…die Möglichkeit bestanden hätte, sich schon früher diese Kenntnis zu verschaffen, und die Abgabenbehörde diese Möglichkeit verschuldetermaßen nicht genützt hat, sind in den erst später festgestellten Tatsachen (Höhe der Einkünfte der Gattin) Neuerungen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO zu erblicken, die eine Wiederaufnahme…
…wenn Tatsachen neu hervorkommen. Eine andere - wenn auch richtige - rechtliche Beurteilung des schon bekannt gewesenen Sachverhaltes rechtfertige nicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Dasselbe habe für einen später hervorgekommenen Rechtsirrtum oder andere Fehler im Bereich der rechtlichen Erwägungen zu gelten. Festgestellte Tatsachen, die im vorangehenden Ermittlungsverfahren…
… 303 Abs. 4 BAO neu waren, sind die Wiederaufnahmegründe hinreichend konkretisiert worden. Die in der Berufung vertretene Ansicht, wonach die vom Wiederholungsprüfer festgestellten Tatsachen nur dann als neue Tatsachen im Sinne des § 303 Abs. 4 BAO anzusehen wären, wenn sie nicht schon dem Erstprüfer bekannt…
…sich aus dieser Sicht auch keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme des betreffenden Feststellungsverfahrens. Aus Sicht der ho. Abgabenbehörde stellen in einem formalen Prüfungsverfahren bei der gegenständlichen Beschwerdeführerin neu festgestellte Tatsachen, dass Leistungen durch konkrete Unternehmen im Prüfungszeitraum mangels Vorhandenseins erforderlicher Voraussetzungen im Hinblick auf Arbeitsmittel…
…sich aus dieser Sicht auch keine Rechtfertigung für die Wiederaufnahme des betreffenden Feststellungsverfahrens. Aus Sicht der ho. Abgabenbehörde stellen in einem formalen Prüfungsverfahren bei der gegenständlichen Beschwerdeführerin neu festgestellte Tatsachen, dass Leistungen durch konkrete Unternehmen im Prüfungszeitraum mangels Vorhandenseins erforderlicher Voraussetzungen im Hinblick auf Arbeitsmittel…
…und begründete dies nach Hinweis auf die Bindung der Beihilfenbehörde an schlüssige Gutachten des Sozialministeriumservice im Wesentlichen damit, dass ein Gutachten auf objektiv feststellbaren Sachverhalten basiere und Sachverständige ihre Beurteilungen nicht auf Spekulationen, sondern ausschließlich auf festgestellte Tatsachen, verbunden mit ihrem fachspezifischen Wissen, stützen dürften…
…Die Stellungnahme des Prüfers ist eine Stellungnahme zur Berufung der Bw. gewesen; derartige Stellungen enthalten idR im Betriebsprüfungsverfahren festgestellte Tatsachen und deren abgabenrechtliche Würdigung. Nach der vorzit. Textpassage soll durch die Gegenüberstellung nachgewiesen werden, dass die abgabenrechtliche Würdigung in Tz 19 des Bp-Berichtes nicht…
…ein Mitgliedstaat Abgaben erhoben hat, obwohl er nicht zuständig war, weil er nicht der Staat war, in dem der später festgestellte Ort der Zuwiderhandlung lag. Daher muss er auch in dem davon nicht grundlegend verschiedenen Fall eingreifen, dass der Mitgliedstaat, der die Abgaben erhoben hat…
…Folge auf die Gesellschafter über. Würden daher Unregelmäßigkeiten in der Gebarung der Gesellschaft geduldet, so seien etwaige später festgestellte verdeckte Ausschüttungen den Gesellschaftern im Ausmaß ihrer Beteiligung zuzurechnen. Bei einer Einmanngesellschaft wäre es daher umso mehr erforderlich die Gebarung laufend zu überprüfen bzw. zu überwachen…
…Lt. Baubewilligung vom 20.6.2012, welche im Zeitpunkt des Grundkaufes ein Jahr später immer noch aufrecht war, durfte vom bewilligten Bauvorhaben der GmbH auch nicht abgewichen werden. In Hinblick auf die geringe Grundgröße und die Tatsache, dass es sich um das Mittelhaus handelt, ist…
…eines Empfängerbenennungsverlangens von der Bf nicht bestritten wurde und sie auf das Verlangen reagiert hat, ist von einem formal korrekten Zugang an die Bf auszugehen. Die auf Sachverhaltsebene vom Bundesfinanzgericht als Tatsacheninstanz festgestellte nicht erfüllte Empfängerbenennung führt gemäß § 162 Abs 2 BAO rechtlich zwingend dazu…
…sich vor allfälligen Haftungen zu schützen, kein besonderer Beweiswert beizumessen. Der Fremdleistungsaufwand habe im Jahr 2022 EUR 1.505.386,- gesamt betragen, davon EUR 1.005.023,- an (später) rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen. Sohin sei der Fremdleistungsaufwand überwiegend verschiedenen Scheinunternehmen zuzurechnen. Es handle sich auch teilweise…
…nicht vorhandener Wiederaufnahmegründe handelt, bringt die belangte Behörde diese auch inhaltlich nicht prozessförmig zur Darstellung, als sich daraus für die einzelnen wiederaufgenommenen Erstattungsquartale festgestellte neue Tatsachen nicht entnehmen lassen. Da hätte man die auf die einzelnen Erstattungsquartale gutgeschriebenen Rabatte erheben müssen. Die bloße Auflistung von…
…Doch hat sie sich in weiterer Folge selbst nicht daran gehalten, weil es weder konkrete und nachprüfbare Tatsachenkonstatierungen noch festgestellte Sachverhalte gibt. Der Hinweis auf die Mitwirkungspflicht der Partei führt in Fällen wie diesen völlig ins Leere: Wie soll ***F1*** das Nicht-Vorhandensein eigener Schwarzarbeiter…
…Streitjahr bereits neu hervorgekommene in Tz 4 und Tz 5 des Prüfberichtes dargelegte Tatsachen jeweils die Anwendung einer Differenzbesteuerung bei der Bf. ausgeschlossen haben. Demzufolge hat die Außenprüfung im Sinne der eingangs erwähnten Bestimmung zweifelsfrei in Tz 4 und Tz 5 später hervorgekommene Tatsachen festgestellt…
…des Betriebsprüfungsberichts vom 13.6.2017 betreffend einer am 12.5.2014 eingelangten, bisher nicht erklärten Leasing-Bonifikation als Zahlungseingang am Bankkonto (***5*** ***7***, das im betrieblichen Rechenwesen nicht berücksichtigt wurde) erst später, dh. nach der Versendung der Besprechungspunkte laut Schreiben vom 16.6.2016…
…Jedoch würde selbst die Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung der neu hervorgekommenen Tatsache die amtswegige Wiederaufnahme nicht schlechthin ausschließen; beispielsweise ist die Hintansetzung der auf Unbilligkeit beruhenden Überlegungen gegenüber den durch Zweckmäßigkeit gebotenen gerechtfertigt, wenn die für die Streitjahre festgestellten Wiederaufnahmsgründe auch in den Folgejahren Auswirkungen…
…Wiederaufnahmebescheid vom 8.2.1010 betreffend Einkünftefeststellung 2005 sowie für den Einkünftefeststellungsbescheid 2005 führt hinsichtlich der neu hervorgekommen Tatsachen oder Beweismittel, auf die sich der Wiederaufnahmebescheid stützt, ins Treffen, dass die "gemeinschaftlichen Einkünfte der Mitunternehmerschaft nach kursorischer Überprüfung der eingelangten Erklärung erklärungsgemäß festgestellt" worden seien…
…Amts wegen ist die Prüfung, ob das Verfahren aus den im Bericht zur erfolgten Betriebsprüfung angeführten Gründen wiederaufgenommen werden durfte. Im Zusammenhang mit dem Neuerungstatbestand ist maßgebend, ob im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, später hervorkommen. Dabei ist von Bedeutung, ob der Abgabenbehörde in dem…
…den Dienstgeberbeitrag und den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag zu bejahen. Der Vorfragentatbestand sei somit erfüllt. Hinzu komme die unwiderlegt gebliebene und damit vom Bundesfinanzgericht neu festgestellte Tatsache der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Betriebsprüfungsverfahren. Darin liege ein weiterer Neuerungstatbestand. Der Bf verzichtete auf die Erlassung einer…