…i.d. Fall Fa. P. ausschließlich und ohne jeden Zweifel ausländischen Personen zuzurechnen ist. | | Da die Frage gemäß § 162 Abs. 1 BAO der genauen Empfänger der abgesetzten Beträge somit nicht beantwortet ist, sind die Provisionen an die Fa. P. gemäß § 162 Abs. 2…
…Dies muss vielmehr auch der tatsächliche wirtschaftliche Empfänger der Beträge sein, d.h. der Empfänger muss eine Leistung erbracht haben. Rechtfertigen maßgebliche Gründe die Vermutung, dass die benannten Personen (und sei es auch ein juristische) nicht die (tatsächlichen, richtigen, wahren) Empfänger der abgesetzten Beträge sind…
…benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen…
…benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die bloße Nennung einer Steueroasenfirma (ein Unternehmen, das keinen geschäftlichen Betrieb hat und daher keine Leistungen erbringen kann), ohne die an ihr tatsächlich Beteiligten bzw. ohne jene Personen, denen die Erträgnisse aus der Domizilgesellschaft zufließen…
…ein Stpfl über "Geldwerte" tatsächlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung verfügen kann. Insbesondere bei Sach(güter)übertragungen wird diese mit der Erlangung des wirtschaftlichen Eigentums iSd § 24 BAO begründet. Dies bedeutet, dass durchlaufende Gelder (Z.B. Fremdgelder eines Rechtsanwaltes) - das sind jene Beträge…
…Warum wurde der Auftrag an das genannte Unternehmen vergeben? Wie wurden die Arbeiten durchgeführt? Wer waren die Arbeiter? Vorlage von Stunden- und Arbeitsaufzeichnungen, Kostenabrechnungen. In welcher Weise sind die Zahlungen erfolgt?" und forderte die Namhaftmachung der tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge im Zuge der Empfängernennung…
…BAO: Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Trotz (vermeintlicher) Empfängerbenennung kann einer Aufwendung die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe versagt werden, wenn die vom Abgabepflichtigen genannte Person nicht Empfänger des abgesetzten Betrages ist (vgl…
…geleistet und andererseits die Gegenleistung empfangen hat (vgl. VwGH 14.10.2010, 2008/15/0124). Der Aufforderung nach § 162 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn maßgebliche Gründe die Vermutung rechtfertigen, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (VwGH 9.3…
…Zl. 93/13/0076 verweist der Gerichtshof auf ein vorangegangenes Erkenntnis vom 13. November 1985, 84/13/0187, wonach in Anwendung des § 162 BAO bei Nennung einer "Briefkastenfirma" als Empfänger von abgesetzten Beträgen - ohne Bekanntgabe der an dem Unternehmen tatsächlich Beteiligten - die Annahme, dass die…
…nach § 162 Abs. 1 BAO ist dann nicht entsprochen, wenn ohne Verletzung von Verfahrensvorschriften die Feststellung getroffen wird, dass die benannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind (vgl. VwGH 3.12.2021, Ra 2019/13/0074; VwGH 9.6.2020, Ra 2020…
…oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet - soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gem. Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Die Verfahrensbestimmung des § 162 BAO dient auch der Erforschung der tatsächlichen Gegebenheiten und der Ermittlung der materiellen Wahrheit…
…Gläubiger oder Empfänger der Beträge nicht genau bezeichnet. Gemäß § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Es ist in freier Beweiswürdigung zu beurteilen, ob die in den Rechnungen ausgewiesenen Leistungen tatsächlich ganz oder…
…Empfänger der abgesetzten Beträge zu benennen (§ 162 BAO), wurden die tatsächlichen Empfänger nicht namhaft gemacht. Folgende Sachverhalte der Firmen wurden festgestellt: 1. U. GmbH: Diese Firma ist seit x.xx.xx in Konkurs, der Geschäftsführer M.N. (bis 2.2.2011) ist aufrecht gemeldet, der…
…Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Soweit der Abgabepflichtige die von der Abgabenbehörde gemäß Abs. 1 verlangten Angaben verweigert, sind die beantragten Absetzungen nicht anzuerkennen. Gemäß § 167 Abs. 2 BAO haben die Abgabenbehörde und das Bundesfinanzgericht unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des…
…den tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge handle (VwGH 20.9.2007, 2007/14/0007, VwGH 13.11.2019, Ra 2018/13/0107). In Bezug auf das vorgelegte "Certificate of Incumbency" sei festzuhalten, dass die "formelle" Existenz einer Gesellschaft ebenso wenig ausreichend für die tatsächliche Empfängernennung…
…Übergabe der Schecks sei durch die Empfänger bestätigt worden. Die Bp habe die "Provisionsaufwendungen" unter Hinweis auf die "fehlende Empfängernennung" nur in Höhe von 65% als Betriebsausgaben anerkannt. Die Abgabenbehörde könne gem. § 162 BAO verlangen, dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder Empfänger von abgesetzten Beträgen…
…in der Buchhaltung der Bf enthalten seien, berechtige die Abgabenbehörde, die in den Rechnungen ausgewiesenen Beträge als Betriebsausgaben in Zweifel zu ziehen. Werde Personal bei einem Unternehmen tatsächlich beschäftigt, formell jedoch bei einem anderen Unternehmen angemeldet, sei nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise des Steuerrechts der tatsächliche Beschäftiger…
…2 EStG erfordert, dass Geldwerte aus der Verfügungssphäre eines Steuerpflichtigen tatsächlich ausscheiden und damit bei diesem wirtschaftlich eine Vermögensminderung eintritt (Hinweis E 20.5.1987, 86/13/0180). Gemäß § 69 Abs. 1 ASVG können zu Ungebühr entrichtete Beiträge zurückgefordert werden. Durch die Einbeziehung des Bw…
…hat mit der Bekanntgabe dieser beiden ungarischen Unternehmen als Empfänger der abgesetzten Beträge der Aufforderung gem. § 162 BAO nicht entsprochen, da diese erwiesenermaßen keine Leistungen erbracht haben und auch nicht festgestellt werden konnte, dass ihnen die in Bar entrichteten Zahlungen für tatsächlich geleistete Arbeiten zugeflossen…
…getroffen wird, dass die genannten Personen nicht die tatsächlichen Empfänger der abgesetzten Beträge sind. Die Antwort des Steuerpflichtigen auf ein Verlangen nach exakter Empfängerbenennung unterliegt der freien Beweiswürdigung der Abgabenbehörde (VwGH 28.5.2009, 2008/15/0046). Hat sich der Steuerpflichtige in Geschäftsbeziehungen eingelassen, deren…