…3 Abs. 2 DBA-CSSR abgestützten) Auslegung fest, derzufolge der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischen Recht (unter Berücksichtigung der Bilanzbündeltheorie) zu bestimmen ist. Sollte sich allerdings erweisen, dass diese Auslegung für Steuerumgehungszwecke, insbesondere…
…beurteilen. Gewinnanteile, die ein in Österreich ansässiger und somit unbeschränkt einkommen(körperschaft)steuerpflichtiger Gesellschafter aus seiner Beteiligung an einer ausländischen Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) bezieht, sind nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften des österreichischen Einkommensteuerrechts in die inländische Einkommen(Körperschaftsteuer)bemessungsgrundlage des österreichischen Gesellschafters einzubeziehen, sofern Österreich mit…
…bei inländischer "kuponauszahlender Stelle" im Sinn des § 95 Abs. 3 EStG) kommt es zu einer KESt-Finalbesteuerung in Österreich. Liegt kein ausländischer Kapitalanlagefonds vor, dann findet bei einer vermögensverwaltenden ausländischen Personengesellschaft - im wesentlichen wie im Fall des ausländischen Kapitalanlagefonds - ebenfalls ein steuerlicher Durchgriff auf die…
…wie die jeweils vergleichbaren inländischen Gesellschaftsformen (siehe in diesem Sinn Z 13 des Berichtes). Die Untersuchungsergebnisse des Berichtes beruhen durchwegs auf dem Prinzip, daß den DBA-Partnerstaaten diese Vorgangsweise durch Doppelbesteuerungsabkommen nicht verwehrt wird. Die Behandlung der Personengesellschaft in den USA als Körperschaft vermag daher…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z.B. EAS.303…
…3 Abs. 2 DBA-CSSR abgestützten) Auslegung fest, derzufolge der den tschechischen Betriebstätten der Personengesellschaften zuzurechnende und in Österreich von der Besteuerung freizustellende Gewinnanteil nach österreichischem inländischem Recht (unter Berücksichtigung der Bilanzbündeltheorie) zu bestimmen ist. Sollte sich allerdings erweisen, dass diese Auslegung für Steuerumgehungszwecke, insbesondere…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (zB EAS 303, 493)…
…ihrer Gesellschafter in dem ausländischen Staat. Daher wurde zB in EAS 303 eine ungarische KG als Personengesellschaft eingestuft, obwohl Ungarn diese Personengesellschaft als Körperschaft besteuert. Ob eine ausländische Gesellschaft mit einer inländischen Kapitalgesellschaft oder mit einer inländischen Personengesellschaft vergleichbar ist, muss im Zweifel im Rahmen…
…ankommt, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ist eine ausländische Gesellschaft hinsichtlich ihres Aufbaues und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar, dann ist sie nach diesen Grundsätzen in Österreich als Personengesellschaft zu behandeln (z.B. EAS 303…
…Art einer Personengesellschaft erfolgt ist. Würde unter solchen Gegebenheiten auf österreichischer Seite eine LLC als Körperschaft behandelt werden, könnte dies im Verhältnis zu den USA zu einer grenzüberschreitenden steuerlichen Konfliktsituation führen. Die Frage, ob eine amerikanische LLC möglicherweise doch mit einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist…
…corporation" errichtet wird, spricht wohl für ihre Behandlung als Körperschaft auch im Geltungsbereich der österreichischen Steuerrechtsordnung und damit auch für Belange der Anwendung des DBA-USA. Allerdings wird nach den hier vorliegenden Unterlagen eine LLC in den USA dann steuerlich als Personengesellschaft behandelt, wenn ihr…
…ausländischen Partner eine Werbeagentur in Florida, an der er zu 49% beteiligt ist, und wird die Agentur in der einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbaren Rechtsform einer Limited Liability Company betrieben, dann unterliegen die Gewinnanteile des österreichischen Partners der österreichischen Einkommensbesteuerung. Die den Gewinnanteil belastende US-Einkommensteuer…
Eine ausländische Gesellschaft ist einer inländischen Kapitalgesellschaft vergleichbar, wenn sie aus dem Blickwinkel des österreichischen Gesellschaftsrechts die Wesensmerkmale einer inländischen Kapitalgesellschaft aufweist; hiezu gehören nach Auffassung des Kommentars Wiesner-Schneider-Spanbauer-Kohler KStG 1988 (Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung…
…überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die tschechische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters einer tschechischen Kommanditgesellschaft nach österreichischem inländischen Recht bereits im Jahr ihres Entstehens der steuerlichen Erfassung…
…österreichischen Aktien erwirbt, so kann hiedurch nicht die Anwendbarkeit des DBA-USA/Österreich erwirkt werden, da viel dafür spricht, dass die US-Partnership einer österreichischen Personengesellschaft vergleichbar ist, so dass die österreichischen Dividendeneinkünfte nicht der Partnership, sondern dem dahinter stehenden Investor (d.i. dem japanischen…
…Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die niederländische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden Gesellschafters einer offenen niederländischen C.V. nach österreichischem inländischen Recht bereits im Jahr ihres Entstehens der steuerlichen…
…eine betriebliche Tätigkeit in der Werbebranche. Nach dem Typenvergleich wird die k.s. in Österreich als transparente, eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform angesehen. Die Rechtsform der k.s. entspricht der einer österreichischen GmbH & Co KG. Die Ehegatten waren an der k.s. als Kommanditisten beteiligt…
…betrieben. Als Gesellschaftsform wird "Personengemeinschaft" und als "Vertretungsbefugter" anstelle bisher D nunmehr der Bf angeführt. Laut Einsichtnahme in das Firmenbuch existiert weder eine "eingetragene Personengesellschaft" noch eine Kapitalgesellschaft mit Namen "AA". Der Betrieb war bisher ein Viehhandelsstall mit Schlachtstätte und wird zwecks Schafhaltung bzw. Ausbau…
…dass die Bf. mit einer inländischen Körperschaft vergleichbar und damit intransparent ist, legte sich aber nicht auf eine inländische Gesellschaftsform fest. Es bezeichnete die Einkünfte auch in den hier strittigen Jahren 2010 und 2011 als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ging in der Berufungsvorentscheidung…
In Anlehnung an die Beurteilung im deutschen Betriebstättenerlass (siehe Anlage 2 in BStBl I 1999, 1076) wird eine slowakische kommanditná spolocnost (K.S.) als eine der Kommanditgesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform gewertet (Hinweis auch auf EAS 2694 und EAS 2783); dies ungeachtet des Umstandes, dass auf slowakischer…