…eine sonstige Leistung, die er aufwenden musste, um das Grundstück zu erhalten (VwGH vom 23.1.2003, 2001/16/0353). Hat hingegen der Käufer nach dem Inhalt der Vertragsurkunde den Vertragsverfasser allein mit der Vertragserrichtung beauftragt, so sind die vom Käufer zur alleinigen Bezahlung übernommenen…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs.1 Z 1 leg. cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem…
…Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Z 1 leg.cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über…
…1 GrEStG) ist nach der Legaldefinition des § 5 Abs.1 Z 1 leg. cit. die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem…
…und 2 GrEStG ergebenden Rechtslage wird deutlich, dass solche Belastungen auch dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet werden, wenn deren Übernahme nicht vereinbart ist. Bei vereinbarter Übernahme liegt eine sonstige übernommene Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor (vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern …
…ausgenommen dauernde Lasten. Solche Belastungen werden auch dann der Bemessungsgrundlage zugerechnet, wenn deren Übernahme nicht vereinbart ist. Bei vereinbarter Übernahme liegt eine sonstige übernommene Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG vor. Auch persönliche Dienstbarkeiten- wie etwa das Fruchtgenussrecht nach § 509 ABGB…
…wohl die Überschrift "Übergabevertrag" oder "Kaufvertrag" gewählt und ausdrücklich eine Gegenleistung festgesetzt. Zu einer Gegenleistung zählen gemäß § 5 GrEStG auch "sonstige übernommene Leistungen". Darunter sind etwa auf einem Grundstück haftende Darlehen bzw. Verbindlichkeiten zu verstehen. Der streitgegenständliche Vertrag umschreibt in einem ganzen Absatz (Punkt II…
…Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. B) Rechtsprechung: a) Gegenleistung: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung…
…oder anteilsgemäß (zur Hälfte) zufallenden Kosten zur Bezahlung zu übernehmen, zählen insoweit die "Vertragserrichtungskosten" (im Streitfall pars pro toto für die "mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten des Treuhänders") der Verkäuferin zu den von den Käufern übernommenen sonstigen Leistungen gemäß § 5 Abs…
…Verkäuferin zur Gänze oder anteilsgemäß (zur Hälfte) zufallenden Kosten zur Bezahlung zu übernehmen, zählen insoweit die "Vertragserrichtungskosten" (im Streitfall pars pro toto für die "mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten des Treuhänders") der Verkäuferin zu den übernommenen sonstigen Leistungen gemäß § 5 Abs…
…bemessen worden war, erscheint auch die betragsmäßige Höhe der angesetzten Vertragserrichtungskosten sachlich angemessen und unbedenklich. Ohne den bekämpften Grunderwerbsteuerbescheid mit Rechtswidrigkeit zu belasten, wurden daher die Vertragserrichtungskosten in Höhe von 8.280 € als vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß § 5 Abs. 1 Z 1…
…des § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Unter den Begriff " sonstige Leistung" zählen alle Leistungen, die der Käufer dem Verkäufer oder für diesen an Dritte leistet, um das…
…mit der Errrichtung des Kaufvertrages und der grundbücherlichen Durchführung beauftragt. Demzufolge würden die Vertragserrichtungskosten nicht "zu den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen" und damit zur Gegenleistung gemäß § 5 Abs. 1 GrEStG zählen. Die abweisliche Berufungsvorentscheidung stützte sich auszugsweise auf nachstehende Begründung: "Auch die Vertragserrichtungskosten sind…
… 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 ist Gegenleistung bei einem Kauf: der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Käufer vorbehaltenen Nutzungen. Gemäß § 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber des Grundstückes…
…Käufer übernommenen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. B) Rechtsprechung: a) Gegenleistung: Der Begriff der Gegenleistung iSd §§ 4 und 5 GrEStG ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff, der über den bürgerlich-rechtlichen Begriff der Gegenleistung hinausgeht. Zur Gegenleistung gehört jede (nur denkbare) Leistung…
…dahin begründet, dass in jenen Fällen, in denen beide Vertragsteile den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilen würden und sohin zivilrechtlich beide zur Entlohnung verpflichtet seien, die auf den Verkäufer entfallenden Kosten eine vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl…
…dahin begründet, dass in jenen Fällen, in denen beide Vertragsteile den Auftrag zur Vertragserrichtung erteilen würden und sohin zivilrechtlich beide zur Entlohnung verpflichtet seien, die auf den Verkäufer entfallenden Kosten eine vom Käufer übernommene sonstige Leistung gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl…
…dem Erwerb des Grundstückes steht. Für die Einbeziehung in die Bemessungsgrundlage ist es weder erforderlich, dass die übernommene "sonstige" Leistung dem Veräußerer selbst zufließt, noch dass die Verpflichtung dazu vorher in der Person des Verkäufers- sei es im Innenverhältnis zum Käufer, sei es im Verhältnis…
…die Hälfte der im Kaufvertrag unter den Nebenkosten ausgewiesenen Vertragserrichtungskosten von 4.789,80 €, somit 2.394,90 €, zu den "vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen" und damit zur Gegenleistung der beiden Käufer zählt. Nur insoweit kommt der Berufung dem Grunde nach Berechtigung zu…
…die Schätzung, dass von den im Kaufvertrag angeführten pauschalen Rechtsanwaltskosten von 3.600 € die Hälfte auf die Verkäuferin entfällt. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes sind die Vertragserrichtungskosten folglich nur in Höhe von 1.800 € als übernommene sonstige Leistungen nach § 5 Abs. 1 Z…