…keinen Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt darstellen. Richtig ist, dass die Freizeit durch diese Fahrzeiten verkürzt wird, dies ist aber das Schicksal jedes Pendlers. Der vom Berufungswerber angeführte Grund der langen Arbeitszeit und das mit einer täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz verbundene persönliche…
…vorausgesetzt, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort nicht zugemutet werden kann. Eine steuerliche Berücksichtigung kommt also ausnahmsweise dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen weder die tägliche Heimfahrt noch die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort zumutbar ist. (Vgl. VwGH vom 25.2.2003…
…persönlichen Beziehungen befinde. Angeführt wurde auch die Rechtsprechung, nach der selbst bei überwiegender Strecke im Ausland im Fall der täglichen Heimkehr an den Familienwohnsitz der Standort an jenem Sitz gelegen ist, an dem man (in diesem Fall) gemeinsam mit seinem Lebenspartner wohnt. Der Bwin wurden…
…die genannten Arbeitnehmer durch den oftmaligen Einsatz in den Bezirken Braunau, Ried und Flachgau mit den örtlichen Gegebenheiten derart vertraut, dass bei täglich erfolgter Rückkehr an den Wohnort kein Mehrverpflegsaufwand angenommen werden kann. Bemerkt wird, dass sich ein großer Teil der Einsatzorte ohnehin im Nahebereich…
…Wegen der längeren Fahrtzeit ist daher von der erstgenannten Fahrtstrecke auszugehen. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Berufungswerber eine tägliche Heimfahrt nach St. Johann auf mehr als zwei Drittel der Fahrtstrecke auf der Autobahn und hinsichtlich der restlichen Strecke auf gut ausgebauten Bundesstraßen in einer…
…Pausen zu berücksichtigen sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 25.2.2003, 99/14/0340 angeführt, dass allfällige Ermüdung und hohe Konzentration keinen Grund für die Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt darstellen. Richtig ist, dass die Freizeit durch diese Fahrzeiten verkürzt wird, dies ist aber…
…45 Euro geltend. Der Bw. gab dazu an, die tägliche Heimfahrt nach X (einfache Wegstrecke rund 120 Kilometer) sei ihm ebenso wenig zumutbar gewesen wie die Übersiedlung nach Wien, weil das Ende seiner Geschäftsführertätigkeit bereits für 30. März 2005 geplant gewesen sei. Er habe daher…
…€ 2.850,- und Familienheimfahrten in Höhe des höchsten Pendlerpauschales (€ 2.797,50), die vom Finanzamt nicht als Werbungskosten anerkannt wurden mit der Begründung, eine tägliche Heimfahrt sei zumutbar, weil Wohnort und Dienstort weniger als 120 km voneinander entfernt seien. Dagegen erhob der Bw…
…weshalb eine tägliche Heimfahrt nicht als unzumutbar anzusehen ist. Den geltend gemachten Kosten für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung waren daher die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten zu versagen. Unter Berücksichtigung oben genannter Grundsätze wurde auch in zahlreichen Entscheidungen des Unabhängigen Finanzsenates die tägliche Rückkehr als zumutbar erachtet…
…zu fahren sei, betrage die Fahrtstrecke 101 km und somit nur unbedeutend weniger als die geforderten 120 km. Tägliche Heimfahrten würden aber nicht nur das zweimalige Zurücklegen dieser Entfernung, sondern auch das zweimalige passieren der Staatsgrenze bedeuten. Dies würde auch mit sich bringen, dass für…
…entnehmen wären, wonach eine Verpflichtung zur auswärtigen Nächtigung bestehen würde. Es werde somit dem Steuerpflichtigen gerade nicht vorgeschrieben, ab welcher Entfernung er eine tägliche Heimfahrt nicht mehr anzutreten habe, sondern dieser eine Übernachtung am auswärtigen Ort vorzuziehen hätte. Aus den Lohnsteuerrichtlinien gehe hingegen hervor, dass…
…Dauer der Absolvierung der in der ärztlichen Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungszeiten in folgenden Teilgebieten: Innere Medizin." Unter diesen Voraussetzungen war sowohl die tägliche Heimfahrt (die einfache Strecke vom Beschäftigungsort Linz zum Wohnsitz in Tirol gibt der Berufungswerber mit 176 km an) als auch eine Verlegung des…
…Auf den Umstand, dass der Berufungswerber bereits während der Dienstzeit gelegentlich längere Dienstreisen durchführen muss und daher die Fahrt nach Hause als zusätzliche Belastung empfunden wird, konnte bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der täglichen Heimfahrt nicht gesondert Berücksichtigt werden, zumal nicht anzunehmen ist, dass eine…
…für doppelte Haushaltsführung und die damit in Zusammenhang stehenden Kosten der Familienheimfahrten seien daher nicht zu berücksichtigen. Der Vollständigkeit halber werde jedoch auch noch Folgendes festgehalten: Laut Ansicht des Finanzamtes sei die tägliche Heimfahrt von einem Arbeitsort, der in 62 km Entfernung liege, jedenfalls zumutbar…
…In Würdigung der Verhältnisse des Einzelfalls erscheint die tägliche Heimfahrt insgesamt betrachtet als unzumutbar. Eine weitere Voraussetzung der Anerkennung der doppelten Haushaltsführung ist die Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort. Der Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes ist keine private Veranlassung zu unterstellen…
…der Literatur vertretene Meinung davon aus, dass die tägliche Heimfahrt des Bw. an seinen Familienwohnsitz jedenfalls zumutbar ist. Aus dem gesamten Akteninhalt bzw. Vorbringen des Bw. ergeben sich keine Anhaltspunkte, die dagegen sprechen würden, dass die tägliche Heimfahrt des Bw. an seinen Familienwohnsitz unzumutbar wäre…
…der Literatur vertretene Meinung davon aus, dass die tägliche Heimfahrt des Bw. an seinen Familienwohnsitz jedenfalls zumutbar ist. Aus dem Akteninhalt und dem Vorbringen des Bw. ergeben sich keine Anhaltspunkte, die dagegen sprechen würden, dass die tägliche Heimfahrt des Bw. an seinen Familienwohnsitz unzumutbar wäre…
…vom 23. März 1999 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz (Vorlageantrag). Selbst im Falle der täglichen Heimfahrt entstünden Kosten von 15.400 öS (Jahreskarte) samt Jahreskarte der Verkehrsbetriebe Wien. Mit Telefax vom 29. Jänner 2003 ergänzte der Bw. die…
…und Familienheimfahrten wurden im Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 vom 26.05.2009 mit der Begründung – in den Monaten Oktober bis Dezember 2008 sei die tägliche Heimfahrt aufgrund der Dienstzeiten möglich und zumutbar gewesen – nicht als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt. Der Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 vom 26…
…von € 19.398,29 zu berücksichtigen. Vom Finanzamt wurden die Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung mit der Begründung - eine tägliche Heimfahrt sei bei einer Strecke von 116 km und einer Fahrtzeit von 1 Stunde und 14 Minuten zumutbar- bei der Veranlagung der Einkommensteuer 2008…