…Commun de Placement" wird nicht nur nach § 42 InvFG 1993, sondern auch nach luxemburgischem Recht als transparenter Investmentfonds qualifiziert und wird daher nicht als im Sinn des österreichisch-luxemburgischen DBA als in Luxemburg ansässig angesehen. Dividenden- und Zinsenerträge, die ein solcher Fonds aus Österreich bezieht…
…1993 sind die inländischen Dividendenerträge - wie bei allen Einkünfte erzielenden Miteigentumsgemeinschaften - nach den allgemeinen Grundsätzen der Einkünftezurechnung den Anteilinhabern zuzurechnen, weil diese und nicht der transparente Investmentfonds Einkommensteuersubjekt sind. Eine Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit wird durch diese Zurechnung der Einkünfte nach allgemeinen steuerrechtlichen Grundsätzen nicht bewirkt…
…werden kann. Der Steuerpflichtige hat den Nachweis zu erbringen, dass die Kapitalertragsteuer ganz oder teilweise nicht angerechnet werden kann. Nach österreichischem Recht ist ein Investmentfonds kraft Gesetzes steuerlich transparent. Die aus den Kapitalanlagen des Fonds lukrierten Erträge werden daher nicht dem Fonds als Einkünfteempfänger, sondern…
…2013 beginnen, die Besteuerung ausländischer Investmentfonds den Vorgaben des Unionsrechts entsprechend neu geregelt worden ist. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 wurde dahingehend geändert, dass die investmentfondsspezifische transparente Besteuerungssystematik bei inländischen Kapitalanlagefonds - das sind OGAW und AIF - unabhängig von deren Rechtsform zur Anwendung kommt. Auch die…
…2) Abs. 1 gilt nicht für Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien im Sinne des § 42 des Immobilien-Investmentfondsgesetzes." Durch diese Gesetzesänderung kommt die investmentfondsspezifische transparente Besteuerungssystematik inländischer Kapitalanlagefonds - das sind OGAW und AIF - unabhängig von deren Rechtsform zur Anwendung. Auch die Besteuerung ausländischer Kapitalanlagefonds wurde im § 188…
…nur für Anleger mit einem entsprechend hohen Investitionsvolumen als praktikabel erweisen werden: Neben der üblichen Glaubhaftmachung des Prozentsatzes der in DBA-Ländern ansässigen Anteilsinhaber wäre in einem solchen besonderen Fall einerseits ein Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung der japanischen Investmentfonds erforderlich…
…Gebilde, welche aufsichtsrechtlich als Investmentfonds zu qualifizieren sind, im streitgegenständlichen Zeitraum jedenfalls der transparenten Fondsbesteuerung unterliegen, kann hier im Falle eines ausländischen Vehikels, welches nach dem Recht seines Heimatstaates aufsichtsrechtlich als Trust zu qualifizieren ist und lt. Ausführung des steuerlichen Vertreters ein transparentes Rechtssubjekt ist…
Nach österreichischem Recht unterliegen ausländische Investmentfonds hinsichtlich der aus Österreich zufließenden Dividendenerträgnisse keiner österreichischen Besteuerung; denn gemäß § 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der…
…iSd § 40 ImmoInvFG sind die Fondserträge wie bei den Investmentfonds den Anteilinhabern zuzurechnen. Aus der Sicht des innerstaatlichen Rechts wird daher auch ein Immobilienfonds als transparent gewertet. Rz 575: Auf der Ebene des Abkommensrechts können indessen Rechtsgebilde im Allgemeinen nur dann als transparent angesehen werden…
…Diese Entlastungsberechtigung steht unabhängig davon zu, ob der Investmentfonds als transparent oder als intransparent gewertet wird. Aus österreichischer Sicht würde ein transparenter Fonds die Entlastungsanspüche im Namen der Zertifikatsinhaber geltend machen. Hat daher ein französischer Investmentfonds mit in Frankreich und in Drittstaaten ansässigen Anlegern Investitionen…
…Gesellschaftsrechts und der in der Vergangenheit in Liechtenstein häufig gelebten Praxis der Kontrolle und Einflussnahme des Stifters mittels Mandatsvertrags werde die rechtliche Selbständigkeit der Stiftung oftmals angezweifelt und würden die Erträge dem in Österreich lebenden Stifter oder Begünstigten zugerechnet. Laut Bundesministerium für Finanzen würden transparente…
…bereits für das Vorliegen einer sogenannten transparenten Stiftung spreche. Unter Punkt 3 ST hielt der Prüfer der Meinung der Bw., derzufolge bei Wertverlusten von ausländischen Investmentfondsanteilen nach allgemeiner Auffassung und vernünftiger Lebenserfahrung kein Gewinn zu versteuern sein könne und daher die von der Finanzverwaltung vorgenommene…
…die Einkünfte möglich ist und gelebt wird, c) im Gegensatz zu "harten" Mandatsverträgen, welche keinen Spielraum für selbständiges Handeln des Stiftungsrates offen lassen und demnach zu Transparenz führen, "weiche" Mandatsverträge das Vermögen und die Einkünfte der Stiftung zurechnen, wenn der Stiftungsrat zum selbständigen Handeln befugt…
…entsprach. Die Meinung des steuerlichen Vertreters, derzufolge bei Wertverlusten von ausländischen Investmentfondsanteilen nach allgemeiner Auffassung und vernünftiger Lebenserfahrung kein Gewinn zu versteuern sein kann und daher die von der Finanzverwaltung vorgenommene pauschale Schätzung die Kriterien einer Schätzung im Sinn des § 184 BAO nicht erfülle und…
…Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der dem Investmentfonds - und in weiterer Folge den Anteilinhabern - zufließenden Erträge kommen. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind die zwischen den Staaten geschlossenen DBA sowie die entsprechenden…
…seinem Rückerstattungsantrag beilegen, um diesen günstigeren Steuersatz geltend machen zu können: Ansässigkeitsbescheinigungen seiner in Drittstaaten ansässigen Anteilinhaber, Nachweis über die im jeweiligen Drittstaat vorgenommene transparente Behandlung der ausländischen Investmentfonds sowie eine listenmäßige Erfassung der in den qualifizierten Drittstaaten mit günstigerem Steuersatz ansässigen Anteilinhaber, wobei in…
…Vergleichspaarbildung sämtliche in- und ausländische OGAW heranzuziehen sind). Unter diesem Aspekt ist daher schon gar nicht von einer Ungleichbehandlung auszugehen, weil auch inländische Gebilde, die aufsichtsrechtlich als Investmentfonds/OGAW qualifiziert werden - im streitgegenständlichen Zeitraum 2008-2012 - jedenfalls einer transparenten Fondsbesteuerung gem. § 40 InvFG 1993 bzw. …
…abhängig (vgl EAS 3044). Zudem wird die Antragstellerin für den über die DBA-Erstattung hinausgehenden antragsgegenständlichen Anspruch auf Erstattung von KESt, gestützt auf die Bestimmungen der Investmentfondsbesteuerung, steuerlich transparent und somit nicht antrags- und anspruchsberechtigt behandelt. Es müsse auf Grund des § 188 InvFG nach Ansicht…
Da die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds…
…Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Im Rahmen einer Selbstanzeige betreffend transparente liechtensteinische Stiftungskonstruktionen wurde seitens des (mittlerweile verstorbenen) Beschwerdeführers (Bf) auch die weitere - im nunmehrigen Verfahren strittige - Vermögensveranlagung ab 2008 offengelegt: Der Bf…