…2.1997 war zunächst zu überprüfen, ob sämtliche dem Einleitungsbescheid zu Grunde liegenden Ermittlungsergebnisse der Betriebsprüfung auch als strafrechtlich relevant anzusehen sind. Der VwGH führt in diesem Erkenntnis aus: Nicht tragfähig für die Annahme der Begehung einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung werden, für sich allein betrachtet, regelmäßig…
…S 14.690,75 und für 2000 von S 21.823,32 auszugehen. Tatsächlich ergaben sich jedoch aufgrund der Prüfungsfeststellungen insgesamt geringere Nachforderungen an Einkommensteuer für 1999 und 2000, weil im Zuge der Betriebsprüfung auch strafrechtlich nicht relevante Feststellungen getroffen wurden, und zwar auch solche…
…Höhe von 5.568,34 € sowie zur Vorschreibung von Kapitalertragsteuer in Höhe von 4.555,50 €. Die in der Folge gegen die Einkommensteuerbescheide 1999 bis 2001 erhobenen Berufungen wandten sich gegen die - strafrechtlich nicht relevante - Nichtberücksichtigung der durch die Vermietung erwirtschafteten negativen Einkünfte…
…hat sich der Tatverdacht auf die objektive und subjektive Tatseite zu erstrecken. Nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz ist der begründete Tatverdacht der vorsätzlichen Abgabenverkürzung nicht gegeben, sondern liegt eine unterschiedliche, somit strafrechtlich nicht relevante, Rechtsansicht der Abgabennachforderung zu Grunde. Der Bescheid war spruchgemäß aufzuheben…
…Abs. 5 FinStrG erlischt bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig ist, die Strafbarkeit jedenfalls, wenn seit dem Beginn der Verjährungsfrist zehn Jahre (und gegebenenfalls die hier nicht relevante in Abs. 4 lit. c genannte Zeit) verstrichen sind. Entsprechend der Bestimmung des § 31 Abs…
…U. a. auf Basis der genannten Feststellungen (betreffend die Körperschaftsteuer 2009 wurden in Tz 2 und 7 weitere, sich gewinnerhöhend auswirkende, aus Sicht der Finanzstrafbehörde jedoch finanzstrafrechtlich nicht weiter relevante Feststellungen getroffen) ergingen in der Folge zur StNr. 34 am 20.7.2012 entsprechende, jeweils…
…für die strafrechtliche Beurteilung nicht ohne weitere Prüfung aus dem BP-Bericht übernommen werden könne. Die Ansätze der BP haben also den Charakter von "Sicherheitszuschlägen", die strafrechtlich in diesem Falle nicht relevant seien. Die Behörde habe daher den im gegenständlichen Bescheid geäußerten Verdacht nicht ausreichend…
…Tatsächlich sei - aus nicht näher nachvollziehbaren Gründen - lediglich ein Aufschlag von 3 % zu den erklärten Umsätzen vorgenommen worden. Aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung gehe hervor, dass es sich bei dem Mehrergebnis nicht um eine Umsatzzuschätzung sondern um einen strafrechtlich nicht relevanten Sicherheitszuschlag handle. Es…
…verwirklicht hat. Die rechtskräftigen Berufungsvorentscheidungen vom 12. Dezember 2007 weichen in erheblichem Umfang von den für den Einleitungsbescheid grundlegenden Feststellungen der Betriebsprüfung ab, bilden aber für sich - wie oben dargestellt - auch keine tragfähige Grundlage für strafrechtlich relevante Feststellungen, dies auch im Hinblick darauf, dass im…
…somit keine Berechtigung zu. Es ging nicht um die Berechnung eines strafbestimmenden Wertbetrages durch ein Aufsplitten in strafrechtlich relevante Fakten und rein steuerrechtlich bedeutsame Fakten eines Prüfungsberichtes, sondern um eine Ja- oder Nein-Frage hinsichtlich einer bestehenden und nicht wahrgenommenen Steuerpflicht. 4. Verwaltungsbehördliches Finanzstrafverfahren des…
…des Herrn B unglaubwürdig und unwahrscheinlich waren, daß sie seriöserweise nicht zur Grundlage entsprechender Feststellungen gemacht werden konnten. ... Jeder Beschuldigte ist jedoch im Finanzstrafverfahren berechtigt, seine Angaben derart zu gestalten, damit diesem kein strafrechtlich relevantes Verhalten angelastet werden kann. Dies hat der Beschuldigte B auch…
…reinen Vermutungen, die aber nicht zulässig seien. Die Zeugin Y. habe sich ihrer Aussage als Ganzes entschlagen, obwohl ihr bestenfalls ein Aussageweigerungsrecht hinsichtlich einzelner Fragen zugestanden wäre, deren Beantwortung ihr - kurz gesagt - zum strafrechtlich relevanten Nachteil gereichen hätten können. Und der Zeuge E.F. habe…
…vorgebrachte Verantwortungslinie, es lägen über die an Hand des Kontrollmaterials errechenbaren Einkäufe keine weiteren nachweisbaren Einkäufe vor und liege lediglich ein strafrechtlich nicht relevanter Sicherheitszuschlag vor, nicht mit den Feststellungen der Prüfung zu nicht rechnerisch ermittelbaren Bargeschäften in Einklang zu bringen ist. Da der Bf…
…Die Position "nicht erfasste Gutschrift Brauerei2" betrage nicht S 46.955,00, sondern S 44.945,00. Dies laut Prüfbericht. Offenkundig seien hier Zahlenstürze und falsche Ziffern angesetzt worden (siehe Prüfbericht Tz. 21). Ebenfalls bei der Einkommensteuer 2000 hätten als strafrechtlich relevante Bemessungsgrundlage ein Investitionsfreibetrag…
…nicht zuständig gewesen, sondern es sei dem Bw. primär oblegen, die vorliegende, vorläufige Bilanz zu überprüfen und eine Fortbestehensprognose zu erstellen. Vielmehr war der Geschäftsführer der "M.B. Limited", S.A. , als faktischer Geschäftsführer für die Finanzgebarung verantwortlich gewesen und in diesem Zusammenhang auch strafrechtlich…
…bzw. die handelnden Personen nicht strafrechtlich verfolgt würden. Es komme zu einer Opfer-Täter Umkehr. Man sei gezwungen einen Freibeweis zu erbringen, obwohl die Behörde keinen Beweis vorlegen könne, dass das Unternehmen betrügerisch vorgegangen sei. Zu den Feststellungen bzw. Sachverständigengutachten seien folgende Feststellungen erlaubt. Dem…
…nicht für das Verhalten und Verschulden Dritter. Da sohin das Finanzamt Kufstein Schwaz [als Finanzstrafbehörde erster Instanz] derartige Sachverhaltselemente nicht als rechtlich relevant erachtet habe (andernfalls hätte es wohl entsprechende Sachverhaltsfeststellungen getroffen), würde das angefochtene Erkenntnis an einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung leiden. Bei Feststellung der…
…ergibt sich für U 6 eine strafrechtlich relevante Nachforderung von € 2.826,00. U 7: Der angenommene strafbestimmende Wertbetrag ist nicht richtig. Unter Abzug des Sicherheitszuschlages ergäbe sich ein strafbestimmender Wertbetrag von € 5.120,00 U 8: Der strafbestimmende Wertbetrag ist nicht richtig…
…5 Abs 3 StGB. Der Täter muss wissen, nicht nur für möglich halten, dass er durch die Tathandlung den verpönten Erfolg bewirkt. Dass er diesen auch anstrebt, ist nicht gefordert. Auch wenn der Täter ein anderes, strafrechtlich unbedenkliches Ziel verfolgt, aber weiß, dass durch die…
…würde, wenn beispielsweise im Vertrauen auf die nachträglich als unrichtig erkannte behördliche Rechtsauskunft Dispositionen getroffen worden wären. Derartiges liegt aber hier schon insofern nicht vor, als die behauptete "Vereinbarung" erst getroffen wurde, nachdem das hier zur Diskussion stehende strafrechtlich relevante Verhalten bereits abgeschlossen war (vgl…