…abzüglich Lebenserhaltungskosten und Veränderungen durch Zins- und Depotschwankungen gegenübergestellt. Der nicht nachvollziehbare Kapitalanstieg auf den Konten wurde von der Abgabenbehörde als unaufgeklärter Vermögenszuwachs hinzugerechnet. Die Konteneinschau lieferte folgende Ergebnisse: Barabhebung von € 70.000 am 21.01.2013 Vom Sparbuch Kto.Nr. ***Kto1*** wurde ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Lenneis und die weiteren Mitglieder Hofrat Franz Pischinger, Mag. Hannes Bogner und Manfred Obermüller über die Berufung der NP, 1190 Wien, ADR, vertreten durch Dr. Thomas Keppert, 1060 Wien, Theobaldgasse 17/11, vom 12. Jänner 2001…
…FF | | | 234.500,00 2,06 | Gesamt: | | S | | | 483.070,00 Zusammenfassung: | Ungeklärter Vermögenszuwachs | 1992 | 1993 | 1994 | 1995 | laut a) | 626.728,00 | 5.000.000,00 |…
…behaupteten Zahlungsfluss an die RM . Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist aber dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt (vgl. etwa VwGH vom 29…
…Vergangenheit keine Ergebnisse erzielte hatte, welche die Herkunft der Beträge rechtfertigen würden, einen unaufgeklärten Vermögenszuwachs bei der Bw. dar. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH rechtfertigt ein festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt. Wenn es dem Steuerpflichtigen…
…finanzieren. Der Unabhängige Finanzsenat hält es daher auf Basis der dargelegten Sach- und Rechtslage für gerechtfertigt, im Schätzungswege den unaufgeklärten Vermögenszuwachs in Höhe von 94.229,17 € zu Umsatz und Gewinn des Streitjahres hinzuzurechnen. Dies auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass es der Bw…
…dass die in Streit stehenden als Darlehen titulierten Beträge nicht von AP stammten. Diese stellen daher in Ermangelung weiterer Anhaltspunkte in Bezug auf die Herkunft dieser Mittel einen bislang nicht erfasst gebliebenen Vermögenszuwachs beim Bw. dar und sind daher steuerlich zu erfassen. Dennoch vermag der…
…Abgabepflichtigen, die Herkunft eines festgestellten Vermögens(zuwachses) nachzuweisen, stellt keine unzulässige Beweislastumkehr dar; vielmehr verpflichtet der Umstand des unaufgeklärten Vermögenszuwachses die Behörde zu Schätzung (VwGH 24.2.1993, 91/13/0198). Das Ziel der Schätzung muss dabei stets darauf gerichtet sein, diejenigen Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln…
…des Verwaltungsgerichtshofes ist dann, wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs…
…ist der vom Prüfer festgestellte Vermögenszuwachs ungeklärt geblieben. Das Finanzamt hat daher im Sinne der eingangs dargestellten Ausführungen gemäß § 184 Abs. 2 BAO diesen unaufgeklärten Vermögenszuwachs zu Recht als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen und den darin enthaltenen Nettobetrag als nicht erklärte Erlöse den erklärten Umsätzen hinzugerechnet…
…der Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Aufgrund der genannten Mängel war die Schätzungsbefugnis unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Verfahrens sehr wohl gegeben. Stoll führt aus: "Bleibt die Herkunft eines bestimmten Vermögens (unaufgeklärter Vermögenszuwachs) trotz Ausschöpfung aller Erkenntnismittel im Unklaren, kann selbst beim Anschein einer…
…Schutzbehauptung zu beurteilen. Ebenso der Sachverhalt, dass wiederum keine fremdübliche Vereinbarung betreffend Rückzahlungstermin und Sicherheiten getroffen wurden. Das vorgelegte Privatdarlehen hält somit einem Fremdvergleich insgesamt nicht stand und ist in freier Beweiswürdigung als unaufgeklärten Vermögenszuwachs zu beurteilen. Stellt sich somit die Frage, ob Gesellschaftereinlagen tatsächlich…
…Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einnahmen stammt; das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 BAO aus, wobei eine solche Schätzung in einer dem ungeklärten Vermögenszuwachs…
…Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Wenn in einem mängelfreien Verfahren ein Vermögenszuwachs festgestellt wird, den der Abgabepflichtige nicht aufklären kann, ist die Annahme gerechtfertigt, dass der unaufgeklärte Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften stammt. Das Vorliegen eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses löst diesfalls die Schätzungsbefugnis der Behörde nach …
…§ 184, S. 1927f). Nach stRspr des VwGH rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt. Dies gilt auch für den Fall, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen Quellen er seinen…
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nichteinbekannten Einkünften herrührt (vgl. ua. die hg. Erkenntnisse vom 16. September 1992, 90/13/0299, und vom 24. Februar 1993, 91/13/0198…
…0075). Nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.9.1995, Zl. 95/13/0132, rechtfertigt ein in einem mängelfreien Verfahren festgestellter unaufgeklärter Vermögenszuwachs die Annahme, dass die Vermehrung des Vermögens aus nicht einbekannten Einkünften herrührt. Gleiches gilt, wenn der Abgabepflichtige nicht aufzuklären vermag, aus welchen…
tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen möglichst nahe zu kommen. Zudem muss festgestellt werden, dass die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich frei steht. Die Schätzung nach der Methode des unaufgeklärten Vermögenszuwachses wie hier, wo sehr genau der Vermögenszuwachs ermittelt worden ist, muss als dem Finanzamt bzw der Bp…
…Mitarbeit der Ehegattin; 6.) Schätzung eines PKW-Privatanteiles, Kürzung von Reisekosten. Zur Frage eines unaufgeklärten Vermögenszuwachses (Tz 14 BP-Bericht) habe der Bw bereits von Anbeginn bestritten, dass es sich bei den mittels Schmierzettel festgehaltenen Notizen um eine Vermögensaufstellung gehandelt haben soll, und wiederholt darauf…
…Februar 2007 mitgeteilt, dass das Darlehen des Schwiegervaters den Bedingungen einer fremdüblichen Vereinbarung und Abwicklung nicht entspreche und daher ein entsprechender Betrag als unaufgeklärter Vermögenszuwachs aus nicht einbekannten Einkünften zugerechnet werde. Dazu hatte der Gatte der Bw am 20.Februar 2007 mitgeteilt, man habe sich…