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56 608 Treffer252 msnur geltende Fassungen
UFSW FSRV/0140-W/05versuchte Abgabenhinterziehung eingeleitet, tatsächlich nur § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG denkmöglich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)31.01.2006

…Pönalisierung mit der Bestimmung des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) denkmöglich. Der Prüfungsumfang der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist im Beschwerdeverfahren auf das eingeleitete Delikt beschränkt, da kein Delikt nach § 33 Abs. 1 lit. a i. V. 13 FinStrG vorliegt, war der Bescheid betreffend die…

BFG RV/6300015/2018Hinterziehung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH, welcher die Arbeitnehmer bosnischer Herkunft bei Betrugsfirmen einer Wiener Bande zum Schein gegen Entgelt anmelden ließ, um seiner eigenen GmbH die Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu ersparen; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 1/2

…Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. b FinStrG, oder wegen der Begehung einer einzigen fortgesetzten Finanzstraftat zur Verantwortung gezogen wird. Die allfällige nachträgliche - aufgrund der hier im Speziellen gegebenen Aktenlage grundsätzlich denkmögliche - Konstatierung eines fortgesetzten Deliktes (zur Rechtsfigur eines solchen siehe z.B. die diesbezüglichen…

BFG RV/7300017/2020Abgabenhinterziehung, Eingangsrechnungen dubioser Subunternehmer, Barzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.11.2020Teil 2/2

…Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. a FinStrG ist eine Abgabenverkürzung nach Abs. 1 oder 2 bewirkt mit Bekanntgabe des Bescheides, mit dem…

UFSW FSRV/0131-W/04Ablaufhemmung, Feststellungen einer Betriebsprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2006

…Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht hat und der erzielte Umsatz nur ganz geringfügig den Betrag von S 300.000,00 und dies erst mit 31.12. des Jahres überschritten hat, erscheint die Schuldform der Wissentlichkeit im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht als erweisbar. Die…

BFG RV/7300084/20141. Umsatzverheimlichung durch den Betreiber eines Begleit-Services 2. Schätzungsberechtigung der Finanzstrafbehörde 3. Wiederaufleben der Strafbarkeit von Hinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG 4. Verständigung des Beschuldigten im Sinne des § 83 Abs. 2 FinStrG mittels Stellungnahme des Amtsbeauftragten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.04.2015Teil 1/4

…33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG. entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Nach § 8 Abs. 1 FinStrG…

BFG RV/7100907/20201. Selbstanzeige 2. Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Finanzvergehen als Anspruchsgrundlage 3. bedingter Vorsatz bei Vergehen hinsichtlich der Umsatzsteuer im Voranmeldungsstadium
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.03.2020

…lit. a FinStrG, nicht binnen 5 Tagen ab Fälligkeit die Höhe der geschuldeten Vorauszahlungen entrichtet oder deren Höhe bekannt gegeben zu haben, erfüllt. Subjektiv ist bei einem Vergehen (einer Tat = Verkürzung einer Abgabe für einen bestimmten Tatzeitraum) der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit…

UFSS FSRV/0046-S/10Schuldspruch eines bestimmter Finanzvergehen Beschuldigten nur bei sicherem Nachweis auch der subjektiven Tatseite
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…€ 71.805,10 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, anhängige Finanzstrafverfahren wird im Zweifel zu Gunsten für den Beschuldigten gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom…

BFG RV/7103740/2025Abgabenerhöhung nach § 29 Abs. 6 FinStrG, Wahrscheinlichkeit für die Annahme der subjektiven Tatseite für ein Finanzvergehen als Anspruchsgrundlage für eine Abgabenerhöhung bei Verkürzung einer UVZ nicht gegeben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.03.2026Teil 1/2

…Betracht. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…

BFG RV/7300040/20141. Abgabenhinterziehung 2. eine einzige Tat 3. Beweiswürdigung 4. Abstimmung im Senat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.01.2015Teil 3/3

…der Spruchsenat, ist nach diesen Erhebungen und Feststellungen in freier Beweiswürdigung den Angaben der Z.2 gefolgt, dass der Bf. ihr die Weisung gegeben habe, die verfahrensgegenständliche Umsatzsteuervoranmeldung nicht einzureichen. Wie oben ausgeführt ist der Senat des Bundesfinanzgerichtes nach § 161 FinStrG berechtigt, sowohl im Spruch…

BFG RV/7300005/2025Meldepflichtverletzungen nach §§ 3, 5, 15 WiEReG, Meldepflicht im Konkurs, Zusammentreffen mit weiteren Finanzvergehen, Finanzordnungswidrigkeiten, Strafdrohung nach § 21 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.06.2025Teil 3/4

…fest: Das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird durch dort pönalisiertes Verhalten (Zuwiderhandeln gegen die Pflicht zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und zur fristgerechten Entrichtung der entsprechenden Umsatzsteuervorauszahlungen) in Bezug auf Voranmeldungszeiträume begangen, sodass sachverhaltsmäßig hinsichtlich eines jeden solchen Zeitraums eine…

BFG RV/7300049/2024Aufhebung wegen gerichtlicher Zuständigkeit, da nach Ansicht des Senates Abgabenhinterziehungen vorliegen - verfahrensleitende Verfügung; bei behaupteter konkludenter Selbstanzeige wurde keine Täternennung des Beschuldigten vorgenommen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.12.2024Teil 1/3

…unter den Tatbestand des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG zu subsumieren. Gegen den Schuldspruch der Abfuhrdifferenzen wird keine Beschwerde erhoben." **** Dem Beschuldigten wurde im Vorverfahren des BFG mit Schreiben der Vorsitzenden vom 26.9.2024 die Beschwerde der Amtsbeauftragten übermittelt, zusätzlich wurden ihm (erneut…

BFG RV/7300002/2024Abgabenverkürzungen fremdunübliche Vermietung von Wohnungen, Vorsatz nicht nachweisbar, daher auch keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung und keine Strafbarkeit eines damit verfolgungsverjährten Finanzvergehens wegen grob fahrlässiger Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2024Teil 1/3

…Dazu sind zwei Vergehen denkmöglich, 1) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit Fälligkeit der Vorauszahlung (15.8.2019, 15.2.2020, 15.2.2021 und 15.2.2022) oder 2) Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bewirkt 5 Tage nach…

BFG RV/7300002/2024Abgabenverkürzungen fremdunübliche Vermietung von Wohnungen, Vorsatz nicht nachweisbar, daher auch keine Verlängerung der Verfolgungsverjährung und keine Strafbarkeit eines damit verfolgungsverjährten Finanzvergehens wegen grob fahrlässiger Verkürzung bescheidmäßig festzusetzender Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.03.2024Teil 2/3

…bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…

UFSL FSRV/0037-L/03Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Steuerberater auf Grund der vom Steuerpflichtigen überlassenen Unterlagen tätig wird. Wird daher die Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen gänzlich unterlassen oder werden im Zuge einer abgabenbehördlichen Prüfung Differenzen zu Lasten der Finanzverwaltung festgestellt, besteht der begründete Verdacht, dass die Geschäftsführerin einer in Insolvenzgefahr befindlichen GmbH entweder rückständige Honoraransprüche nicht befriedigt oder/und den Steuerberater nicht rechtzeitig und vollständig mit den nötigen Informationen versorgt hat.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)07.10.2003

…im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält…

BFG RV/2300009/2021Abgabenhinterziehung, subjektive Tatseite bestritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.10.2021

…Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…

BFG RV/5300047/2013Strafbemessung bei jahrelanger und planmäßiger Verschweigung von Schwarzumsätzen durch einen Gastwirt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2014

…nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und dadurch Finanzvergehen zu 1) und 2. a) nach § 33 Abs. 1 sowie zu 2. b) nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen zu haben. Gemäß § 33 Abs. 5 [ergänze: iVm § 21 Abs. 1 und 2] FinStrG…

UFSI FSRV/0014-I/08Angebliche Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch eine mutmaßlich lediglich vorgeschobene Entscheidungsträgerin im Zusammenhang mit Vermögensverschiebungen unter Verwendung einer Limited, welche scheinbar eine Luxuswohnung vermietet; Nichterweisbarkeit der vorgeworfenen Tat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008

…ausschließt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss…

BFG RV/7300022/2017Abgaben eines Jahres aus verfahrensökonomischen Gründen als 12/2012 festgesetzt und auch so angeschuldet, Einstellung für den Betrag für 1-11/2012, da kein Verfahren vorliegt.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 4/6

…des nächstfolgenden Monats fällig gewesenen lohnabhängigen Abgaben für 2013 erst mit Ablauf des Jahres 2023 ein (siehe dazu auch § 4 Abs. 2 lit. a Z 2. BAO). Zum Verwaltungsgeschehen: Prüfbericht zur Umsatzsteuer Im Prüfungsbericht vom 25.9.2018 sind Feststellungen zur abgabenbehördlichen Prüfung für 2008…

BFG RV/5300030/2020Abgabenhinterziehungen Umsatzsteuer und lohnabhängige Abgaben bei einem Buschenschank, absolute Verjährung, Übernehmbarkeit abgabenrechtlicher Schätzungen in Finanzstrafverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.07.2023Teil 2/6

… 33 Abs. 1 Finanzstrafgesetz - hinterzogene Umsatzsteuer - der strafbestimmende Wertbestand für 2008 - 2015 nur € 27.611.27 ausmacht, der strafbestimmende Wertbetrag an Umsatzsteuervorauszahlung - Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz nur € 4.114,02 (für 2017). Geht man von diesen strafbestimmenden…