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UFSS FSRV/0022-S/10Verletzung der Verpflichtung, einerseits selbst zu berechnende Abgaben fristgerecht zu entrichten oder abzuführen, andererseits Abgabenerklärungen unter Einhaltung der abgabenrechtlich normierten Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht innerhalb der allgemeinen oder im Einzelfall erstreckten Frist abzugeben.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.09.2012

…a FinStrG, begangen dadurch, dass er vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind, und zwar Lohnabgaben für den Zeitraum Dezember 2003 in der Höhe von insgesamt € 1.592,60 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet (abgeführt) hat, als auch der Finanzordnungswidrigkeit nach §…

RAE Rz 700–7116. Verrechnung von Gutschriften (§ 214 BAO)
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Abgaben (§ 214 Abs. 2 BAO) Rz 707: Die grundsätzlichen Verrechnungsregelungen des § 214 Abs. 1 BAO erfahren durch § 214 Abs. 2 BAO eine Ausnahme, welche den verrechnungstechnischen Besonderheiten Rechnung trägt, die sich bei bescheidmäßiger Festsetzung von nach Maßgabe der Abgabenvorschriften vom Abgabepflichtigen selbst zu berechnenden Abgaben…

UFSW RV/1502-W/05Spruchbestandteile eines Bescheides gemäß § 201 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2007

…Ausgleichszahlungen nach dem GSBG die Bestimmung des § 201 BAO anzuwenden ist, müssen solche Bescheide, mit denen die (gemäß § 4 erster Satz GSBG als selbst zu berechnende Abgaben geltenden) Beihilfen, Ausgleichszahlungen und Beträge festgesetzt werden, im Spruch die in den §§ 93 Abs. 2 und 198 Abs…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

…gemäß § 33 Abs.3 FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgabe (hier: die Umsatzsteuervorauszahlung) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden ist (lit.b) bzw. eine nicht bescheidmäßig festzusetzende Gutschrift zu Unrecht oder zu hoch geltend gemacht worden ist (lit.d). Gemäß …

UFSL FSRV/0036-L/10In finanzieller Bedrängnis befindlicher Inhaber eines Call-Centers, welcher die Kommunikation mit dem Finanzamt einstellt in der Hoffnung, dadurch die Vorschreibung der Abgaben vermeiden zu können; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2011

…3 lit. b leg. cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnende Abgaben (hier: Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet werden. Ein derartiger Verdacht von Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG hat im gegenständlichen Fall offensichtlich hinsichtlich der Voranmeldungszeiträume…

BFG RV/5300006/2015Hinterziehung von teilweise selbst nachträglich bekanntgegebenen und teilweise geschätzten Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.12.2017

…FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben (insbesondere UVZ) nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, der Abgabenbehörde werden bis zu diesem Zeitpunkt die geschuldeten Beträge bekanntgegeben (Zur Abgrenzung zum Delikt des § 33 Abs…

BFG RV/2300021/2013Abgabenhinterziehungen einer Vereinsobfrau, unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Kulturvereines ein gewinnorientiertes Veranstaltungslokal betreibend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014Teil 1/2

…a FinStrG macht sich derjenige schuldig, der vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben wie Lohnabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben wird. Eine (mögliche) Bestrafung…

BFG RV/6300014/2019Kein Nachweis einer vorsätzlichen Handlungsweise einer in Deutschland aufhältigen Geschäftsführerin einer in Finanznot befindlichen GmbH, bei welcher der in Österreich das Rechenwesen betreuende weitere Geschäftsführer gegenüber dem Steuerberater Umsätze verheimlicht hatte, um gegenüber dem Fiskus einen rechtswidrigen Kredit zu erzwingen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss05.07.2021

…Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, insbesondere (beispielsweise) Vorauszahlungen an Umsatzsteuer nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet oder abführt hat, es sei denn, dass der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesem Zeitpunkt die Höhe des geschuldeten Betrages bekanntgegeben worden ist;…

UFSS FSRV/0011-S/09Illegale Abgabenvermeidungen eines eine Spedition unter Aufsplittung auf ein Einzelunternehmen und eine GmbH betreibendes Ehepaar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.12.2010Teil 1/3

…dem zuständigen Finanzamt binnen Monatsfrist die Umstände anzuzeigen, die die Steuerpflicht begründen; bis zum 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Kalendermonats hat er die Abgabe selbst zu berechnen und an das Finanzamt zu entrichten (Abs. 3 leg. cit.). Auch hat der Steuerschuldner gemäß § 6 Abs…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…3 lit. b FinStrG eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn solche Selbstbemessungsabgaben ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet wurden. 5. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich selbst zu berechnende Abgaben, insbesondere [beispielsweise] Vorauszahlungen an Umsatzsteuer [oder etwa…

UFSG FSRV/0022-G/10Strafbarkeit eines Unternehmers, welcher in Kenntnis seiner abgabenrechtlichen Pflichten trotz berechneter Voranmeldungen und verfügbarer Mittel aus Ärger über seinen manipulativen Aufwand beim Finanz-Online die Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen und die Einreichung der Voranmeldungen unterlässt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)25.05.2011

…Zusammenhang einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer zumindest bedingt vorsätzlich derartige selbst zu berechnende Umsatzsteuervorauszahlungen nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet. Dabei wirkt aber strafbefreiend, wenn der zuständigen Abgabenbehörde bis zu diesen Zeitpunkten die Höhe der geschuldeten Beträge bekannt gegeben wird. Gemäß § 33 Abs…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 1/2

…1997 bis November 2001 selbst zu berechnende Abgaben in Höhe von insgesamt € 15.685,27 [tatsächlich S 215.834,02], nämlich Lohnsteuern in Höhe von € 9.659,16 [S 132.912,93], Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zu diesen inHv. 6…

BFG RV/7300031/2024Versuchte Abgabenhinterziehung durch Nichteinreichung einer Einkommensteuererklärung, Steuerberater als unmittelbarer Täter
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.09.2024Teil 1/3

…wurde ***Bf1*** schuldig erkannt, er habe in Wien 1.) selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 01-12/2018 in Höhe von € 1.322,62 01-12/2019 in Höhe von € 6.005,42 01-12/2020 in Höhe von € 18.497…

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten; b) im Zeitraum März 2013 bis Jänner 2014 vorsätzlich für die Monate 02 bis 08 und 10 bis 12/2013 selbst zu berechnende Abgaben, nämlich Lohnsteuer für 04-08, 10-12/2013 in Höhe von…

UFSF FSRV/0009-F/04Umsatzsteuererklärung mit Restschuldausweis als Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005

…im Zeitraum von Oktober 2002 bis Jänner 2003 selbst zu berechnende Abgaben betreffend die Monate September bis Dezember 2002, nämlich Lohnsteuern in Höhe von € 16.750,14 sowie Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen samt Zuschlägen zu diesen in Höhe von € 7.342,13…

UFSK FSRV/0002-K/05Abgabenhinterziehungen eines im Wiener Raum "untergetauchten" Kärntner Bauunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.01.2005

…unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Dabei ist gemäß § 33 Abs. 3 leg. cit. eine derartige Abgabenverkürzung bewirkt, wenn beispielsweise bescheidmäßig festzusetzende Abgaben wie Umsatzsteuern zu niedrig festgesetzt wurden (lit. a) oder wenn selbst zu berechnende Abgaben wie Kapitalertragsteuern ganz…

UFSK FSRV/0021-K/07Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachtes des Vorliegens einer Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)05.11.2007

…Zahlungsaufschub "zwei Jahre" nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben mit der Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Betrages an den Anzeiger zu laufen. Die Abgabe einer richtigen Umsatzsteuererklärung kann bei Einhaltung der im § 29 FinStrG normierten Voraussetzungen Straffreiheit…

UFSK RV/0126-K/06Zusammengefasste Festsetzung von selbstzuberechnenden Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.01.2008

…Monat ab Bekanntgabe des selbst zu berechnenden Betrages eingebracht ist, oder 2. wenn bei sinngemäßer Anwendung der §§ 303 bis 304 die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme des Verfahrens auf Antrag der Partei vorliegen würden. Abs. 4: "Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres …

UFSS FSRV/0045-S/03Verspätete Abgabenentrichtung nach einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Dabei ist gemäß § 33 Abs.3 lit.b leg.cit. eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben …

UFSL FSRV/0090-L/02Unterbliebene monatliche Kostenverrechnung und Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen eines Schuhhändlers zur Erzwingung von rechtswidrigen Abgabenkrediten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…vorsätzlich unter Verletzung zur (rechtzeitigen) Abgabe von dem § 21 UStG 1972 bzw. 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bewirkt, wobei in Abs. 3 lit. b der genannten Gesetzesstelle erläuternd ergänzt wird, dass derartige Verkürzungen von selbst zu berechnenden Abgaben dann bewirkt sind…