…eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 217 Tz…
…eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 217 Tz…
…eines Säumniszuschlages kein Verschulden der Partei voraus. Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (vgl. Ritz, BAO-Kommentar², § 217 Tz…
…Dabei ist die Frage der Rechtmäßigkeit der dem Säumniszuschlag zugrunde liegenden Abgabenforderung solange unmaßgeblich, als nicht eine abändernde Abgabenfestsetzung erfolgt. Denn der Säumniszuschlag setzt tatbestandsmäßig nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der betreffenden Abgabenfestsetzung voraus (vgl. zB VwGH 30…
…Die Verhängung des Säumniszuschlages liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. Der Säumniszuschlag setzt eine formelle Abgabenzahlungsschuld voraus. Ein Säumniszuschlagsbescheid ist auch dann rechtmäßig, wenn die zu Grunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist (Ritz, BAO-Kommentar², § 217 Tz. 1 bis 3). Für den gegenständlichen Fall bedeutet…
…kann der Bw. Einwendungen, die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgaben richten, nur im Abgabenfestsetzungsverfahren und nicht im Zuge des Vollstreckungsverfahrens geltend machen. Soweit der Bw. auf die Einbringung eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung vom 1. August 2002 hinweist, übersieht er…
…Umstand im Verfahren nicht geltend gemacht wurde (VwGH 26.1.1995, 92/16/0145). Nachdem das FA X als solches - ohne Bezug zur dort eingerichteten FinPol-Dienststelle - für die strittige Abgabenfestsetzung unzuständig war, konnte die als Bescheid intendierte Erledigung betreffend Festsetzung der KfzSt 10-12…
…200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt. Es mag sein, dass im Berufungsverfahren betreffend die Einkommensteuer 1993 nur eine Aussetzung der Einhebung bis zur Erledigung der Berufung gegen die strittige Abgabenfestsetzung beantragt wurde. Dies ändert allerdings nichts an der Rechtmäßigkeit des hier angefochtenen Bescheides, mit…
…gegeben, wäre die kumulierte Vorschreibung unterblieben, hätte er Vorauszahlungen auf die künftige Abgabenvorschreibung leisten müssen. Im Übrigen sind diese Ausführungen aber ohne Relevanz für die in dem gegenständlichen Verfahren allein strittige Abgabenfestsetzung. Ihnen könnte höchstens im Zusammenhang mit einem Zahlungserleichterungs- und/oder Nachsichtsansuchen Bedeutung zukommen…
…dass in den vorgelegten Akten einschließlich Arbeitsbogen der Betriebsprüfung und elektronischer Sammlung zur Österreich überspannenden "Firmengruppe Nachtschicht" alles enthalten ist, was für die strittige Abgabenfestsetzung von Bedeutung ist. Eruiert wurde seitens der Referentin des Unabhängigen Finanzsenates überdies durch Kontaktaufnahme mit den Außenstellen I und L …
…Die Bescheidbegründung sei nicht nachvollziehbar, zumal für einen Rückstand in Höhe von 12.781,96 bis 02.01.2017 Stundung bewilligt worden sei. Dieser Rückstand betreffe strittige Abgabenfestsetzungen, hinsichtlich derer nach wie vor beim VwGH ein Verfahren anhängig sei. Diese Stundung habe jedoch keinen Eingang…
…die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Mit Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu entscheiden. Hieraus ergibt sich, dass Gründe, die gegen die Abgabenfestsetzung selbst erhoben werden, nicht in…
…sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige Abgabenschuld erfolgt, besteht somit keine Aussicht auf einen Rückzahlungsanspruch, und wurde das Vorliegen eines anderweitigen Vermögens und damit Abwicklungsbedarfes nicht…
…Es müsse daher jedenfalls diese Aufstellung, die jeder unabhängigen Überprüfung standhalte, der Schätzung und damit der Abgabenfestsetzung zu Grunde gelegt werden. In diesem Zusammenhang werde ausdrücklich beantragt, dass sämtliche beschlagnahmten Unterlagen zur Berufungsverhandlung im Berufungsverfahren beigeschafft würden und diese vom zuständigen Senat auch tatsächlich eingesehen…
…der Bw. bis Ende August des Jahres 2008 als Rechtsanwalt tätig und erhielt anschließend Pensionsbezüge. Es wurde somit jener Tatbestand verwirklicht, an den die Einkommensteuerpflicht geknüpft wird. Der gesamte (strittige) Abgabenanspruch des Bundes gegenüber dem Bw. entstand daher gemäß § 4 Abs. 2 lit. a Z…
…mit, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der strittige Abgabenanspruch bei der Berufungswerberin durchgesetzt werden kann. Da nach den Erhebungen des Finanzamtes die zwangsweise Einbringung der Abgabenforderungen derzeit und auch in Hinkunft nicht möglich sein wird, sind nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates in…
…mit, dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass der strittige Abgabenanspruch bei der Bw eingebracht werden kann. Da somit im Fall der Bw auf Grund der zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen fest steht, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird, war…
…nicht strittig ist. Von der Richterin wird den Parteien der Auszug aus den Finanzanwendungen (E6) vorgehalten und Rückfrage gehalten betreffend dem in Vollstreckung befindlichen Betrag. Es wird erörtert, ob eine Vorgangsweise nach § 206 Abs. 1 lit. b BAO und somit eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im anhängigen Verfahren die Besteuerung eines 2010 durch Teilschuldnachlass der Hausbank entstandenen Gewinns aus einem Handelsbetrieb der Beschwerdeführerin (Bf). Nach Durchführung einer Außenprüfung (AP) verwehrte das Finanzamt X (FA) die Anerkennung der Steuerfreiheit des bis…
…Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung ist im Abrechnungsbescheidverfahren jedoch nicht zu prüfen (VwGH 17.12.2009, 2009/16/0196). Im Abrechnungsverfahren trifft die Partei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge…