zinsen in analoger Anwendung von §…
… 201 Abs. 2 Z 3 BAO vornehmen möge. Der Schriftsatz enthält dann eine über das erste Halbjahr 2010 quartalsmäßig gegliederte Auflistung der zu viel bezahlten Abgabenbeträge, in Summe € 76.202,00. Dieser Betrag wäre nunmehr zurückzuzahlen zuzüglich von 4 % Zinsen in analoger Anwendung von…