…zur Vermietung eines Kaufhausgebäudes und Prodinger, SWK 1997, S 593). Finden sich in einem zum Nachweis einer kürzeren technischen Nutzungsdauer eingebrachten Gutachten keine hinreichenden Aussagen über den Bauzustand, keine Feststellungen zur Qualität der Bauausführung oder zu allfälligen bereits bestehenden Schäden, etwa als Folge aufsteigender Feuchtigkeit…
…des Zeugen Ing.X. am 8. September 2011 ergab Folgendes: "Befragt, wie ich die technische Nutzungsdauer des Gebäudes einschätzen würde, führe ich aus: Die Bausubstanz des in Rede stehenden Gebäudes ist derzeit rund 120 Jahre alt. 1959 wurde eine Änderung dergestalt vorgenommen, dass ein Feuerwehrgebäude…
…die Wohnnutzung der Obergeschoße üblichen, technischen Restnutzungsdauer des vorhandenen Altbestandes ausgehen konnten und auch ausgegangen sind, zumal der Bw in der Berufung selbst auf die Korrelation zwischen der Nutzungsdauer des Altbestandes und dem neu aufgestockten OG ("nicht begünstigte Herstellungskosten") verweist. Soweit die Aufstockung eine Verstärkung…
…aber kürzer als die technische Nutzungsdauer sein. Eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der AfA-Berechnung aber erst zu Grunde zu legen, wenn dies der Abgabepflichtige durch konkrete Tatsachen nachgewiesen hat (VwGH 12.9.1989, 88/14/0162). Weiters ist die Nutzungsdauer betriebsindividuell und kann für…
…die Dauer des Mietvertrages, sofern dieser befristet ist bzw. auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 50 Jahren abzuschreiben, da die Zehntelbegünstigung nur vom investierenden Mieter in Anspruch genommen werden kann. Da diese baulichen Investitionen aber vom Vormieter bis einschließlich 1993 vorgenommen wurden, wird die Restnutzungsdauer durch…
…im Regelfall durch die Vorlage eines Sachverständigengutachtens über den (technischen) Bauzustand erbracht werden muss (vgl. VwGH 10.8.2005, 2002/13/0132; VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112). Ein vom Steuerpflichtigen zum Nachweis der Nutzungsdauer vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde…
…einem Amtsgutachten keine beweismachende Monopolstellung zukommt" in Ritz: BAO5, zu §177 Rz2, S. 488). 4.7 Widerlegbare Vermutung zur technischen Nutzungsdauer: Die Behörde beruft sich auf die widerlegbare gesetzliche Vermutung des §16 Abs. 1 Z8 lit. e EStG 1988 (vgl. Kotschnigg: Beweisrecht der BAO S…
…inkl. 2005 handelsrechtlich und steuerrechtlich vom Unternehmen eine Nutzungsdauer von 20 Jahren angenommen. Ein von der Energie-Control-Kommission in Auftrag gegebenes TÜV-Gutachten (Stand Dezember 2005) stellte fest, dass für sämtliche österreichweit vorhandene Gasleitungen eine mittlere technische Nutzungsdauer von 50 Jahren anzunehmen ist. ln…
…sich nicht auszahle; # die technischen Verbesserungen bei den neuen Modellen, die in immer kürzeren Abständen auf den Markt kämen, eine um vieles bessere Fotoqualität ermöglichten. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist ausschließlich die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Anlagevermögens Digitalkamera samt Zubehör. Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung…
…Berufungswerberin erklärt und im Berufungsverfahren beantragt - mit zehn Jahren anzuerkennen, zumal aufgrund des technischen Fortschrittes auf dem Sektor der biologischen Kleinkläranlagen nicht mit einer wirtschaftlichen Nutzungsdauer von mehr als zehn Jahren zu rechnen ist. Die im Jahr 2000 absetzbare Halbjahres-AfA beträgt somit 330.000…
…des Sachverständigen ***SV*** vom 12. Dezember 2017 über die technische Gebäudenutzungsdauer der Lager- und Produktionshalle ***Objekt*** auszuführen, dass dieses nicht geeignet war, den Nachweis für das Vorliegen einer kürzeren als die gesetzlich vermutete Nutzungsdauer zu erbringen. Die fehlende Eignung ergibt sich insbesondere aus dem Umstand…
…Steuerrechtes sind zwei voneinander unterschiedliche Bewertungsverfahren anzuwenden, da die - Bewertung von Grund und Gebäude nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Verkehrswert) zu erfolgen hat, - die Bewertung der technischen Nutzungsdauer für steuerrechtliche Zwecke und die steuerrechtliche Abschreibungsdauer nur auf statischen Ergebnissen basiert, und die wirtschaftliche Abschreibungsdauer nicht relevant ist…
…die Beantwortung. Mit 17.9.2015 erging aufgrund eines Telefonates vom 25.8.2015 mit dem Beschwerdeführer, von diesem noch ein Schreiben hins. der Punkte: Technische Nutzungsdauer, Wert Bausubstanz, Wert Grund und Ertragswert. Mit 7.4.2016 übersendete der Beschwerdeführer aufgrund eines Telefonates vom 15…
…zum Ausdruck, aufgrund derer ein Abgehen von der gesetzlich bestimmten Nutzungsdauer gerechtfertigt scheint. Dass das vorgelegte Gutachten den Titel „zur Feststellung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer“ trägt, ist grundsätzlich nicht von Bedeutung, da im Inhalt dieses Gutachtens sehr wohl auch die technische Nutzungsdauer behandelt wurde (vgl. VwGH…
…2000/15/0074). Für die Ermittlung der technischen Nutzungsdauer sind lediglich jene Gebäudeteile heranzuziehen, die im Laufe einer Gebäudelebensdauer üblicherweise nicht erneuert werden. Der steuerlichen Abschreibung liegt der Gedanke zugrunde, nicht austauschbare Bauteile mit längerer Nutzungsdauer (tragende Konstruktion) und austauschbare Bauteile mit kürzerer Lebensdauer (zB…
…das Fahrzeug technisch am Ende sei. Die im Betrieb noch vorhandenen älteren Fahrzeuge wurden nur mehr sporadisch eingesetzt, weil die Kosten für Reparatur und Instandhaltung die erzielbaren Umsätze überschreiten und auch versucht wurde, diese Fahrzeuge zu verkaufen. Als weitere Argumente für die wirtschaftliche Nutzungsdauer von…
…Gerichtshof damit, dass unter technischer Abnutzung der materielle Verschleiß eines Wirtschaftsgutes, somit sein Substanzverzehr, unter wirtschaftlicher Abnutzung hingegen die Verminderung oder das Aufhören der zweckentsprechenden Verwendungsmöglichkeit - insbesonders durch Entmodung - eines Wirtschaftsgutes zu verstehen ist. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer trifft aber nicht die Rechtssphäre des Vermieters, sondern…
…nicht kürzer als die technische Nutzungsdauer des Gebäudes ist. Wie bereits oben ausgeführt, sind zukünftige Entwicklungen nur insoweit zu berücksichtigen, als sich diese in der Gegenwart bereits verlässlich voraussehen lassen (vgl. VwGH 17.11.1992, 92/14/0141). Eine kürzere technische Nutzungsdauer ist grundsätzlich mittels…
…Sicherung Ihrer Investitionen. Ältere Anlagen werden an neue technische Standards angepasst." Ein Upgrade eines Magnetom Impact Expert auf Magnetom Harmony werde auf der Internetseite www.s.com angepriesen. Die während des gesamten Betriebsprüfungsverfahrens nicht ins Treffen geführte Begründung für eine kürzere Nutzungsdauer, dass das Institut…
…da der Bf. Kunde bei der GmbH gewesen sei und bei der XY als unabhängiger Fachberater für Photovoltaikanlagen zuständig sei. Zudem sei unter betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer die Dauer der normalen technischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit zu verstehen, maßgebend sei dabei aber nicht der Zeitraum der voraussichtlichen Benutzung…