…sei auch dann zwingend, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits ein rechtswirksam erlassener Grundlagenbescheid vorliege, der im Ergebnis dem abgeänderten Einkommensteuerbescheid vom 25. April 1997 entspreche. Verfahrensrechtlich berechtige dieser neue Grundlagenbescheid nämlich nur zur Abänderung des aufgrund der Wiederaufnahme neu erlassenen Bescheides. Die beantragte Wiederaufnahme ermögliche…
…Der streitgegenständliche Abgabenbescheid wurde am 28. März 2012 erlassen und an den zu diesem Zeitpunkt im Akt ausgewiesenen zustellbevollmächtigen steuerlichen Vertreter zugestellt. Mit dieser Zustellung wurde der Bescheid jedoch nicht rechtswirksam, weil die Zustellvollmacht - wie oben dargestellt - zum Zustellzeitpunkt 3. April 2012 wegen Untergang des…
…2005, RV/0305-L/03) liege kein rechtswirksamer Bescheid vor. Es werde daher beantragt, den angefochtenen Bescheid ersatzlos zu beheben und auszusprechen, dass dem Schriftstück vom 1. August 2005 kein Bescheidcharakter zukomme, in eventu die Anspruchszinsen infolge unberechtigter Einkommensteuervorschreibung für 2003 mit € 0,00…
…sei. Der Verfassungsgerichtshof fordere, dass automationsunterstützte Bescheide tatsächlich von der in ihm angegebenen Verwaltungsbehörde veranlasst worden seien. Auch nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 5.1.2005, RV/0969-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid vor. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 96 BAO müssen…
…Anm. 5 zu § 209 BAO). Eine nach außen erkennbare Amtshandlung zur Geltendmachung des Abgabenanspruches muss nicht unbedingt ein rechtswirksamer Bescheid sein. § 209 Abs. 3 Satz 1 BAO bestimmt: "Das Recht auf Festsetzung einer Abgabe verjährt spätestens zehn Jahre nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4)." Dies ist…
…rechtswirksamer Bescheid erlassen wurde, erweist sich die gegenständliche Beschwerde als gegen einen "Nichtbescheid" gerichtet, und war diese daher gemäß § 278 Abs. 1 lit. a BAO ohne weiteres Eingehen auf das inhaltliche Vorbringen als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 260 Abs. 1 lit. a BAO ist die Bescheidbeschwerde…
…erlassenen "Bescheid". Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 5.1.2005, RV/0969-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid…
…erlassenen "Bescheid". Es fehle an den notwendigen Bescheidmerkmalen, insbesondere mangle es am Behördenwillen des Finanzamtes, weil diesem jede Eingriffsmöglichkeit in den automationsunterstützt ablaufenden Vorgang genommen sei. Auch nach der Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates (UFS 5.1.2005, RV/0969-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid…
…Nr Bf in Liquidation zu entnehmen ist, wurde diese Gesellschaft bereits am 13.12.2012 gelöscht. Ein rechtswirksamer Bescheid wäre somit an die vormaligen Gesellschafter dieser Gesellschaft zu adressieren gewesen. Dies ist jedoch nicht erfolgt. Wir beantragen daher, sämtliche Rechtswirkungen des Feststellungsbescheid 2006 unseres o…
…einen Schreibfehler iSd § 293 BAO handelt (siehe dazu die obigen Ausführungen). Dies bedeutet, dass im gegenständlichen Fall nur hinsichtlich des Jahres 2000 ein rechtswirksamer Bescheid vorliegt, nicht jedoch hinsichtlich der Jahre 1999 und 2001. Im Rechtsmittelschriftsatz vom 19.07.2013 wird u.a. auch Berufung …
…prozessunfähig. Zustellungen können daher rechtswirksam ausschließlich an deren gesetzlichen Vertreter gerichtet werden (vgl. VwGH vom 22.09.1981, 365/79, VwSlg 10547 A/1981 bezüglich der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Behörde; sowie vom 29.03.2007, 2005/150130, bezüglich Bescheidadressierung an den Masseverwalter als…
…dass Bescheide Schriftstücke seien, die mit normativem Inhalt auf Grund einer entsprechenden Willensbildung bei jener Behörde entstanden seien, die als bescheiderlassende Behörde aufscheine. Auch nach Auffassung des unabhängigen Finanzsenates (UFS 5. Jänner 2005, RV/0014-L/04) liege kein rechtswirksamer Bescheid vor. Über die Berufung…
…2003 nicht rechtswirksam ergangen sei. Mit gleichem Datum wurde die Berufung gegen den "Nichtfeststellungsbescheid" betreffend 1998, 1999 und 2000 und der erstinstanzliche Verwaltungsakt ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung zur Entscheidung vorgelegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als…
…Darüber hinaus war der erlassene Umsatzsteuerbescheid gar nicht an BF gerichtet, weshalb dessen Rechtspositionen nicht berührt werden und kein Recht zur Erhebung einer Beschwerde besteht. Die Beschwerde war mangels Erlassung rechtswirksamer Bescheide gem § 260 Abs 1 lit a BAO als nicht zulässig zurückzuweisen. Zulässigkeit einer…
…von A. (bzw. seiner Erbin) und B. angenommen werden, die jedoch persönliche Schulden der (ehemaligen) Gesellschafter - und somit keine Betriebsschulden - sind. Da aber - wie bereits oben dargelegt - die Bescheide nicht rechtswirksam erlassen wurden, war die Berufung der KEG gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO…
…Rechts gerichtet worden. Der angefochtene Bescheid ist somit ins Leere gegangen (vgl. Ritz, BAO-Kommentar/3, § 97, Tz 2). Nach § 243 BAO sind mit Berufung nur von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassene Bescheide anfechtbar. Im gegenständlichen Fall liegt aber kein rechtswirksamer Bescheid vor, weil die…
…der Einkünfte gemäß § 188 BAO für das Jahr 2011 im Übrigen keinen Hinweis auf die Empfänger der gemeinschaftlichen Einkünfte, sie ist daher kein rechtswirksamer Bescheid. Da die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht rechtswirksam verfügt wurde, kann die angefochtene Erledigung betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO…
…1999 bis zum 24. 9. 2002 unzulässig, weil in diesem Zeitraum kein rechtswirksamer Bescheid über das Unterbleiben einer einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Gewerbebetrieb als Grundlage für die vorläufigen Einkommensteuerbescheide 1993 und 1994 vom 10./12. 8. 1998 vorgelegen habe. Der Verwaltungsgerichtshof habe…
…z.H." ist in den in Rede stehenden Erledigungen lediglich der Umstand einer Vertretung zur Zustellung gekennzeichnet, nicht aber eine nähere Beschreibung des Bescheidadressaten erfolgt (vgl. VwGH 15. 2. 2006, 2005/13/0179). Zurückweisung Mangels rechtswirksamer Bescheide ist daher die Beschwerde, soweit diese verfahrensgegenständlich ist…
…12.8.2011 Der Bescheidbeschwerde vom 30.12.2013 wird Folge gegeben und der angefochtene Zurückweisungsbescheid vom 29.10.2013 hinsichtlich seines Ausspruches des Zurückweisungsgrundes abgeändert: Die Einsprüche gegen die oben angeführten Strafverfügungen sind wegen Nichtvorliegens rechtswirksamer Bescheide als unzulässig zurückzuweisen. Eine ordentliche Revision an…