…bedeute, dass die diesen Zinsaufwendungen zu Grunde liegenden Kredite und Darlehen dann kein Betriebsvermögen mehr darstellten, hätten die seitens der Finanzbehörde an der Besprechung teilnehmenden Personen einhellig die Meinung vertreten, dass die Darlehen bzw. Kredite natürlich weiter Betriebsvermögen darstellten, lediglich die Zinsen nicht absetzbar seien…
…684). Auch ist zu bedenken, dass - wie die obzitierten Autoren richtigerweise weiters ausführen - das Ausmaß der abzugsfähigen Schuldzinsen durch die Einschränkung der saldierten Betrachtungsweise auf die reinen Geldmittelkonten weitgehend von Zufälligkeiten und geschicktem Cash-Management (zB Hinauszögern von betriebsbedingten Zahlungen, Vorziehen betrieblicher Einnahmen) abhängt. Unter…
…nur dann zur uneingeschränkten Abzugsfähigkeit allfälliger Schuldzinsen, wenn am Entnahmetag ein positiver Geldmitteltopf vorhanden ist. Gegenstand der saldierten Betrachtungsweise sollen nach dem Verwaltungsgerichtshof die reinen Bank- bzw. Geldmittelkonten sein. Dieser Geldmitteltopf setzt sich auf der Aktivseite aus vorhandenen Barguthaben, betrieblichen Sparbüchern und Guthaben auf Bankkonten…
…Geldmittel seien zum Grundkauf mit darauffolgendem Hausbau verwendet worden (bzw. hätte der gegenständliche Kredit in Höhe von S 2,000.000,00 diesem Zweck gedient), erfolgreich widerlegt. Den obgenannten Finanzierungsbedarf hätten nun nachstehende Kredite abgedeckt: | WIF-Bank 1991 | 400.000,00 | Sparkasse…
…sei, dass das Sparbuch unterjährig auf einem Geldmittelkonto des Unternehmens (Kontonummer 2810) erfasst worden sei. Somit sei die vom FA aufgestellte Überlegung falsch, dass eine Einlage getätigt worden sei. Es sei lediglich um eine Umschichtung von Geldmitteln im Betriebsvermögen erfolgt, von der Kassa bzw. einem…
…Rücksicht auf die Rechtsform der Bank Eingewendet wird ein Verstoß der Vorschrift kapitalverkehrsteuerliche Bestimmungen Abschnitt VIII BGBl. 325 idF BGBl. 1987/312 gegen die Kapitalansammlungsrichtlinie, Richtlinie des Rates vom 17. Juli 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital (69/335/EWG), bzw…
…eine zugesagte bzw. erbrachte Unternehmensfinanzierung gewährt. Sie bieten häufig einen Anspruch auf einen Gewinnanteil, oft auch eine Beteiligung am Liquidationserlös und/oder-überschuss, mitunter auch andere Rechte, räumen jedoch meist keine Herrschafts- und keine Mitverwaltungsrechte ein und werden daher in der Regel als reine "Gläubigerrechte…
…die Bw., die seitens Y_kurz/BANK erbrachten sonstigen Leistungen seien ihrer Ansicht nach nicht als Beratungsleistung einzustufen sondern als Vermögensverwaltungsleistung. Der Ort der Leistung liege demnach im Ausland. Darüber hinaus komme die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit i (Fondsmanagement) bzw. nach …
…28 und 16) und unter Berücksichtigung von Zinsengutschriften anhand der vereinbarten Zinssätze (soweit Kreditverträge offengelegt wurden), ansonsten anhand der vereinbarten Zinssätze von Kreditverträgen derselben Bank bzw. den in den offengelegten E-Mails der Banken ausgewiesenen Kreditzinsen (siehe die Vorhalte der Kreditzinsenschätzungen an die Beschwerdeführerin in…
…den erworbenen Gesellschaften zuordenbaren Vermögensgegenstände. Hinsichtlich der betragsmäßigen Mittelverwendung bei den beiden Gesellschaften hätten sich folgende Verteilungen ergeben: | Nr. | Überweisungstitel | B-NEU (Beträge in EUR) | E (Beträge in EUR) | 1. | Bankverbindlichkeiten Erste Bank bzw. X | 10.052,02…
…den erworbenen Gesellschaften zuordenbaren Vermögensgegenstände. Hinsichtlich der betragsmäßigen Mittelverwendung bei den beiden Gesellschaften hätten sich folgende Verteilungen ergeben: | Nr. | Überweisungstitel | B-NEU (Beträge in EUR) | E (Beträge in EUR) | 1. | Bankverbindlichkeiten Erste Bank bzw. X | 10.052,02…
…nachvollziehen könne, wie viele Gutscheine eingelöst worden seien. Im Zuge eines Erörterungstermines mit dem Finanzamt brachte die steuerliche Vertreterin vor, dass in der Land durch BANK bzw. den Vorgängerberater nicht bloß allgemeine Empfehlungen über den Kauf und Verkauf von Beteiligungen abgegeben worden wären, sondern eine…
…exkulpieren, da nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.3.2001, 2000/14/0149) im Abschluss eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank bzw. die die Gehälter beziehenden Dienstnehmer als andrängende Gläubiger begünstigt, andererseits andere Gläubiger - insbesondere der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, eine…
…eines am Markt tätigen Unternehmens hin. Die Firma ist ohne die notwendige Infrastruktur ausgestattet und hat eine reine "Briefkastenanschrift". Die bloße "Geschäftstätigkeit" bestand im Prüfungszeitraum im Verkauf von Schein- und Deckungsrechnungen, im Verkauf von Anmeldungen zur Sozialversicherung, im Verkauf von ELDA - Accounts bzw. dessen Nutzung…
…Dieserart liegt etwa eine rein materielle oder technische Dienstleistung vor, wenn einer Bank bloß ein EDV-System zur Verfügung gestellt würde (vgl EuGH SDC, Rn 66). In der Rechtssache Bookit qualifizierte der EuGH Dienstleistungen, die sich faktisch auf die Übermittlung bzw auf den Austausch von…
…Insolvenz einen von mehreren Gläubigern voll befriedigt, weil er - wenngleich aufgrund einer objektiv unrichtigen Zukunftsprognose - hoffte, die Zahlungsunfähigkeit zu beheben: in diesem konkreten und zu beurteilenden Fall die erhoffte Finanzierung durch Bank bzw. Übernahme des Fremdverschuldens durch die Versicherung. Und damit wären auch die anderen…
…absolut falsch. Am Darlehenskonto bewegten sich reine Geldentnahmen und berechtigen zu keiner Gewinnerhöhung vom gesamten Darlehen in der Höhe von € 251.386,92. Es wurden keine erhöhten Aufwendungen geltend gemacht, sondern die Auszahlungen an Herrn ***7*** erfolgten von Seiten der Bank bzw. der Kassa…
… 141ff EO), sodass insgesamt kein Raum für die Verfahrensbehauptung des Beschwerdeführers verbleibt, dass sich in diesem Gutachten das Interesse der Vorbesitzerin an der Darstellung eines möglichst hohen Wertes der Liegenschaft insbesondere gegenüber der finanzierenden Bank bzw. gegenüber potenziellen Käufern abbilden würde. Im Übrigen ist in…
…Interesse einer korrekten Meldung an die Meldestelle bestimmte fachliche Qualifikationen vor. (10)Die gesetzlichen Regelungen zu diesen Vorgängen bezwecken letztlich die korrekte Besteuerung der Fondserträge bei den Anteilinhabern in Form des Abzuges der KESt durch die auszahlende Stelle (die den Fonds-Anteilschein verwahrende Bank) bzw…
…die Bf möglich gewesen sei. Mit dem reinen Geschäftsführungsgehalt von ***DI X*** wäre die Finanzierung nicht zu bewerkstelligen gewesen. Tatsächliche Nutzung: Es liege ein gemischt genutztes Gebäude vor. ***DI X*** bzw die Bf unterhalte ein Büro und ein Archiv im Haus. Außerdem nutze die Bf…