…beurteilen und kann nicht generalisierend im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden. Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet…
…keine Anhaltspunkte finden, dass die Bf einen Einfluss auf Konditionen und Personen hatte. Es kann nicht zu Lasten der Bf gehen, wenn - möglicherweise - ungewöhnliche Gestaltungen gegeben sind, aber keine Indizien bestehen, die eine engere Verstrickung der Bf in die Veräußerungsgeschäfte plausibel machen. Eine nähere Involvierung…
…diese erst viele Jahre später an einen "endgültigen Erwerber" weiter zu verrechnen. Wie die AP zu Recht anmerkt, können derart ungewöhnliche Gestaltungen letztendlich nur im - vor allem durch die (direkten und indirekten) Beteiligungen des L. gegebenen - Naheverhältnis zwischen den Gesellschaften begründet werden. So war L…
…bzw. Vorziehen von Investitionen und Missbrauchsabwehr) als erreicht. Anders könnte das nur in Sonderfällen zu beurteilen sein, in denen Hinweise auf ungewöhnliche Gestaltungen oder Umgehungshandlungen vorliegen. 5 Rechtliche Würdigung Die Überprüfungs- und Änderungsbefugnis des Unabhängigen Finanzsenats beschränkt sich auf die "Sache". Sache ist die Angelegenheit…
…stiller Gesellschafter auf Grund der Gestaltungsmöglichkeiten der B GmbH bei den den wirtschaftlichen Erfolg tragenden Vereinbarungen der Geschäftsherrin nicht mit lukrativen Erträgen rechnen konnte. Daher sind die stillen Beteiligungen auch unter Hinweis auf die Angehörigenjudikatur abzulehnen, zumal derart ungewöhnliche Gestaltungen einem Fremdvergleich nicht Stand halten…
…stiller Gesellschafter auf Grund der Gestaltungsmöglichkeiten der B GmbH bei den den wirtschaftlichen Erfolg tragenden Vereinbarungen der Geschäftsherrin nicht mit lukrativen Erträgen rechnen konnte. Daher sind die stillen Beteiligungen auch unter Hinweis auf die Angehörigenjudikatur abzulehnen, zumal derart ungewöhnliche Gestaltungen einem Fremdvergleich nicht Stand halten…
…stiller Gesellschafter auf Grund der Gestaltungsmöglichkeiten der Bw. und ihres Alleingesellschafters bei den den wirtschaftlichen Erfolg tragenden Vereinbarungen nicht mit lukrativen Erträgen rechnen konnte. Daher sind die stillen Beteiligungen auch unter Hinweis auf die Angehörigenjudikatur abzulehnen, zumal derart ungewöhnliche Gestaltungen in ihrer Gesamtheit einem Fremdvergleich…
…auch in dem hier vorliegenden Tatbestand, bieten die Regelungen über die verdeckte Ausschüttung eine ausreichende Grundlage ungewöhnliche oder verzerrende Gestaltungen von Rechtsbeziehungen einer gleichmäßigen Besteuerung zuzuführen. Wenn Rechtsbeziehungen zwischen den Gesellschaftern und der Kapitalgesellschaften unter fremdüblichen Bedingungen abgeschlossen werden, bleibt auch kein Raum für die…
…finde. Eine ungewöhnliche Gestaltung werde nicht als Missbrauch klassifiziert, wenn für sie außersteuerliche Gründe vorlägen. Dies könnten betriebswirtschaftliche, mietrechtliche, zivilrechtliche oder sozialversicherungsrechtliche Gründe sein. Für die Bw. bestünden eine Reihe von außersteuerlichen Gründen, welche zur gewählten Gestaltung geführt hätten. Es gebe Überlegungen der Finanzverwaltung, wonach…
…einem zulässigen Leasinggeschäft auszugehen, das nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates solches nicht als ungewöhnliche und unangemessene Gestaltung zu beurteilen ist. Da die IZP unter Berücksichtigung der angeführten Gründe in der beantragten Höhe zusteht und somit auf dem Abgabenkonto gutzuschreiben gewesen wäre, war der angefochtene Bescheid…
…gleicher Weise anzustellen." Zum Gestaltungsmissbrauch hat der VwGH im Erkenntnis vom 21.9.2006, 2006/15/0236 festgestellt, dass ein solcher - rein theoretisch - vorliegen könnte, aber weder Leasingverträge noch Sale-and-lease-Back-Geschäfte als solche ungewöhnliche und unangemessene Gestaltungen sind. Gerade ein solches zulässiges…
…liegende Möglichkeit für eine familiäre Hilfe eine Darlehensgewährung mit entsprechender Absicherung für den Darlehensgeber gewesen. Statt dessen hat man die nach Ansicht des Referenten ungewöhnliche und auch tatsächlich nicht durchgeführte Gestaltung gewählt, nach der der Bw durch An- und Verkauf von Schotter Unternehmereigenschaft erwerben und…
…keine Anerkennung finden. Im gegenständlichen Fall wurde der Anforderung der zeitnahen Publizität nicht nachgekommen, und die behauptete Treuhandschaft wurde auch keiner anderen Behörde angezeigt. Zudem ist es ungewöhnlich, dass die Existenz einer Treuhandvereinbarung erst zwölf Jahre später bekanntgegeben wird. Ein weiterer wesentlicher Aspekt, welcher zu…
…hinausgehende) Gesamtgestaltung missbräuchlich erfolgte. Das Finanzamt ist nämlich davon ausgegangen, dass Missbrauch vorliege und die Gestaltung deshalb ungewöhnlich und unangemessen und auf die alleinige Erzielung eines Steuervorteiles gerichtet gewesen sei, weil der Ehegatte der Bw das Bestandsobjekt zur Berufsausübung benötigt habe, weil er die Anschaffung…
…Dreierbeziehung vor. Die Rückzahlungspflicht treffe einen anderen - den Leasingnehmer - als den Empfänger der Kreditvaluta. Es wäre daher Aufgabe der Behörde gewesen, diese sehr ungewöhnliche Konstellation durch konkrete Beweisergebnisse abzusichern. Weit schwerer wiegten die umsatzsteuerlichen Zweifel. Schließlich sei ein Kreditgeschäft eine unecht befreite sonstige Leistung. Demgegenüber…
…der steuerlichen Bemessungsgrundlage als nationale Maßnahme zur Bekämpfung der Steuerflucht rechtfertigen, wenn im betreffenden EU-Mitgliedstaat nur allgemeine Missbrauchsabwehrvorschriften (GAAR) gelten, die selbst keine eindeutigen gesetzlichen Kriterien für die Abgrenzung von rein künstlichen Gestaltungen definieren, und es keine zusätzlichen spezifischen gesetzlichen Missbrauchsabwehrvorschriften gibt, die gewährleisten…
…von der Gestaltung der Vertragsparteien abzugehen (VwGH 6.11.1991, 89/13/0093). Die Nutzung gesetzlich eingeräumter Gestaltungsspielräume ist grundsätzlich erlaubte Rechtsausübung. Die Steuerrechtsgestaltung wird aber zum Missbrauch, wenn ungewöhnliche Rechtshandlungen ausschließlich deshalb vorgenommen werden - um in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Gestaltungsspielraum gebenden Norm…
…Forderungen zu unterlassen. Ohne gegen Denkgesetze zu verstoßen, könne die Behörde deshalb davon ausgehen, dass die ungewöhnliche Gestaltung der Geschäftsbeziehungen gesetzt wurde, um die österreichischen Behörden hinsichtlich des wahren beabsichtigten Zweckes zu täuschen, nämlich der Absicht ein Vorsteuerguthaben zu erzielen in dem Wissen, dass der…
…der verfahrensgegenständlichen Regelung mit der Geschäftsführung der Bf. befasst. Ein Missbrauch ist jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auszuschließen, wenn für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe angeführt werden können (vgl zB VwGH 25.9.2002, 97/13/0175; VwGH 30.4.2003…
…der verfahrensgegenständlichen Regelung mit der Geschäftsführung der Bf. befasst. Ein Missbrauch ist jedoch nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auszuschließen, wenn für eine - wenn auch ungewöhnliche - Gestaltung beachtliche außersteuerliche Gründe angeführt werden können (vgl zB VwGH 25.9.2002, 97/13/0175; VwGH 30.4.2003…