…greifen kann. Zum Anderen ist, entgegen dem Dafürhalten des Bw, Gegenstand der schenkungssteuerlichen Betrachtung nicht etwa die Übertragung zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaftshälfte, sondern vielmehr die vereinbarte Zuwendung des unentgeltlichen Nutzungsrechtes, welche nach obigen Ausführungen zweifelsfrei der Schenkungssteuer unterliegt. Dem Umstand, dass der…
…lebenslanges und unentgeltliches Nutzungsrecht an den Liegenschaften EZ-2 und EZ-3 KG-x das bedungene Entgelt für die nunmehrige Einräumung einer Dienstbarkeit an den 185/2059 Anteilen der Liegenschaft EZ-1 verbunden mit Wohnungseigentum an top-x dar. Der Verzicht auf dieses Nutzungsrecht ist…
…seitens der Mieterin ein unentgeltliches Nutzungsrecht an einem Zimmer der vermieteten Wohnung mit allen Nebenräumen eingeräumt, worüber der Bf. unbeschränkt verfügen konnte. Der Umstand, dass der Bf. während des gesamten Zeitraumes der Vermietung (1.8.2015 bis 31.7.2018) ein Nutzungsrecht an einem Zimmer…
…Bauern bezahlte Sozialversicherungsbeiträge, Pachtaufwendungen für die Fremdpachtungen nachzureichen. Die Bw. teilte in ihrem Schreiben vom August 2003 mit, dass sie aufgrund des Vertrages nach ihrer Ansicht über ein unentgeltliches Nutzungsrecht verfüge, welches sie jedoch nicht berechtige, in die Eigentumsrechte ihres Vaters einzugreifen. Sie dürfe selbstverständlich…
…wie lange dem Nutzungsberechtigten die Nutzung eingeräumt ist, Berücksichtigung bei der Bemessung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer iSd § 7 EStG (vgl. VwGH 19.3.2002, 99/14/0286). Bauliche Investitionen stellen sohin, auch wenn nur ein unentgeltliches Nutzungsrecht am Grundstück eingeräumt wurde und nicht ein gesichertes Nutzungsrecht…
…der X-GmbH und es liegt keine "Ausschüttung an der Wurzel" in Form einer Vollausschüttung vor (VwGH 14.10.2010, 2008/15/0178 iZm Porsche Cabrio). Dem Mieter kommt hier lediglich ein - unentgeltliches - Nutzungsrecht an diesen Wirtschaftsgütern zu. Da hinsichtlich von herkömmlichen, wenn auch hochwertigen…
…1. 1996, 95/13/0150). Nach den getroffenen Sachverhaltsfeststellungen wurde dem Bf von der Wohnungseigentümerin der Wohnung in *****Adresse_Stiefmutter***** im Beschwerdezeitraum ein unentgeltliches Nutzungsrecht an einem Zimmer samt Mitbenutzungsrecht gemeinsam genutzter Räume eingeräumt. Der Bf konnte hierüber auch jederzeit verfügen. Dieses Zimmer war auch…
…Allerdings ist ein abgeleitetes, unentgeltliches Nutzungsrecht für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung ausreichend (so u.a. UFS Graz RV/0240-G/08). Nach Ansicht des BFH kann auch in einer unentgeltlich überlassenen Wohnung ein eigener Hausstand geführt werden, sofern die Beteiligung an den übrigen Haushaltskosten…
…Tragung der laufenden Betriebskosten durch die Bw. ändert nichts daran, dass für die Überlassung des Nutzungsrechtes als solches kein Entgelt zwischen Mutter und Tochter vereinbart wurde. Im Vertrag ist ausdrücklich vom "unentgeltlichen Gebrauch" die Rede, woraus geschlossen wird, dass die Vertragsparteien selber die Tragung der…
…worden war, während ihr finanzieller Beitrag sich auf eine Beteiligung an den Strom- und Gaskosten der gemeinsam benutzten Wohnung beschränkt hatte. Für (Geschlechts)Partnerschaften hält demnach auch der VwGH ein abgeleitetes, unentgeltliches Nutzungsrecht am Familienwohnsitz für ausreichend. Das österreichische Höchstgericht gibt damit zu erkennen, dass…
…Bw. hier in Österreich in C. ein Haus erbaut, in dem für seine Person ein lebenslängliches, unentgeltliches Wohn- und Nutzungsrecht grundbücherlich einverleibt sei. Wegen der unsicheren Verhältnisse in Afrika habe der Bw. das Haus seinen beiden in Österreich lebenden Kindern vorsorglich überschrieben. Der Bw. komme…
…aus dem vorletzten Jahrhundert, in einfacher Holzbauweise errichtet, ohne "Freizeitwohnsitz-Widmung". Laut Vereinbarung von 27.9.2012 habe sich der Bf. das unentgeltliche Wohn- und Nutzungsrecht zurückbehalten, wobei die Erhaltung den neuen Eigentümer träfe. Aufgrund von Angebot und Nachfrage, der besonderen Vorliebe, dem besonderen Wert…
…6. für den Übergeber, di. am Zimmer Nr. 1 im Erdgeschoß im Ausmaß von 27,51 m², bewertet mit mtl. € 145. Das lebenslange, unentgeltliche Wohnrecht ist grundbücherlich sicherzustellen; e) Zahlung einer mtl. Leibrente an den Übergeber, geb. 1924, gem. Vertragspunkt 8., nämlich auf Lebenszeit…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts- somit ein Vertrag, wodurch jemand eine Sache unentgeltlich überlassen wird- sowie nach Z. 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte…
…über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört…
…beginnend ab 1. März 2008 und auf Lebzeiten das unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht eingeräumt. Alle mit der Vertragserrichtung ua. verbundenen Abgaben trägt der Bw. Vom Finanzamt wurde der monatliche Nutzwert mit € 500 geschätzt und der Kapitalwert des Nutzungsrechtes gemäß § 16 Bewertungsgesetz in Höhe von € 30…
… 3 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes jede Schenkung im Sinne des bürgerlichen Rechts- somit ein Vertrag, wodurch jemand eine Sache unentgeltlich überlassen wird- sowie nach Z. 2 dieser Bestimmung jede andere freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte…
…über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Weiters ist dazu zu sagen, dass nach Lehre und Rechtsprechung jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer auslöst, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes, wozu auch ein Wohnrecht gehört…
…da es über die Mitbenützung hinausgeht und daher auch über die Befriedigung der gewöhnlichen Wohnbedürfnisse. Auch nach Lehre und Rechtsprechung löst jede unentgeltliche Überlassung einer Wohnung Schenkungssteuer aus, soweit die unentgeltliche Überlassung nicht Teil einer Unterhaltspflicht ist. Davon ist jedoch die Einräumung eines dinglichen Nutzungsrechtes…
…als weitere Form der Entschädigung für die Überlassung des Grundstückes unentgeltlich und für sie frei verfügbar übertragen erhalte und dafür steuerpflichtig werde. Man übersehe schließlich auch den Hinweis in den EStR 2000 (Rz 126), wonach Gebäude auf fremdem Grund und Boden den Nutzungsberechtigten zuzurechnen seien…