Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1538
Als Körperschaft in den USA besteuerte Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/27-IV/4/99vom 18.10.1999
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine österreichische
Kapitalgesellschaft Anteile an einer US-Personengesellschaft, die nach der
"check the box-Regelung" in den USA nicht als Personengesellschaft, sondern als
US-Körperschaft besteuert wird, so geht hiedurch der österreichische
Besteuerungsanspruch an den anteiligen Einkünften dieser US-Gesellschaft
nicht verloren. Dem jüngst veröffentlichten OECD-Bericht "The
Application of the OECD-Model Tax Convention to Partnerships" liegt die Annahme
zugrunde, daß ausländische Gesellschaften im allgemeinen nach dem
Typenvergleich steuerlich so behandelt werden, wie die jeweils vergleichbaren
inländischen Gesellschaftsformen (siehe in diesem Sinn Z 13 des Berichtes).
Die Untersuchungsergebnisse des Berichtes beruhen durchwegs auf dem Prinzip,
daß den DBA-Partnerstaaten diese Vorgangsweise durch
Doppelbesteuerungsabkommen nicht verwehrt wird. Die Behandlung der
Personengesellschaft in den USA als Körperschaft vermag daher keine
Abschirmwirkung vor einer Einbeziehung ihrer Einkünfte in die
österreichische Besteuerungsgrundlage des österreichischen
Gesellschafters zu entfalten; dies gilt auch für - nach
österreichischem Recht ermittelte - Verlustanteile der US-Gesellschaft.
18. Oktober
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 185 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/27-IV/4/99
- Stammnummer
- 2790
- Gültig
- 18.10.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF