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UFSW RV/3419-W/02Die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung zum 15. eines Kalenderjahres bewirkt die Vorverlegung der Fälligkeit der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen im folgenden Kalenderjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…Bw. hatte die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2000 nicht rechtzeitig gemäß § 21 Abs. 1 a UStG 1994 bis zum 15. Dezember dieses Kalenderjahres entrichtet. Das Finanzamt ging daher davon aus, dass im Folgejahr 2001 automatisch die Fälligkeit für die Entrichtung der normalen Umsatzsteuervorauszahlung am 15…

UFSF FSRV/0002-F/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, rechtzeitige Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)02.02.2010

…Folge mit Bescheiden vom 14.9.2009 vorgeschrieben, wobei gemäß § 210 Abs.4 BAO eine Nachfrist bis 21.10.2009 gesetzt wurde. Die Entrichtung der Umsatzsteuerzahllasten für 01, 03, 04 und 06/2009 erfolgte mit strafbefreiender Wirkung. Gegen die Festsetzungsbescheide für 02 und 05/2009…

UFSL RV/1331-L/07grobes Verschulden, wenn Abgabenpflichtiger nicht für rechtzeitige Entrichtung der Einkommensteuervorauszahlung sorgt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)07.07.2008

…bei der Überweisung vom 20. August 2007 bei der Entrichtung der Umsatzsteuer 06/07 in Höhe von 1.893,53 € abgezogen worden sei und nur mehr der Differenzbetrag in Höhe von 1.386,48 € rechtzeitig zur Fälligkeit 16. August 2007 der Umsatzsteuer 06…

UFSL RV/0239-L/04Wenn entgegen dem Umbuchungsantrag der gewidmete Betrag für eine andere Abgabe als die dafür bestimmte USt verwendet wird und dies dem Abgabepflichtigen zwar mit Buchungsmitteilung mitgeteilt wird, er aber auch durch umgehende Reaktion eine rechtzeitige Entrichtung der USt nicht mehr bewirken hätte können, liegt kein grobes Verschulden vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…Abgabenbehörde diesbezüglich Kontakt aufnahm. Es ist wesentlich darauf hinzuweisen, dass eine unverzügliche Reaktion seitens der Bw. auf die Buchungsmitteilung vom 20. Jänner 2003 eine rechtzeitige Entrichtung der berufungsgegenständlichen U nicht mehr hätte bewirken können. Da das Verhalten der Bw. wohl vorwerfbar ist, aber leichte Fahrlässigkeit…

UFSS FSRV/0045-S/03Verspätete Abgabenentrichtung nach einer Selbstanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.02.2005

…Jänner 2003 zur Bezahlung der verkürzten Abgaben freigegeben, weshalb es an der Rechtzeitigkeit der Entrichtung als notwendige Voraussetzung zur Erzielung einer Straffreiheit aufgrund der Selbstanzeige gemangelt habe. Bei der Strafausmessung nach der Bestimmung des § 33 Abs.5 FinStrG wären zu berücksichtigen als mildernd die [finanzstrafrechtliche…

UFSS FSRV/0008-S/05Beschwerde gegen Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2005

…dass der Bf über einen langen Zeitraum hinweg den grundsätzlichen abgabenrechtlichen Verpflichtungen, wie der zeitgerechten Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuern nicht nachkam. Dies lasse den Schluss zu, dass sich der Bf zumindest ein längeres Zahlungsziel verschaffen wollte und dabei den Eintritt von…

UFSS FSRV/0005-S/05Elektromeister in Geldnöten, schuldhaft keine Selbstbemessungsabgaben entrichtend, doppelt bestraft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.03.2006

…an Umsatzsteuern gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sowie betreffend die Zahlungszeiträume Jänner bis März 2002 eine vorsätzlich nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit erfolgte Entrichtung von Lohnabgaben und Kammerumlagen gemäß § 49 Abs.1 lit. a FinStrG zu verantworten, wird infolge res iudicata…

UFSL FSRV/0078-L/03Verkürzung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Tischlermeister
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2005

…mit der verspätet erstatteten Anmeldung entrichtet wurden oder zumindest auf Grund von einem bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre nicht übersteigender Zahlungsaufschub gewährt wurde und eine Entrichtung der selbstangezeigten Beträge entsprechend der gewährten Zahlungserleichterung erfolgt ist (VwGH 17.12.2003, 99…

UFSL FSRV/0055-L/03Steuerhinterziehungen eines Geschäftsmannes aus dem Rotlichtmilieu; Strafberufung des Amtsbeauftragten und diesbezügliche Verfahrensfragen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.11.2003

…103/92, war G wegen Hinterziehung von Lohnabgaben betreffend 1990 nach § 33 Abs.2 lit.b FinStrG und vorsätzlicher nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit erfolgter Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben, also wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG, betreffend die Jahre…

BFG RV/2100621/2013Säumniszuschlag: Grobes Verschulden an der nicht fristgerechten Entrichtung einer Körperschaftsteuervorauszahlung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.06.2014

…Beschwerdeführerin ein grobes (Eigen-)Verschulden an der nicht rechtzeitigen Entrichtung der Körperschaftsteuervorauszahlung, weil sie sich bis zur Fälligkeit - in der Annahme einer Herabsetzung des Vorauszahlungsbetrages - beim steuerlichen Vertreter nicht nach der Höhe des Vorauszahlungsbetrages zwecks rechtzeitiger Entrichtung erkundigt, sondern die rechtzeitige Entrichtung einfach unterlassen hat…

UFSW FSRV/0151-W/03Vorliegen von Vorsatz hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen bei plötzlich aufgetretener Erkrankung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…Steuererklärung (hier Umsatzsteuervoranmeldung) einzureichen, sondern es muss der zuständigen Behörde gegenüber auch in geeigneter Form offen gelegt werden, wer die Nicht- oder nicht rechtzeitige Entrichtung der Vorauszahlung ad personam zu verantworten hatte (siehe dazu Reger/Hacker/Kneidinger, Das Finanzstrafgesetz mit Kommentar und Rechtsprechung, zu § 29…

UFSW RV/0841-W/111.) Entrichtung vor Erlassung des Säumniszuschlagsbescheides hat keine Auswirkung auf die bereits eingetretene Säumnis 2.) Einmaliges Versehen innerhalb von 1 1/2 Jahren ist nicht automatisch ein grobes Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2011

…erläutert - kein Verspätungszuschlag, sondern ein Säumniszuschlag verhängt worden sei. 5.) Die Festsetzung eines Säumniszuschlages am 9. September 2009 in Höhe von € 82,97 für die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuerschuld bis 17. August 2009 sei aus den angeführten Gründen zu Recht erfolgt. II. a…

UFSL FSRV/0114-L/04Verspätete Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei gleichzeitig verspäteter Einreichung der Voranmeldungen; kein Umdeuten derselben in Selbstanzeigen des Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)09.06.2005Teil 2/2

…für die nachträgliche bzw. teilweise noch rechtzeitige Entrichtung der Vorzahlungen - siehe die obigen Ausführungen - keine oder nur vom Vater zu beschaffende Mittel zur Verfügung gestanden wären: So wäre auch bei frühestmöglicher Geltendmachung der genannten Umsatzsteuergutschriften ein Guthaben am Abgabenkonto am 15. August 1996 nicht mehr…

BFG RV/5101721/2014Säumniszuschlag bei verspäteter Entrichtung der Einkommensteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.05.2016

…das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte im Wesentlichen aus, dass aufgrund des zugestellten Einkommensteuerbescheides die bevorstehende Zahlung bekannt gewesen sei. Um die rechtzeitige Entrichtung sicherzustellen, wäre die erforderliche Disposition zu treffen gewesen. Daher müsse von einer auffallenden Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten ausgegangen werden…

UFSW RV/0944-W/13Entrichtung der Gebühr für VfGH-Beschwerde nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrages - fehlender Nachweis der Entrichtung gegenüber dem VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013

…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…

UFSW RV/0938-W/13Entrichtung der Gebühr für VfGH-Beschwerde nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrages - fehlender Nachweis der Entrichtung gegenüber dem VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013

…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…

UFSW RV/0936-W/13Entrichtung der Gebühr für VfGH-Beschwerde nach Abweisung des Verfahrenshilfeantrages - fehlender Nachweis der Entrichtung gegenüber dem VfGH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.10.2013

…d.h. es sei trotz unterlassener Verständigung bei rechtzeitiger Bezahlung von einer vorschriftsmäßigen Abgabe ausgegangen worden. Es sei daher die Gebührenschuld in Höhe von € 220,00 rechtzeitig beglichen worden. Die rechtzeitige Entrichtung der Gebühren sei mittels Bankeinzug mit der Berufung vorgelegt worden, jedoch in…

UFSW RV/0794-W/13Kein grobes Verschulden an der nicht zeitgerechten Entrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen zu den jeweiligen Fälligkeitstagen bei nachträglichen Umsatzerhöhungen in Form von Sicherheitszuschlägen wegen geringfügiger formeller Mängel.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2013

…Die Abgaben wären gemäß § 21 Abs 1 UStG spätestens am jeweiligen Fälligkeitstag 15.02.2007, 15.02.2008, 16.02.2009 und 15.02.2010 zu entrichten gewesen. Da eine rechtzeitige Entrichtung nicht erfolgt sei, seien die Säumniszuschläge gemäß § 217 Abs. 1 BAO vorzuschreiben gewesen…

UFSW RV/0293-W/03Säumniszuschlag, Entrichtung durch Abtretung von Gehaltsforderungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2003

…da die bis 28. November 2002 zuerkannte Zahlungsfrist nicht durch Zahlung genützt worden sei. Eine mit dem Finanzamt getroffene Zahlungsvereinbarung (Abtretungserklärung) vermöge die Grundsätze betreffend die rechtzeitige Entrichtung und Säumniszuschlagvorschreibung nicht zu durchbrechen. Fragen der sachlichen und persönlichen Unbilligkeit der Einhebung, die Verschuldensfrage und das…

UFSL RV/0180-L/04Die Nichteinholung der Information über den Fälligkeitszeitpunkt der KESt und folgliche verspätete Entrichtung beruht auf grobem Verschulden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2007

…Gewinnausschüttung bedürfe es einer sorgfältigen Organisation um die rechtzeitige Entrichtung der Kapitalertragsteuer zu gewährleisten. Der Hinweis auf die Unkenntnis der tatsächlichen Fälligkeit lege nur den Organisationsmangel offen, der letztlich zur Festsetzung des ersten Säumniszuschlages führte. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen vorgebracht…