…vormaligen steuerlichen Vertreters, von Anfang an die Absicht bestanden habe, aus den An- und Verkäufen der Immobilien Gewinne zu erzielen. Bezüglich der ungeklärten Bareinzahlungen könnten keine Nachweise mehr erbracht werden, weil diese Belege nicht mehr auffindbar wären bzw. auch Belege vernichtet worden seien, da die…
Zinsenbescheide setzen nicht die materielle Richtigkeit des Stammabgabenbescheides, wohl aber einen solchen Bescheid voraus. Diese Bescheide sind daher auch nicht mit der Begründung anfechtbar, dass die Bescheide ersatzlos aufzuheben seien oder dass über die bereits vorgeschriebenen Steuerbeträge hinaus weitere Beträge nicht vorzuschreiben wären bzw. die…
…31. Dezember 1996 sei noch eine Restforderung an die T.AG von 224.973 S enthalten, welche mit 6. März 1997 auf Grund einer Bareinzahlung in der genannten Höhe ausgebucht worden sei. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 16. Dezember 1998 habe der Geschäftsführer der Bw. ausgeführt…
…sei daher den Einnahmen hinzuzurechnen. Es seien steuerpflichtige Einnahmen von 15.456,29 Euro (Details laut Beilage) erklärt worden. Die Steuererklärung sei um bisher unberücksichtigte Versicherungsvergütungen von 4.900 Euro zu korrigieren. Als ungeklärte Bankeinzahlungen habe die Abgabenbehörde 8.600 Euro festgestellt. - Wie oben ausgeführt…
…Einnahmen vergleichbar jener für das Jahr 2002 auch für die Jahre 2003 bis 2004 vorzulegen. Vorhaltbeantwortung Die Steuervertretung des Bf. beantwortete den Vorhalt wie folgt: „Ungeklärte Bareinzahlungen“ Nach dem Erörterungstermin seien noch folgende Beträge strittig: 2002: 41.285,12 Euro; 2003: 72.825,03 Euro…
…und 39. Kalenderwoche lediglich 1530,00 € vom Bankkonto behoben. Zudem erfolgten ungeklärte Bareinzahlungen im Jahre 2006 von € 7000. 2007: Im Jahre 2007 wurden insgesamt nur 1250,00 € vom Bankkonto behoben. 2008: Zwischen der 20. und der 36. Kalenderwoche wurden nur € 1320…
…für die BP ungeklärt) 2008: Zwischen der 17. und der 31. Kalenderwoche wurden nur € 100,-- bar behoben. Zwischen der 38. und der 53. Kalenderwoche wurden ebenfalls nur € 100 behoben. Die gesamten Barauszahlungen 2008 belaufen sich auf € 2620,-. Die Bareinzahlungen zwischen der 35…
…05.2014, 2004/13/0059) fehlten Ansätze für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung. Die Ausleihungen an die PPAG seien erstmals 2005 mit dem arithmetischen Mittel von 3% verzinst worden. Ungeklärte Bareinzahlungen Nach dem Erörterungstermin seien noch folgende Beträge strittig: 2002: 41,285,12 Euro; 2003…
…dass der Bf. Barzahlungen entgegengenommen hat, sind - auch nach Berücksichtigung seiner Argumente - noch ungeklärte Bareinzahlungen aus den Jahren 2018 in Höhe von € 41.280 und 2019 in Höhe von € 17.923 (s. E-Mail der Teamleiterin an den Bf. vom 10.02.2021…
…entsprechende Anfrage übermittelter Kontobelege wurde weiters festgestellt, dass dieser 2003 weitere Honorare für sogenannte "Hilfstätigkeiten" (Ausbau eines Vereinslokales; Hilfe nach einem Hochwasserschaden) erhalten habe und wurden darüber hinaus auch noch weitere ungeklärte Bareinzahlungen zu Gunsten des Bw. konstatiert. Nach Aufforderung zu einer diesbezüglichen Stellungnahme bzw…
…Der Unabhängige Finanzsenat geht daher davon aus, dass die für den Ankauf von Wertpapieren vorhandenen Mittel (€ 116.438,48 entspricht 1.602.228,42 ATS), die zum Teil durch ungeklärte Bareinzahlungen auf das Konto des Bw. finanziert wurden, aus der Tätigkeit als Chiropraktiker stammen…
…wurde, wurde festgestellt, dass auf diesem Konto weitere ungeklärte Vermögenszugänge (Bareinzahlungen) in Höhe von rund ATS 1.007.000,00 im Jahre 2000 und ATS 270.000,00 im Jahre 2001 verbucht waren. Bei den Abhebungen von diesem Privatkonto handelt es sich durchwegs um Kleinbeträge…
…auf das Bankkonto der Bf getätigten Einzahlungen in der Höhe von 98.000 Euro um einen ungeklärten Vermögenszuwachs handelt und der steuerlichen Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen ist. Der gegenständlich in Frage stehende Vermögenszuwachs wurde im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung für den Zeitraum 1-11/2017 seitens der Behörde…
…ob dem Bf. (restlich) EUR 200.000,00 ungeklärte Vermögenszuwächse zugeflossen sind und dieser Umstand sowohl in der Einkommensteuer, als auch in der Umsatzsteuer zu berücksichtigen ist. Der Beschwerdeführer (im Folgenden "Bf.") brachte seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 am 29.03.2018 elektronisch mittels…
…ungeklärten Einlagen führt die BP aus, dass für die merklichen Einzahlungen auf das betriebliche Bankkonto die Mittelherkunft und der Zahlungsgrund nicht nachgewiesen werden könne. Der Vermögenszuwachs von S 8.601.000 ergäbe sich aus Eingängen der TIL iHv S 4.195.000 und aus Bareinzahlungen…
Konkret lässt sich das beispielweise am *Bank1*-Sparbuch Nr. *K04** veranschaulichen: Hier gibt es etwa Bareinzahlungen am 8.7.2005 in Höhe von 8.000 Euro, am 29.7.2005 in Höhe von 13.000 Euro, am 3.8.2005 in Höhe von 4.000…
…Das bedeutet aber nur, dass die Behörde des Nachweises der konkreten Geschäfte enthoben ist. Keine rechtliche Grundlage bietet die Bestimmung des § 184 BAO der Abgabenbehörde hingegen dafür, ungeklärte Beträge einer Einkunftsart zuzuordnen, deren Vorliegen nicht festzustellen war (vgl. das hg. Erkenntnis vom 26. Mai 1993…
…Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit dem gegenständlichen Vorlageantrag wurde die Beschwerde auf die nach einer Außenprüfung ergangen Einkommensteuerbescheide eingeschränkt. Dabei wurden bei dem im Bereich EDV-Dienstleistungen tätigen Beschwerdeführer ***Bf *** unter anderem ungeklärte Vermögenszuwächse festgestellt, weshalb mittels Vermögensdeckungsrechnung eine Schätzung der Einkünfte vorgenommen wurde (vgl. Tz…
…zuletzt mit E-Mail-Schreiben vom 23.5.2019) aufgefordert, die auf seinen Kontoauszügen aufscheinenden Eigenerläge (Bareinzahlungen) und Bankeingänge (Überweisungen) aufzuklären und deren Herkunft belegmäßig nachzuweisen, widrigenfalls die ungeklärten Eingänge als Geschäftsführerbezüge betrachtet und der Einkommensteuer unterzogen werden. Hinsichtlich dieser Einzahlungen räumt der Beschwerdeführer ein…
…der Höhe der getätigten Bareinzahlungen unglaubwürdig und werden als reine Schutzbehauptungen angesehen. Die Ausführungen in der Beschwerde, dass die Behörde die "ungeklärten Barabhebungen" nicht dahingehend untersucht habe, ob nicht diese Barabhebungen durch spätere Bareinzahlungen zu einer mehrfachen Berücksichtigung ein und desselben Betrages geführt habe vermögen…