…der Verpflichtung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- und Einkommensteuer betreffend die Veranlagungsjahre 1994 bis 1997 in Höhe von insgesamt S 781.008,-- bewirkt, indem er entsprechende Erlöse aus Bauarbeiten erzielt habe, ohne diese bzw. den Umstand seiner gewerblichen Tätigkeit dem…
…wurde vom Finanzamt beschlagnahmt. Zum damaligen Zeitpunkt war ich, gelernter Installateur, fachlich nicht in der Lage, Fassadenarbeiten selbstständig durchzuführen, so dass ich auf die Zusammenarbeit mit Herrn MitarbA angewiesen war. Daher ist es nicht korrekt, dass ich Herrn MitarbA für die verschiedenen Projekte angeworben habe…
…näher unterwiesene, mehrfach wechselnde Bauarbeiter und andere Hilfskräfte nach mündlichen Anweisungen über eine diese Arbeit vermittelnde Person (C) über Jahre hinweg Leistungen erbracht haben sollen deren Ergebnisse nicht näher vorgelegt werden können (auch weil sie entsorgt wurden) wobei die Weiterverarbeitung der Arbeitsergebnisse durch den Bw. …
In den Fällen, in denen anhand der beiden Kriterien keine klare Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit getroffen werden kann, ist auf das Gesamtbild der Tätigkeit abzustellen. Dabei kommt dem Unternehmerwagnis, das die tätige Person trägt (in Form der ausgabenseitigen Aufwendungen und der Art der…
…handelte. Der als Zeuge einvernommene AF gab am 14. Jänner 2002 an, dass der Bw sich ihm gegenüber als selbstständiger, Umbauarbeiten durchführender Unternehmer deklariert habe. Neben dem Bw seien auf der Baustelle ein Polier, während der ersten vier Wochen AH sowie neben den genannten drei…
…2 Abs. 3 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988; idF BGBl. Nr. 400/1988) unterliegen der Einkommensteuer nur: 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 21), 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22), 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23), 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25), 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27…
…ist österreichische Staatsbürgerin, seit xx.xx.xxxx mit GatteW (geb. am xx.xx.xxxx) verheiratet und erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit. Sie ist weiters seit 01.10.1999 in AdresseOrt1 mit dem Haupt-, sowie seit 15.12.2003 in AdresseOrtA mit einem…
…längerfristige berufliche Integrierbarkeit. Immer wieder als Leiharbeiter (Bauarbeiter) tätig, dies zuletzt im Sommer 2019 für einige Wochen. Derzeit am AMS gemeldet. Besachwaltet für finanzielle Angelegenheiten. Lebt selbstständig in Gemeindewohnung (wo er durch teilbetreutes Wohnen von GIN 1-3 Mal pro Monat betreut wird). Derzeit im…
…sozialversicherungsrechtlich (VSNR 1b) erfasst. Da es sich um eine nicht protokollierte Einzelfirma handelt, ist Herr B nicht im Firmenbuch eingetragen. Herr B war von 2007-2009 im Raum ** als selbstständiger Trockenbauer tätig und ist auch so gegenüber der Bf. aufgetreten. Es ist nicht die Obliegenheit…
…Da es sich um eine nicht protokollierte Einzelfirma handelt, ist Herr D nicht im Firmenbuch eingetragen. Herr D war von 2007-2009 im Raum * als selbstständiger Trockenbauer tätig und ist auch so gegenüber der *** ++ aufgetreten. Es ist nicht die Obliegenheit des Auftraggebers die Abgabenmoral ihres…
…werde ihm von diesem gesagt, wo er auf der Baustelle arbeiten soll bzw. welche Arbeiten er auszuüben habe. Er arbeite mit einem Kollegen, der ebenfalls selbstständig sei. Hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsfortgang und Arbeitsqualität werde er von Herrn X bzw. Herrn *** a kontrolliert. Arbeitsbeginn und Arbeitsende müsse…
…G2, G5 und G3 als Gesellschafter der Bw tatsächlich persönlich einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsführung dieser Gesellschaft ausübten, stattgegeben werde. Sie seien daher als selbstständig Erwerbstätige im Sinne des § 2 Abs. 2 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) anzusehen, soweit und solange ihre Stellung als Gesellschafter den vorgelegten…
…selbstständigen Tätigkeit. Vor allem die eigenen Angaben der Gesellschafter im Zuge ihrer Erstbefragung am 28. Juli 2005 sowie die durch die Zollbehörden vorgenommenen Baustellenkontrollen lassen auf das Vorliegen einer regelmäßigen, an Arbeitszeit und Arbeitsort gebundenen, weisungsgebundenen und beaufsichtigten Beschäftigung der Gesellschafter der Bw als Bauarbeiter…
…1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf den Baustellen finde die vorgeblich unterschiedliche Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber/Auftraggeber und Arbeitnehmer/Werkvertragsnehmer keinerlei Berücksichtigung. 2. Der Gewerbeschein der vorgeblich "selbstständigen" Werkvertragsnehmer laute in allen Fällen auf das Anmeldegewerbe "Verfugen von keramischen Fliesen, Kunststein- und Natursteinplatten." 3…
…Auftraggeber vorgegebene Zeiten und Orte gebunden sind. Der Verwaltungsgerichtshof zeigte daher in ständiger Rechtsprechung weitere Kriterien auf, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen. Dazu gehört insbesondere das Fehlen des für eine selbstständige Tätigkeit typischen Unternehmerrisikos. Dieses besteht darin, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit hat…
…1. Bei der Arbeitseinteilung und dem Arbeitseinsatz auf den Baustellen finde die vorgeblich unterschiedliche Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber/Auftraggeber und Arbeitnehmer/Werkvertragsnehmer keinerlei Berücksichtigung. 2. Der Gewerbeschein der vorgeblich "selbstständigen" Werkvertragsnehmer laute in allen Fällen auf das Anmeldegewerbe "Verfugen von keramischen Fliesen, Kunststein- und Natursteinplatten." 3…
…Auftraggeber vorgegebene Zeiten und Orte gebunden sind. Der Verwaltungsgerichtshof zeigte daher in ständiger Rechtsprechung weitere Kriterien auf, die für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses sprechen. Dazu gehört insbesondere das Fehlen des für eine selbstständige Tätigkeit typischen Unternehmerrisikos. Dieses besteht darin, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit hat…
…P1 und P2 seien ab 29. Juni 2005 selbstständig in Österreich tätig gewesen. Ab dem Zeitpunkt der Bescheidzustellungen betreffend die Nichtvergabe der Steuernummern hätten diese ihre Tätigkeit in Österreich eingestellt. Punkt 7: Weder die Gesellschafter der Bw noch P1 und P2 seien an Arbeitszeiten im…
…Arbeitslosengeld bezogen? Von 28.10.2014 bis 31.10.2014 haben Sie Arbeitslosengeld bezogen, danach vom 1.11.2014 bis 5.11.2014 eine Leistung der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse, dann wiederum Arbeitslosengeld und danach am 24.11.2014 wieder eine Beschäftigung angenommen. Haben Sie…
…3 Jahre und 3 Monate nach schriftlicher Übernahme, laut Punkt 11 des Auftrags 3,5 Jahre ab Übergabe Gewähr zu leisten; für die Zeit der Bauarbeiten sei eine Betriebshaftpflichtversicherung gegen Schäden abzuschließen. "Den Anweisungen der ÖBA unserer Firma ist Folge zu leisten. Wir sind berechtigt…